Verein freiberuflicher Pflegefachkräfte

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NetzwerkPflege
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Beitrag von NetzwerkPflege »

Hi Gast! Ruf doch mal oder mehrmals bei deinem Finanzamt an und frage Sie ob du als Freiberufler MwSt zahlen musst, frage am besten dann auch über den Grundsatz.
Da ich ja einen guten Steuerberater und Anwalt habe, kann ich dir so sicher antworten ;)
Umstritten, was genau ? und von wem? und wer soll das prüfen?




Alle menschen sind dem Irrtum unterworfen, und die meisten sind ihm an vielen Punkten aus Leidenschaft oder Eigennutz besonder ausgesetzt......

iceage
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Beitrag von iceage »

Um hier nochmal einzuhaken. Mir wurde auf Anfrage beim Finanzamt mitgeteilt,dass ich als Freiberuflerin zum Abschluss des Geschäftsjahres eine "Einnahme-Überschuss-Rechnung" erstellen und diese samt Belegen einreichen solle. Danach würden die dann berechnen,ob ich was nachzuzahlen hätte oder nicht. Genauso hats mir auch der Steuerberater erklärt und da ich bloß die 2 Einsätze gemacht hatte,wurde ich nach "Statusprüfung" vom Finanzamt von der Umsatzsteuer auch noch befreit. Den Hinweis zur Mehrwertsteuer (§4 Nr.14 USTG) findest Du auf allen Freiberuflerrechnungen,das weiß ich deshalb so genau,weil ich die Rechnungen der Freiberufler immer bekomme und weiterleite. Unsere Freiberufler kommen aus dem ganzen Bundesgebiet und auch jede Agentur aus dem ganzen Bundesgebiet schreibt in ihrem Angebot an uns diesen Passus mit rein,also kann ich jetzt nicht so ganz nachvollziehen,Griesuh,warum Du so vehement Deinen Standpunkt durchsetzen willst :confused: . Ich mein,Du betreibst einen von tausenden,normalen ambulanten PDs und hast insofern nichts,absolut nichts mit der Heimbeatmung zu tun und genau hier werden die Freiberufler am häufigsten eingesetzt,berufst Dich aber,wie schon gesagt,vehement auf die Vorschriften,die ausschließlich für normale PDs zu gelten scheinen und verallgemeinerst hier ungemein. Wie auch in den steuerlichen Fragen,was Du anders oder gar nicht kennst,ist demzufolge schlicht nicht wahr und unsereins ist blöd :mad: . Da bringt Dich Deine Verwunderung über meine Flexibilität und meine Interessen auch nicht weiter,weil wenn Du mal nicht Recht hast,dann isses eben so,auch sowas solls mal geben,hab ich selbst oft genug hier erfahren :hehe .



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NetzwerkPflege
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Beitrag von NetzwerkPflege »

Tag iceage! ja genau, Einnahme-Überschuss; lasse ich immer den Steuerberater machen, damit hier nichts übersehen wird. Ich meine würde ich anderen auch empfehlen, damit auch alles gut geht :)




Alle menschen sind dem Irrtum unterworfen, und die meisten sind ihm an vielen Punkten aus Leidenschaft oder Eigennutz besonder ausgesetzt......

iceage
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Beitrag von iceage »

Morgen Griesuh,ich unterstell Dir doch nichts,ich gehe nur einfach davon aus,dass Du keine Heimbeatmung machst,weil Du noch nie was davon geschrieben hast,sorry. Und ja,stimmt ja soweit alles,was Du sagst,nur erbringt der normale Freiberufler keine hauswirtschaftlichen Leistungen,weil er entweder a) nur Heimbeatmung oder b) Klinik macht. Es gibt aber auch die freiberuflichen Altenpfleger,die dann auch Hauswirtschaft machen,aber davon ist ja hier nicht die Rede. Jo und ein normaler Freiberufler stellt eben nen Antrag auf Statusprüfung beim Finanzamt und bekommt dann Bescheid,ob er umsatzsteuerpflichtig ist oder nicht. Hab ich auch so geschrieben ! Aber wie auch immer,der Passus mit der Mehrwertsteuer ist Standard in der Praxis,ob es nun auch rechtens ist,ist ne andere Frage. Also fühl Dich nicht aufn Schlips getreten,Griesuh,ich hab doch nur geschrieben,wie es in der Praxis läuft :smile .



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NetzwerkPflege
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Beitrag von NetzwerkPflege »

Die Punkte a) bis k) sind auf Einrichtungen bezogen, wo steht was von Freiberufler? Bitte zu unterscheiden zwischen Freiberufler und Kleinunternehmen
Warum du Contra (zumindest von mir) bekommst;

durch deine Schreibart und Schreibweise könntest du (z.B. bei Menschen die hier noch keine Erfahrungen haben) potenzielle Freiberufler abschrecken. Warum ich auch immer weider auf reine und sachliche Diskussion bestehe. Ich schätze das 99% der Freiberufler reine Pflegeleistungen erbringen und hier auch nicht MwSt / Umsatzsteuerpflichtig sind. Auch kommen die wenigstens Freiberufler über 60 000 JahresUmsatz haben.

Du schreibst: wer richtig lesen kann.....von Steuerbefreiung

man muss auch verstehen können was da im Gesetztext geschrieben wird, UND wo keine Steuerpflicht besteht, braucht man nicht von Steuerbefreiung zu reden. Also auch bitte hier nicht verallgemeinern! Wie schon mehrmals beschrieben gibt es je nach Region / Bundesland unterschiedliche Regelungen.

Jetzt zur Praxis (wie immer :) )
Ich habe vergangenen Monat (sagen wir mal verzweifelt) nach einem Freiberufler MA (zur Anstellung findet man lange keine mehr) für (übrigens in NordHessen) einen ambulanten PD gesucht.
Krankenkasse war mit dem Einsatz einverstanden (wenn Freiberufler einen Anteil von 25% in der jeweiligen Versorgung nicht übersteigt)
Der Auftrag ist verfallen. Ich selber hatte schon genug Aufträge.
Konsequenz: MA des Pflegedienstes mussten weiterhin Überstunden ( am Limit) schieben. Die Folgen sind bekannt (Frust, darauffolgende Krankmeldungen, etc.) Freiberufler hätte guten Stundenlohn bekommen können usw. und sofort....

Und unter anderem aus diesen Gründen sollte man hier sachlich diskutieren und Mehrwert schaffen und nicht das Gegenteil. Die Mecker und Miesmachmentalität bewirkt das Gegenteil von Dessen was wir alle eigentlich und wirklich (hoffentlich) wollen.

Miteinander statt G........
Zuletzt geändert von NetzwerkPflege am So 28. Nov 2010, 09:47, insgesamt 1-mal geändert.




Alle menschen sind dem Irrtum unterworfen, und die meisten sind ihm an vielen Punkten aus Leidenschaft oder Eigennutz besonder ausgesetzt......

iceage
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Beitrag von iceage »

Uiiii,mir fällt da grad was auf 8) . Griesuh,wenn ich Deine Argumentation richtig verstehe,gehst Du davon aus,dass der Freiberufler als "Kleinunternehmen" läuft und die gleichen Leistungen erbringt,wie Du als "Großunternehmen" im Sinne des PD. Dem ist jedoch absolut nicht so,denn der Freiberufler wird generell bei Personalengpässen eingesetzt,zu 80% in der Heimbeatmung bei der 1:1-Versorgung und zu 20% in Kliniken. Immer mit dem konkreten Auftrag,die vom Kunden in Auftrag gegebenen pflegerischen Leistungen am Patienten zu erbringen. Die Einsatzdauer beträgt im Schnitt 14 Tage,wobei auch längere Buchungen vorkommen können,meist bei "Stammkunden". Die Vergütung beträgt zwischen 25-30,-Euro pro Stunde,wobei die 25 das wirklich unterste Limit ist,weil sichs sonst aufgrund der Abgaben nicht mehr lohnt,zu arbeiten. Freiberufler werden engagiert,vom Kunden über die Vermittlung oder direkt und sie arbeiten ausschließlich im Auftrag des Kunden,haben mit Kranken-und Pflegekassen also absolut nichts zu tun,haben auch keinen Versorgungsvertrag mit denen,denn den haben sie vom Kunden,wie jeder Elektriker oder Klempner auch. Deswegen,egal,ob man nun lesen kann oder nicht,treffen die von Dir aufgeführten Vorschriften absolut nicht auf Freiberufler zu,denn sie arbeiten ja im Auftrag des Kunden und nicht im Auftrag der Kassen und brauchen von diesen auch keine Genehmigung,wie sie der PD braucht. Ich denke Griesuh,irgendwie hast da was mißverstanden,denn es ist nunmal so : ein Freiberufler ist nicht gleichzusetzen mit einem PD,er ist kein "Kleinunternehmen" und er arbeitet nicht,wie Du,im Auftrag der Kassen,sondern er ist ein Dienstleister,der seine Arbeitskraft vermietet,weiter nichts. Ich hoffe,das war jetzt sachlich genug,denn anders kann ich es nicht erklären und die Aussagen stammen von Finanzamt und Steuerberater,die es wissen sollten. Apropos,frag doch mal bei Deinem Finanzamt oder Steuerberater nach,Griesuh,die erklären Dir das bestimmt gerne und Du brauchst nicht mehr so viel im I-Net recherchieren :D :D . In diesem Sinne,gelungenen Sonntag allerseits und liebe Grüße
:wave Elisabeth



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Griesuh
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Beitrag von Griesuh »

Iceage, ich fühle mich nicht auf den Schlips getreten.
NetzwerkPflege, nicht ich, sondern du verallgemeinerst hier.
Iceage: Auch eine freiberufliche Pflegekraft ist im Sinne des UstG, der EkSt und der MwSt ein Kleinunternehmer, solange er nicht 50.000€ Brutto Jahersumsatz überschreitet !!!!!

Schaust du hier: http://www.existenzgruender.de/selbstae ... /index.php

Iceage, NetzwerkPflege freibreufliche Pflegekräfte ob Alten - oder Krankenpfleger arbeiten nicht nur in den von euch genannten Bereichen.
Sondern derern Aufgabengebiet ist sehr weit gefächert, sie haben auch Kunden in Form von Pflegeheimen oder versorgen auch Kunden im häuslichen Umfeld.
ICEage, wo habe ich geschrieben, dass freiberufler einen Vertrag mit der Kasse brauchen ??? Nirgends !!!

NetzwerkPflege, du warst es doch der den § 4 des UStG in die Runde geworfen hat um die Ust Befreiung zu begründen.
Lediglich habe ich dir dementsprechned Auszüge davon gezeigt.
Und wie du selbst bemerkt hast: wo steht da was von freiberuflern?
Merkste was?
Zitat von NetzwerkPflege:
man muss auch verstehen können was da im Gesetztext geschrieben wird, UND wo keine Steuerpflicht besteht, braucht man nicht von Steuerbefreiung zu reden. Also auch bitte hier nicht verallgemeinern! Wie schon mehrmals beschrieben gibt es je nach Region / Bundesland unterschiedliche Regelungen.
Zitat Ende.

Steuerechtlich gibt es keine Regionalen und Bundesland unterschiedliche Reglungen. Das Steuerecht ist bundeseinheitlich.

Bundeslandspezifisch gibt es deutliche Unterschiede zu den Zulassungsverfaheren, der Möglichkeit zur Einzelpflegekraft und in den Rahmen und Versorgungsverträgen zwischen Pflegeeinrichtungen und den Pflege-Krankenkassen.
Aber nicht im Steuerrecht.
Ein freiberufler braucht keinen Vertrag mit der Kasse, deshalb greift auch der von dir genannte §4 des UstG nicht.
NetzwerkPflege: Eben diese deine allgemeine Aussage:
freiberufler sind USt befreit, ist nicht korrekt.
Sie sind eben nicht generell all von der Ust/MwSt befreit.
Wie ich schon ständig sage: es kommt darauf an, welche Art von Leistungen angeboten werden. Dementsprechned greifen die Steuergeschichten.
Deshalb sollte jeder der freiberuflich Aktiv ist oder werden will genau prüfen lassen unter welche steuerrechtlichen Bedingungen seine angebotenen Leistungen fallen. Nicht dass dann später das große Heulen, bei einer nicht unerheblichen Steuernachzahlung, anfängt.
Auch ist aufzupassen, dass durch die freiberufliche Tätigkeit keine Scheinselbstständigkeit besteht. Dies ist immer dann der Fall, wenn der Freiberufler von nur einem Autraggeber abhängig ist. Auch das sollte im Vorfeld geklärt werden.

Ach noch was Iceage: ein PD arbeitet NICHT im Autrag der Pflege - und Krankenkassen. Wir arbeiten im Auftrag unserer Kunden. Wir können mit den Pflege/Krankenkassen abrechnen, da wir als PD eine Zulassung zu haben.
Eine Einzelpflegekraft kann auch mit der Pflegekasse abrechnen, denn sie hat auch einen Vertrag mit der Pflegekasse und gilt dennoch als freiberufler !!!!!
Zuletzt geändert von Griesuh am So 28. Nov 2010, 12:33, insgesamt 1-mal geändert.


Gute Pflege braucht mehr Zeit

iceage
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Beitrag von iceage »

Äh...nu bin ich verwirrt :eek: :confused: ! Griesuh,Du brauchst doch die Zulassung durch die Krankenkassen und mußt deswegen die Versorgungs-und Rahmenverträge mit denen unterschreiben,nicht wahr ? Also bist Du doch,um Deine erbrachten Leistungen von den Kranken-und Pflegekassen bezahlt zu bekommen,von denen abhängig oder nicht ? Wenn ich das jetzt so richtig sehe,trifft dies beim Freiberufler alles nicht zu. Auch hat keiner gesagt,dass der Freiberufler "automatisch" von der Umsatzsteuer befreit ist,sondern ich hatte geschrieben,dass man einen "Antrag auf Statusprüfung" beim Finanzamt stellen muß,um davon befreit zu werden. Natürlich darf er ein gewisses Einkommen (50 000 oder 60 000 Euro im Jahr) nicht überschreiten,ist klar,das hatte ich vergessen zu erwähnen,sorry. Aber es wird schwierig,als Freiberufler dieses Einkommen zu erzielen und wenn mans denn doch schafft,na gut,muß man eben löhnen :( . Dies aber auch erst nach der "Einnahme-Überschuss-Rechnung". Aber ist ja nun auch egal,mir gings eigentlich nur darum aufzuzeigen,warum man nen Freiberufler nicht mit nem PD vergleichen kann und das,lieber Griesuh,hast Du getan,indem Du von Dir auf Andere geschlossen und verallgemeinert hast. Der entscheidende Unterschied hier ist,dass ein Freiberufler seine fachliche Arbeitskraft anbietet,um nen Patienten rein pflegerisch zu versorgen und macht mit dem Kunden einen Vertrag. Du als PD machst zwar auch mit dem Kunden nen Vertrag,darfst dies aber erst,wenn Du die Zulassung der Kassen hast und wiederum mit denen einen Vertrag geschlossen hast,da Du ja sonst Dein Geld nicht bekommst,denn Dein Kunde leistet ja nur ne Zuzahlung und zahlt nicht den kompletten Rechnungsbetrag. Ich weiß nicht,bin immer noch verwirrt :confused: ,denn ist doch eigentlich ganz einfach,die Geschichte.



iceage
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Beitrag von iceage »

Meine Rede,Griesuh,genau meine Rede : Umsatzsteuerbefreiung nur auf Antrag mit Statusprüfung für jeden Freiberufler individuell. Wer nicht zahlen will,muß Antrag schreiben ! Jo,schön,dank Deiner Erklärungen fange ich nun auch an durchzublicken,wie genau ein ambulanter PD mit den Kassen zusammenhängt und einige irrige Annahmen meinerseits sind berichtigt,schlussendlich : wir sind uns einig :yo :yo ! Nen schöneren Abschluss einer Diskussion kanns nicht geben :D .



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NetzwerkPflege
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Beitrag von NetzwerkPflege »

das mit der Statusfeststellung beim Finanzamt ist mir neu, kenne es aber sehr wohl von der Rentenversicherung. Nun wie auch immer, wenn sich jemand unsicher ist so fragt er am besten seinen Steuerberater oder noch besser Anwalt für Sozialrecht. Man kann hier ins Unendliche diskutieren.
Es ist mir bewusst das Steuerrecht bundesweit gilt, was ich beschrieben habe war auf die "Handhabungen" der Freiberufler allgemein bezogen.

Ich schlage Themawechsel vor. Was haltet Ihr Allgemein von Freiberufler, wie sind euere Erfahrungen?
Zuletzt geändert von NetzwerkPflege am Mo 29. Nov 2010, 02:08, insgesamt 1-mal geändert.




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Benutzer 204 gelöscht

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Beitrag von Benutzer 204 gelöscht »

Hier wurde schon darüber geschrieben und diskutiert :
http://forum.pflegenetz.net/showthread.php?t=15265

Selbst habe ich noch mit keinen Freiberuflern gearbeitet .

LG



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