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Wertigkeit von Vornoten

Verfasst: Di 10. Feb 2004, 15:42
von barthleby
Hi,

ich muss nochmal nerven. Also, wenn ich jetzt echt in Recht ne Bruchlandung gebaut hab ( also 5 und schlechter ), wie wird dann die Vornote gewertet ? 50 % oder schlechter ?

Also ganz genau: ich 5, dann 5 + 2 ( Vornote ) / 2 = 3.5 als Zensur?

Oder wie hab ich das zu verstehen ?

Genug gefragt,

Danke schon mal im Voraus

Gruss Hannes

Verfasst: Di 10. Feb 2004, 19:12
von andrea
Bei uns werden10% der Vornoten gewertet, mehr leider nicht. Vielleicht ist das bei euch aber anders. Bei uns fällt Sozialrecht und Zivilrecht( sind zwei verschiedene Dozenten) zusammen und ergibt dann eine gemeinsame Vornote, hast du denn beide versemmelt oder gilt das bei euch als ein Fach? Vielleicht vertust du dich auch und es wird noch eine 4. Warte erst einmal ab und mach dich nicht jetzt schon kirre es bringt dir ja nichts wenn du nu versuchst alles nachzurechnen, in Depressionen oder Schizophrenie verfällst und am Ende reicht es doch und alles war umsonst. Also lieber Barthleby versuch dir Ruhe anzutun und denk positiv.............. ändern würdest du am Ergebnis eh nix!!!!!! Mach dir nen schönen Abend trink dir einen ( kleinen :lol) und laß es dir gut gehen. :wave