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Unterhaltszahlung Berufspraktikum

Verfasst: Do 5. Feb 2004, 14:53
von Bine
Seit Okt. 2002 mache ich eine Teilzeit-Ausbildung zur Altenpflegerin in Bayern. Es gilt noch das alte Ausbildungsgesetz.

Ich werde vom Arbeitsamt mit einem Teil-Unterhaltsgeld 3 Jahre lang gefördert. Das bedeutet, dass ich mein Berufspraktikum (1/2 Jahr) in Vollzeit absolvieren muss, um bis zum Ausbildungsende Unterhaltsgeld zu bekommen.

Jetzt hat mir eine Bekannte, die vor 2 Jahren ihre Ausbildung abgeschlossen hat, erzählt, man kann sein Praktikum auch in Teilzeit in einem Jahr machen und beim Arbeitsamt einen Antrag auf Verlängerung der Unterhaltszahlungen stellen. Bei ihr hat das die halbe Klasse gemacht und ohne Probleme genehmigt bekommen.

Der für mich zuständige Bearbeiter des Arbeitsamtes konnte mir hier leider keine Auskunft geben bzw. hat gemeint, es war noch nie möglich. (Was nicht stimmt, meine Bekannte hat ihr Praktikum definitiv in Teilzeit gemacht und bis zum Schluss Unterhaltsgeld bekommen!)

Weiss hier jemand näheres? Ist ein Antrag auf Verlängerung (noch) möglich?

Vielen Dank
Bine