Bayern reagiert auf Fachkräftemangel
Verfasst: Fr 1. Feb 2002, 18:19
vom Bayrischen Staatsministerium wurde nun grünes Licht für Nicht-EU- Krankenschwestern/pfleger gegeben.
Voraussetzung für die Anerkennung als Fachkraft nach deutschem Recht ist eine vergleichbare Ausbildung im Heimatland der Pflegekraft, sowie ausreichende deutsche Sprachkenntnisse, Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung.
Entgegen zur bisherigen Praxis kann das sechsmonatige Praktikum nun auch in Altenpflegeheimen abgeleistet werden ; an 24 Tagen muss eine Nachqualifizierung in einer Altenpflegeschule nachgewiesen werden.
Da ich selbst mit mehreren ausländischen Pflegekräften sehr gute Erfahrungen gemacht habe, begrüsse ich diese Regelung sehr.
Wer genauere Infos braucht, mich anmailen- oder Anfrage an das Bayrische Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Tel 089/ 126101
Bitte um Eure Meinung
Doedl
Voraussetzung für die Anerkennung als Fachkraft nach deutschem Recht ist eine vergleichbare Ausbildung im Heimatland der Pflegekraft, sowie ausreichende deutsche Sprachkenntnisse, Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung.
Entgegen zur bisherigen Praxis kann das sechsmonatige Praktikum nun auch in Altenpflegeheimen abgeleistet werden ; an 24 Tagen muss eine Nachqualifizierung in einer Altenpflegeschule nachgewiesen werden.
Da ich selbst mit mehreren ausländischen Pflegekräften sehr gute Erfahrungen gemacht habe, begrüsse ich diese Regelung sehr.
Wer genauere Infos braucht, mich anmailen- oder Anfrage an das Bayrische Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Tel 089/ 126101
Bitte um Eure Meinung
Doedl