Fehltage

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Bine
Beiträge: 14
Registriert: Di 25. Mär 2003, 22:47

Fehltage

Beitrag von Bine »

Hallo!
Ich mache seit einem Jahr (in Bayern) die berufsbegleitende Ausbildung - nur ist mein "Beruf" eine Familie mit zwei Kindern.

Am Anfang der Ausbildung wurde uns gesagt, wir dürfen in diesen 3 Jahren insgesamt 50 Fehltage haben, andernfalls werden wir nicht zur Prüfung zugelassen. Angeblich schreibt das die Regierung so vor.

In unserem Kurs sind viele Mütter mit kleinen Kindern, auch viele alleinerziehende, und uns ist aufgefallen, dass wir mit den 50 Tagen in 3 Jahren wohl nicht weit kommen.

Ich war nach einem Unfall für 3 Wochen im Krankenhaus und habe auch sonst ein paarmal gefehlt, entweder weil die Kinder krank waren, eingeschult wurden usw., 3 oder 4 Tage war ich selbst krank. Heute hat mich die Lehrerin angesprochen, dass ich schon so viele Fehltage habe und ich "ein bißchen aufpassen soll, damit es nicht noch mehr werden".

Ist es wirklich so, dass man mit mehr als 50 Fehltagen von der Regierung nicht zur Prüfung zugelassen wird? Auch, wenn man nachweislich z. B. im Krankenhaus war oder ärztliche Atteste hat (brauchen wir sowieso immer, weil sonst sofort "fehlt unentschuldigt" ans Arbeitsamt gemeldet wird)?

Als Grund wurde mal genannt, dass man bei so vielen Fehltagen so viel Stoff versäumt, dass man nicht mehr mitkommt. Aber schließlich fehlt ja keiner aus Jux (bei uns jedenfalls) und jeder, der an der Ausbildung Interesse hat, holt den fehlenden Stoff so gut wie möglich nach, oder? Und was ist, wenn man trotz der Fehltage nur sehr gute Noten hat? Wie kann man dann nicht zur Prüfung zugelassen werden, "weil man so viel versäumt hat, dass man den Stoff nicht kann"?

Dieses Thema beschäftigt uns zur Zeit ziemlich, da eben mehrere auf ihre Fehltage angesprochen wurden und auch wegen den Attesten ein ziemlicher Aufstand gemacht wird.

Weiß jemand, ob es wirklich so eine Regelung gibt oder ist das nur eine schulinterne Regelung?

Ach ja, und viele finden es ungerecht, dass z. B. Mütter mit erwachsenen Kindern oder mit nur einem Kind genausoviele Fehltage haben, wie Mütter mit kleinen oder mehreren Kindern. Ist ja auch wirklich nicht gerecht,oder?

Viele Grüße
Bine



Doggett
Beiträge: 8
Registriert: Sa 30. Aug 2003, 13:00

Beitrag von Doggett »

hallo,

bei uns war das so, daß man 60 oder 70 Fehltage haben durfte und wenn diese überschritten wurden, mußte ein extra Antrag gestellt werden mit Begründung der Fehltage um zur Prüfung zugelassen zu werden. Es waren 5 Leute aus meinem Kurs die dieses machen mussten, aber alle sind auch hinterher zur Prufung zugelassen worden.



Mel
Beiträge: 118
Registriert: Do 16. Okt 2003, 16:30

RE: Fehltage

Beitrag von Mel »

Hallo Bine, so habe grad schnell noch mal nach gerfagt,es müssten um die 99 Tage sein.Intern kann das eigentlich nicht gerelgt werden.In deinenm Vertrag müßte es auch stehen.aber das stimmt,das man nur eine bestimmte anzahl von fehltagen hat.klar ist das ungerecht.den wir haben auch sehr viele blaumacher.ich habe auch ein kind und mußte zum glück noch nicht,wenn ich krank bin schleppe ich mich trotzdem.

gruß mel



Bine
Beiträge: 14
Registriert: Di 25. Mär 2003, 22:47

Beitrag von Bine »

Vielen Dank für Eure Antworten!

Bei uns sind es definitiv 50 Tage, steht auch in meinen Unterlagen.

Kann ich mich direkt bei der Regierung erkundigen, ob es eigentlich mehr Fehltage sind? Falls ja, dann wäre doch eigentlich die schulinterne Regelung hinfällig, oder?

Mel, normalerweise schleppe ich mich auch in die Schule, wenn ich krank bin. Zuletzt zur Zwischenprüfung, aber da bin ich dann erst so richtig krank geworden. X( Hat dann leider auch nicht viel Sinn.

Viele Grüße
Bine



Mel
Beiträge: 118
Registriert: Do 16. Okt 2003, 16:30

Beitrag von Mel »

ist doch klar das es irgendwann nicht mehr geht.ich meinte damit das man grad wir die kinder haben sich noch mehr quälen.habe ja schon raus hören können das du das auch so machst.ne eben manchmal ist es dann viel schlimmer und dauert länger.ja bei mein bruder ist die regelung auch gemein.er ist über seinen stunden.und schon ziemlich lange am zittern ob er zugelassen wird.



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Marcell
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Beitrag von Marcell »

Hi

Diese strickten Regelungen machen schon Sinn, mit dem Erhalt deiner Urkunde bist du Pflegefachkraft dein zukünftiger AG erwartet dadurch einen gewissen Bildungs- Stand der dir in der Schule vermittelt wurde, wenn du nun überspitzt gesagt 50% der Zeit gar nicht da warst hast du diesen Stand schlicht nicht erreicht die Prüfung fragt ja nur Teile der Ausbildung nochmals ab, ich war im 2 Jahr selbst über die Fehlzeiten weg weil ich 2 mal ins KH musste weil ich mir die Katzen kratz Krankheit eingefangen hatte (nicht lachen die gibt’s wirklich) in Absprache mit den Lehrern und der Schulleitung durfte ich dann einige extra arbeiten schreiben um nachweisen zu können das ich den verpassten Stoff mir selbst angeeignet habe, so schnell wird dir die Prüfung also nicht verweigert.

Grüße

Marcell



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