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Verfasst: Sa 13. Sep 2003, 19:49
von Angie
Entstehungsgeschichte -
Zahlreiche Presseberichte über Missstände in Alten- und Pflegeheimen gaben im Jahre 1971 den
Anstoß, die Bewohnerinnen von Heimen einem besonderen gesetzlichen Schutz zu unterstellen.tDie von der Presse aufgegriffenen Missstände bezogen sich im wesentlichen auf:
• ungenügende Betreuung der Bewohnerinnen
(„Bewohner ohne zwingende medizinische Gründe ans Bett angeschnallt"),
• überhöhter Einstand und ungerechtfertigte Finanzierungsbeiträge bei Einzug ins Heim
(,.Zu Unrecht Einstandsgelder und Spenden verlangt."),
• unqualifiziertes Personal,
• unzumutbare räumliche Ausstattung von Altenheimen.
Ziele
1975 trat das Heimgesetz in Kraft, 1990 wurde es novelliert. Durch das Heimgesetz sollten Missstände im Heimbereich abgestellt und Heime durch Beratung der Heimaufsichtsbehörden unterstützt werden. Im einzelnen nennt das Heimgesetz in § 2 Heim G als Zwecke:
1. den Schutz der Interessen und Bedürfnisse der Heimbewohnerinnen und Bewerberinnen für die Aufnahme in einem Heim vor Beeinträchtigungen,
2. die Erhaltung der Selbständigkeit und Selbstverantwortung der Bewohnerinnen,
3. die Beratung der Einrichtungen und die Information von Bewohnerinnen und Bewerberinnen.
Bei allem ist die Selbständigkeit der Heimträger zu beachten, d. h. für Konzeption und weltanschauliche Ausrichtung bleibt allein das Heim verantwortlich.
Was nun sind Interessen und Bedürfnisse der BewohnerInnen? Hier geht es wesentlich um
p die Sicherstellung der gesundheitlichen und sozialen Betreuung und Pflege,
1. den Schutz vor finanzieller Übervorteilung,
2. die Gewährleistung von baulichen und ökologischen Mindestbedingungen, etwa bezüglich Zimmergröße, Ausstattung der Einrichtung mit Fahrstühlen und Telefon.
3. Letztlich können nur die (artikulationsfähigen) Bewohnerinnen selbst entscheiden, was ihre Interessen und Bedürfnisse sind, daher sollen sie in Heimbeiräten mitwirken und sind bei den Entscheidungen der Heimaufsicht, die für die Durchführung des Heimgesetzes zuständig ist, anzuhören.

Hoffe ich konnte dir damit helfen

LG Angié