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Verfasst: Mo 23. Jun 2003, 19:13
von Jutta und Peter
Das Problem wird wahrscheinlich eh sein, daß man in der Regel bestimmte Fehlzeiten nicht überschreiten darf, um überhaupt zur Prüfung zugelassen zu werden. Bei einer einjährigen Ausbildung werden die Fehlzeiten allein schon durch den Mutterschutz überschritten.

Gruß

Verfasst: Mo 23. Jun 2003, 22:04
von Jutta und Peter
Dazu wirst Du wohl eher nichts im Internet finden, weil Altenpflegeausbildung bisher reine Ländersache war (und die Helferausbildung auch bleiben wird) und die meisten Bundesländer ihre jeweiligen Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen jedenfalls nicht im Internet veröffentlicht haben. Da bleibt nur der Gang zur Schulleitung, um nachzufragen.

Gruß

Baby während der Ausbildung

Verfasst: Mo 23. Jun 2003, 22:51
von Tina
Hallo!
Deine Freundin soll mal fragen ob es geht ihre Prüfung mit dem nächsten Prüfungskurs zumachen ist egal mit wechem ob 1 oder 3 jahre ist bei uns an der Schule auch so gewesen ist eine mit dem Aph kurs ins Examen gegangen obwohl sie AP war, bekamm extra Aufgaben. Vielleicht Klappt es ja ich drück die Daumen. :yo
Gruß Tina