Altenpflegeausbildung
Verfasst: Do 20. Sep 2001, 01:29
Irgendwann soll ja nun- nach Vertagung des neuen Altenpflegeausbildungsgesetzes- die neue Regelung in Kraft gesetzt werden.
Die Voraussetzung für die Ausbildung zum Altenpfleger wird eine "Lehrstelle" in einer Einrichtung der Altenhilfe sein, sowie der Unterricht an einer Berufsfachschule für Altenpflege. Soweit sogut. Problematisch wird das Ganze durch die Vorgabe des Gesetzgebers, dass 50 % der Praktikumszeiten in einem ambulanten Dienst abgeleistet werden sollen.
Nach einer sehr interessanten Pflegekonferenz mit den hiesigen ambulanten Diensten scheint mir der Gesetzgeber sowohl die Kapazitäten der ambulanten Dienste bezüglich Aufnahme Auszubildender, wie auch deren finanziellen Möglichkeiten, Schüler von einer zweiten Pflegekraft bei festgelegten Abrechnungspauschalen anleiten zu lassen, komplett zu überschätzen.
Die Frage wird also sein, wo finde ich ambulante Dienste, die es sich leisten können, die Hälfte von 3 Jahren Ausbildungszeit finanzieren zu können und gleichzeitig ihrer Pflicht als ausbildendem Betrieb nachkommen zu können. Dies scheint mir bisher eine der noch vielen ungeklärten Fragen des neuen Ausbildungsgesetzes zu sein. Hinzu kommt die Forderung nach Praxisanleitern; einer Zusatzqualifikation, die jeder Betrieb vorweisen muss, der künftig Altenpfleger ausbilden will.
So sehr ich eine bundesweite einheitliche Regelung der Ausbildung begrüsse- der Teufel steckt bekanntlicherweise immer im Detail. Hier muss noch erheblich nachgebessert werden, bevor dieses Gesetz in Kraft treten kann und soll. Wie viele Dinge, die von grünen Tischen aus beschlossen werden, ist auch dieses Gesetz nicht praxisnah, weil anscheindend die Praktiker- wie so oft- nicht in Entscheidungen mit einbezogen wurden.
Doedl
Die Voraussetzung für die Ausbildung zum Altenpfleger wird eine "Lehrstelle" in einer Einrichtung der Altenhilfe sein, sowie der Unterricht an einer Berufsfachschule für Altenpflege. Soweit sogut. Problematisch wird das Ganze durch die Vorgabe des Gesetzgebers, dass 50 % der Praktikumszeiten in einem ambulanten Dienst abgeleistet werden sollen.
Nach einer sehr interessanten Pflegekonferenz mit den hiesigen ambulanten Diensten scheint mir der Gesetzgeber sowohl die Kapazitäten der ambulanten Dienste bezüglich Aufnahme Auszubildender, wie auch deren finanziellen Möglichkeiten, Schüler von einer zweiten Pflegekraft bei festgelegten Abrechnungspauschalen anleiten zu lassen, komplett zu überschätzen.
Die Frage wird also sein, wo finde ich ambulante Dienste, die es sich leisten können, die Hälfte von 3 Jahren Ausbildungszeit finanzieren zu können und gleichzeitig ihrer Pflicht als ausbildendem Betrieb nachkommen zu können. Dies scheint mir bisher eine der noch vielen ungeklärten Fragen des neuen Ausbildungsgesetzes zu sein. Hinzu kommt die Forderung nach Praxisanleitern; einer Zusatzqualifikation, die jeder Betrieb vorweisen muss, der künftig Altenpfleger ausbilden will.
So sehr ich eine bundesweite einheitliche Regelung der Ausbildung begrüsse- der Teufel steckt bekanntlicherweise immer im Detail. Hier muss noch erheblich nachgebessert werden, bevor dieses Gesetz in Kraft treten kann und soll. Wie viele Dinge, die von grünen Tischen aus beschlossen werden, ist auch dieses Gesetz nicht praxisnah, weil anscheindend die Praktiker- wie so oft- nicht in Entscheidungen mit einbezogen wurden.
Doedl