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Verfasst: So 16. Sep 2001, 21:05
von ApoPfleger
Hallo mrm!

Es kommt ganz darauf an, wo Du arbeitest und welches Tarif-Werk dort gilt. Im §35 Abs.2 Satz1 BAT ist eindeutig geregelt:

Beim Zusammentreffen mehrerer Zeitzuschläge nach Absatz 1 Satz 2 Buchst. b bis d und f wird nur der jeweils höchste Zeitzuschlag gezahlt.

Das wird entsprechend auch in den Tarifverträgen kirchlicher Träger so stehen. Den kompletten BAT kannst Du nachlesen unter http://www.oetv-berlin.de/info/gb/bat

Gruß

Apo

Verfasst: Mi 19. Sep 2001, 15:20
von Marcell
Das erinnert mich an die Diskussion die wir in Winter berg hatten :-) wollte schon auf dich verweisen aber warst ja wiedermal schneller *grmpf* :n :n :n

Greetz

Marci

P.S Hoffe es hat geholfen MRM