Welche Voraussetzungen für Verkürzung der Ausbildung

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Moonlight Blues
Beiträge: 1
Registriert: Mi 22. Feb 2017, 11:54

Welche Voraussetzungen für Verkürzung der Ausbildung

Beitrag von Moonlight Blues »

Ich bin Medizinische Fachangestellte und arbeite als Pflegehelfer im ambulanten Pflegedienst und möchte nun die Ausbildung zur Fachkraft berufsbegleitend noch absolvieren. Mir wurde gesagt das ich eigentlich eine Verkürzung beantragen könnte, aber laut Schulamt ist das nicht möglich.
Ich habe sämtliche Ämter, Schulen, etc. angerufen. ....niemand hat Informationen oder ist dafür zuständig.

Wer kann mir brauchbare Informationen geben wie ich die Ausbildung berufsbegleitend verkürzen kann?

Danke



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fmh
Beiträge: 2954
Registriert: Fr 29. Jun 2007, 19:00
Beruf: Altenpfleger
Einsatz Bereich: Kreisverwaltung
Wohnort: Bayern

AW: Welche Voraussetzungen für Verkürzung der Ausbildung

Beitrag von fmh »

Guten Morgen,

relevant ist hierfür §7 des Altenpflegegesetzes (AltPflG), genauer gesagt Absatz 2:
(1) Auf Antrag kann die Dauer der Ausbildung nach § 4 Abs. 1 verkürzt werden:

1.** für Krankenschwestern, Krankenpfleger, Kinderkrankenschwestern, Kinderkrankenpfleger, Heilerziehungspflegerinnen und Heilerziehungspfleger mit dreijähriger Ausbildung um bis zu zwei Jahre,
2.** für Altenpflegehelferinnen, Altenpflegehelfer, Krankenpflegehelferinnen, Krankenpflegehelfer, Heilerziehungspflegehelferinnen, Heilerziehungspflegehelfer, Heilerziehungshelferinnen und Heilerziehungshelfer um bis zu einem Jahr.

(2) Auf Antrag kann die Dauer der Ausbildung nach § 4 Abs. 1 im Umfang der fachlichen Gleichwertigkeit um bis zu zwei Jahre verkürzt werden, wenn eine andere abgeschlossene Berufsausbildung nachgewiesen wird.
Quelle

Ansprechpartner findest du in den zuständigen Ministerien:

Sächsisches Staatsministerium für Kultus
Carolaplatz 1
01097 Dresden
Telefon: 0351 564-0
http://www.smk.sachsen.de

Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz
Albertstraße 10
01097 Dresden
Telefon: 0351 564-0
http://www.sms.sachsen.de

Quelle

Außerdem gibt es ein spezielles Beraterteam, für Sachsen hier.

Gruß
fmh


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doedl
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AW: Welche Voraussetzungen für Verkürzung der Ausbildung

Beitrag von doedl »

Noch ein Tipp:

die Agentur für Arbeit gibt über das Förderprogramm Wegebau einen Lohnzuschuss für die Zeit der Ausbildung.

Der Arbeitgeber beantragt diesen Zuschuss und zahlt Dir statt dem Ausbildungsgehalt ein Pflegehelfergehalt.

Auskünfte erteilt Euer zuständiges Arbeitsamt.

Gruß Doedl


Wir müssen die Änderung sein, die wir in der Welt sehen wollen- Mahatma Gandhi

Benutzer 1685 gelöscht

AW: Welche Voraussetzungen für Verkürzung der Ausbildung

Beitrag von Benutzer 1685 gelöscht »

Hallo Moonlight,

ich habe damals bei mir auch keine Verkürzung bekommen, da Arzthelferin wie es damals noch hieß ein kaufmännischer Beruf ist. Im heutigen Modulsystem würde ich mir gut überlegen, ob du wirklich ein Jahr verkürzen möchtest oder du dir damit selbst ein Bein stellst.

sophie



MatthiasH
Beiträge: 10
Registriert: Fr 16. Dez 2011, 00:46

AW: Welche Voraussetzungen für Verkürzung der Ausbildung

Beitrag von MatthiasH »

Ich habe heute mein Zeugnis und per Fax vorhin schon die Berufserlaubnis als Altenpfleger bekommen.
Ich habe ein Jahr verkürzt und es war absolut machbar, ich hatte keine Probleme.

Finanziert wurde das über Wegebau, sodass Schultage als Arbeitstage galten.

Wenn du die Voraussetzungen erfüllst, dann verkürze, ehe das letztendlich durchgeht kommen eh noch Tests bei der Arbeitsagentur und der Schule, wenn dort alles glatt geht kannst du das gut schaffen.

Alles Gute!



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