Re Altenpflegeschüler
Verfasst: Do 28. Nov 2002, 10:07
Hallo Moni,
nein, leider gibt es keinen Gesetzestext, der ausdrücklich auf den Zeitbedarf der Praxisanleitung hinweist.
Allerdings haben die ausbildenden Heime oder Sozialstationen einen Kooperationsvertrag mit den Altenpflegeschulen, welcher besagt, welche Pflichten die Heime/ambulanten Dienste zu erfüllen haben, wenn sie Schüler oder Praktikanten beschäftigen. Lass Dir diesen Kooperationsvertrag mal zeigen. Es spricht nicht gerade für die Qualität eines Heimes, wenn in die Ausbildung keine Zeit inverstiert wird. Solltest Du das Problem nicht mit Deiner Stationsleitung lösen können, dann wende Dich an Eure Pflegedienstleitung.
Lieben Gruss
Doedl
nein, leider gibt es keinen Gesetzestext, der ausdrücklich auf den Zeitbedarf der Praxisanleitung hinweist.
Allerdings haben die ausbildenden Heime oder Sozialstationen einen Kooperationsvertrag mit den Altenpflegeschulen, welcher besagt, welche Pflichten die Heime/ambulanten Dienste zu erfüllen haben, wenn sie Schüler oder Praktikanten beschäftigen. Lass Dir diesen Kooperationsvertrag mal zeigen. Es spricht nicht gerade für die Qualität eines Heimes, wenn in die Ausbildung keine Zeit inverstiert wird. Solltest Du das Problem nicht mit Deiner Stationsleitung lösen können, dann wende Dich an Eure Pflegedienstleitung.
Lieben Gruss
Doedl