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schwanger..

Verfasst: Fr 23. Jul 2004, 14:21
von Rasputin
sein ist keine Krankheit und Du kannst arbeiten bis zum 6-7 Monat.
Ich würde es der Schule oder Einrichtung nicht sagen.
Es sei denn Du willst es sagen.
Bei uns damals in der ausbildung war auch ein mädel schwanger,und die hatte ne total dämlichePraktische examensaufgabe bekommen,weil sie net heben sollte,net lange stehen und und und...

Mitteilungspflicht

Verfasst: Mi 28. Jul 2004, 00:08
von Dirk Höffken
Hallo Wasserhexe.

Eine Schwangerschaft muss, zumindest im Regelfall, nicht dem Arbeitgeber angezeigt werden. Wichtig ist hier das Wort sollen. Nicht müssen!!!

MuSchG § 5 Mitteilungspflicht, ärztliches Zeugnis
(1) Werdende Mütter sollen dem Arbeitgeber ihre Schwangerschaft und den mutmaßlichen Tag der Entbindung mitteilen, sobald ihnen ihr Zustand bekannt ist. Auf Verlangen des Arbeitgebers sollen sie das Zeugnis eines Arztes oder einer Hebamme vorlegen. Der Arbeitgeber hat die Aufsichtsbehörde unverzüglich von der Mitteilung der werdenden Mutter zu benachrichtigen. Er darf die Mitteilung der werdenden Mutter Dritten nicht unbefugt bekannt geben.

Das Mutterschutzgesetz begründet also keine Mitteilungspflicht der Arbeitnehmerin. Eine solche kann sich jedoch aus ihrer allgemeinen arbeitsvertraglichen Treuepflicht ergeben, wenn ein erhebliches berechtigtes Interesse des Arbeitgebers an einer Mitteilung besteht.

MfG DH

Zitat:
Mütter sind stolzer auf ihre Kinder als Väter, da sie sicherer sein können, dass es ihre eigenen sein können. - Aristoteles

Rechtsgrundlage?

Verfasst: Sa 31. Jul 2004, 10:58
von Dirk Höffken
Hallo Pimpanelli.
@Pimpanelli
…„Also:
1. was du ja schon weißt... du musst deinen kursleiter darüber unterrichten und deinen vorgesetzten!“...
Welches Gesetz ist für das „muss“ die Rechtsgrundlage bzw. welches Gerichtsurteil stützt diese Ansicht?

Die generelle Meldepflicht einer Schwangerschaft an den Arbeitgeber ist schon aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht durchsetzbar.

MfG DH

Zitat:
Meine Meinung steht fest, bitte verwirren Sie mich jetzt nicht mit Tatsachen. - Unbekannt

Verfasst: Sa 4. Dez 2004, 10:18
von Marcell
Hallo

Also wenn du schwanger werden solltest gelten für dich im Prinzip die gleichen Richtlinien für nicht schwangere. Du kannst aber wenn du über deine Fehltage aufgrund der Schwangerschaft kommst einen Härtefall Antrag stellen, dann wird geprüft ob du trotzdem zur Prüfung zugelassen wirst oder nicht. Manche Schulen ermöglichen es auch das man ein Jahr wiederholt, oder pausiert dazu wissen eure Lehrer bestimmt mehr. Ob das Jugendamt hilft weiß ich nicht.

Grüße

Marcell