Also bei uns kam es immer darauf an, WARUM man gefehlt hat.
Es gibt ja so Leuts, die fehlen mal hier einen Tag, mal da 2-3 Tage.
Wenn Du also im Krankenhaus warst usw, dann könnte man einen Antrag auf "Fehlzeitenerhöhung" bei der prüfenden Behörde stellen. Ob die das nun bewilligen steht auf einem anderen Blatt und ist auch vom Wohlwollen der Schulleitung (die diesen Antrag stellen kann) und Deinen Leistungen abhängig.
Also würde ich Dir raten: Geh zur Schulleitung, besprich das Problem und bitte sie um Hilfe. Wenn Du ansonsten eine "ordentliche" Schülerin warst werden sie das sicher tun...
Bei uns fehlte auch eine fast 3 Monate aufgrund einer OP, wir durften nur 25 Tage insgesamt - sie wurde auch trotzdem zugelassen.
Viel Glück und alles Gute Dir und dem Baby!
LG,A.
Schwanger während Ausbildung nicht zum Examen zugelassen
AW: Schwanger während Ausbildung nicht zum Examen zugelassen
» Wer glaubt, ein Christ zu sein, weil er die Kirche besucht, irrt sich. Man wird ja auch kein Auto, wenn man in einer Garage steht. « (Albert Schweitzer)
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- Registriert: Do 17. Jul 2003, 18:56
AW: Schwanger während Ausbildung nicht zum Examen zugelassen
Hallöle
Ich habe meine Tochter auch in der Ausbildung bekommen.
Ich hatte wahnsinnig viele Fehlzeiten da ich oft ins KH musste während der Schwangerschaft und mit Hypertonie zu tun hatte zusätzlich.
Da mein Wille zu erkennen war, ich gute bis sehr gute Leistungen im Unterricht sowie Praxis vorweisen konnte und unbedingt weiter machen wollte hat man mir nie Steine in den Weg gelegt. Ich wurde zugelassen, ohne Probleme.
Biete von Dir aus an Referate o.ä. zu machen wenn Du nicht am Unterriht teilnehmen darfst. Such Dir Kollegen die mit Dir in der Freizeit lernen damit Du im Lernstoff mit kommst, dann sollte das nicht das Thema sein.
Viel Glück!
Sweetheart
Ich habe meine Tochter auch in der Ausbildung bekommen.
Ich hatte wahnsinnig viele Fehlzeiten da ich oft ins KH musste während der Schwangerschaft und mit Hypertonie zu tun hatte zusätzlich.
Da mein Wille zu erkennen war, ich gute bis sehr gute Leistungen im Unterricht sowie Praxis vorweisen konnte und unbedingt weiter machen wollte hat man mir nie Steine in den Weg gelegt. Ich wurde zugelassen, ohne Probleme.
Biete von Dir aus an Referate o.ä. zu machen wenn Du nicht am Unterriht teilnehmen darfst. Such Dir Kollegen die mit Dir in der Freizeit lernen damit Du im Lernstoff mit kommst, dann sollte das nicht das Thema sein.
Viel Glück!
Sweetheart
AW: Schwanger während Ausbildung nicht zum Examen zugelassen
Hallöchen,
aaaalso, es gibt die Möglichkeit einen sogenannten Härtefall anzumelden, der z.b. bei einer langanhaltenden Krankheit oder bei Unfallfolgen greift. Den stellst Du bei der Schule und die reicht das dann bei der Landesregierung ein. Meist kommt es drauf an, wie Deine Leistungen sind und wie hoch der Ausfall war. Meine Azubine durfte ganz normal Prüfung machen und hat dann noch 4 Wochen nachgearbeitet. Das war zwar lästig, aber sie war wenigstens durch !
Wichtig ist es, ob Du stetig wegen einer längeren Sache gefehlt hast oder ob es einzelne Fehltage sind, die sich häufen ( also hier und da früher gegangen, einfach mal hier und da gefehlt etc. ). Wenn Deine Schule Dir nicht weiterhilft, dann wende Dich an Deinen Ausbildungsbetrieb, die können das auch regeln.
Wegen des Nacharbeitens: In Schleswig Holstein ist das seit Juli 07 nicht mehr so einfach möglich, hier wird ab einer Fehlzeit von mehr als 10 % der Stunden ganz konsequent nicht mehr zugelassen ( wobei ich denke, dass dies einigen Schülern nur zugute kommt ). Wie es woanders ist, weiß ich leider nicht, kann mich aber mal schlau machen. Gruß Kati
aaaalso, es gibt die Möglichkeit einen sogenannten Härtefall anzumelden, der z.b. bei einer langanhaltenden Krankheit oder bei Unfallfolgen greift. Den stellst Du bei der Schule und die reicht das dann bei der Landesregierung ein. Meist kommt es drauf an, wie Deine Leistungen sind und wie hoch der Ausfall war. Meine Azubine durfte ganz normal Prüfung machen und hat dann noch 4 Wochen nachgearbeitet. Das war zwar lästig, aber sie war wenigstens durch !
Wichtig ist es, ob Du stetig wegen einer längeren Sache gefehlt hast oder ob es einzelne Fehltage sind, die sich häufen ( also hier und da früher gegangen, einfach mal hier und da gefehlt etc. ). Wenn Deine Schule Dir nicht weiterhilft, dann wende Dich an Deinen Ausbildungsbetrieb, die können das auch regeln.
Wegen des Nacharbeitens: In Schleswig Holstein ist das seit Juli 07 nicht mehr so einfach möglich, hier wird ab einer Fehlzeit von mehr als 10 % der Stunden ganz konsequent nicht mehr zugelassen ( wobei ich denke, dass dies einigen Schülern nur zugute kommt ). Wie es woanders ist, weiß ich leider nicht, kann mich aber mal schlau machen. Gruß Kati
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