Seite 1 von 1

Biographie

Verfasst: So 9. Jun 2002, 09:47
von Jens
Zur Zeit setzen wir uns in der Schule mit der Biographie Arbeit auseinander und ich habe mir mal die Rechtlichen Aspekte angesehen. Also da wir laut §203 StGB unter Schweigepflicht auch gegen Bewohner stehe, muss ich wirklich dir ausdrückliche Genehmigung des Betroffenen haben, also dürften Demenziel verändete Bewohner nicht darunter fallen, denn wissen sie wirklich, auf was sie sich einlassen, wenn sie ja sagen? Davon ab, würde ich auch nicht wollen, das jemand mein ganzes Leben kennt. Ist Biographie Arbeit wirklich für die Individuelle Pflege notwendig oder gibt es noch andere Möglichkeiten?

Wie hoch ist eigendlich die Strafe bei Schweigepflichtverletztung?

Freue mich schon auf Eure Antworten.

Mit Freundlichem Gruß

Jens

Verfasst: So 9. Jun 2002, 10:24
von Marcell
Hallo Jens

Also uns wurde das damals in der Schule so erklärt. Da die Biographie die Stations- Akten nicht verlassen darf, bzw. die Akten nicht weiter gereicht werden dürfen und auch nur die Betroffenen selbst und Angehörige Einblick nehmen dürfen. Brichst du die Schweigepflicht nicht, da die Informationen innerhalb des Pflege Teams bleiben und nicht nach außen getragen werden. Das Gesetz fordert ja sogar das man Biographisch orientiert arbeitet wenn sie sagen eine Ganzheitliche Pflege ist anders ja nicht möglich… Was den Aspekt des nicht mögen betrifft so kann man das Problem bei noch fitten Bewohnern ganz einfach umschiffen indem man sie fragt, bei dementiell erkrankten sieht es da schlechter aus allerdings sollte man dennoch die Bew. Fragen was sie dazu meinen ansonsten die Angehörigen fragen ob die Person irgendetwas n der Richtung geäußert hat. Ob die Biographische Arbeit wichtig ist, beantworte ich Persönlich mit ja. Nur so kann ich das Verhalten eines Bewohners deuten. Mal ein überspitztes Beispiel: Eine Bewohnerin wurde in den Kriegs Jahren inhaftiert und dort mehrmals vergewaltigt. Heute hat sie panische Angst vor Männern und schlägt wild um sich wenn eine Männliche Pflege Kraft sie versorgen möchte. Ohne Biographische Daten kann man dann nur rätseln warum sie das tut, eine unbefriedigende Situation für sie und die Pflege Kräfte sie wird immer wieder mal den Ängsten ausgesetzt weil man es neu versuchen will und die Pflege Kräfte werden Frustriert weil sie glauben sie machen was falsch. Oder ein Bewohner der früher Bäcker war den brauche ich dann nicht mit Schlafmittel abschießen wenn er um 3 Uhr schon wach ist, nur weil er unserer Meinung nach viel zu früh wach ist, was für ihn aber absolut normal um die Zeit wach zu sein… Man könnte da noch viele weitere Beispiele bringen, anfangs dachte ich genauso hielt die Bio Arbeit für unnütz bis zu meiner Ersten Bew. Mit der ich Bo Arbeit betrieb, danach konnte ich mich viel besser mit ihr verständigen weil ich wusste was sie interessiert welche Themen ich meiden sollte und so hatten wir viel Gesprächs Stoff… Versuch es mal wirst überrascht sein :-)
Zur Strafe laut STGB §203 Absatz 5. bis zu 2 Jahre Gefängnis oder eine Geld Strafe…. Also net wenig was dir da blühen kann, glaube Berufs Verbot kann man sich auch einhandeln bin mir da aber nicht ganz sicher…

Viel Erfolg wünsch ich dir

Marcell

P.S Warten wir mal auf Doedl was die zur Rechtlichen Situation sagt :D

P.S.S Kommt auch immer darauf an wie du die Informationen sammelst und in welchem Umfang du das Betreibst, erste Regel nie Ausfrage Gespräche ;-)

Naja

Verfasst: So 9. Jun 2002, 11:08
von Jens
Also, in dem Buch, das ich habe steht, das wir noch nicht mal Informationen an Angehörige weitergeben dürfen, außer ewtl. Krankheitsverlauf und allgemeinzustand.

Desweiteren ist doch die Frage, wenn mir Bewohner etwas erzählen, aber nicht mit anderen darüber reden, meine ich doch, das es andere nicht wissen sollen und ich kann doch dann nicht hingehen und es in die Biographie schreiben.

Desweiteren, ist dein beispiel mit der Frau sehr gut, mal andersrum, was passiert, wenn du erfährst, das du einen vergewaltiger Pflegst, Hat der Betroffene jemals noch die Wüde im Heim, die Ihm zustaht, natürlich sollte man damit umgehen können, aber kann man das wirklich?

Mit freundlichem Gruß

Jensi

Verfasst: So 9. Jun 2002, 11:36
von Marcell
Hallo jensi

Ja kann sein mir den Angehörigen würde mich da jetzt nicht festlegen was genau richtig ist. Du musst und sollst ja auch gar nicht jedes Detail in die Bio Schreiben. Z.B. brauchst auch nicht rein schreiben er verhaute als Kind einmal in der dritten Klasse einen Kameraden so das dieser ins KH musst du seit dem schiefe Nase hatte. Es soll ein gesamt überblick des Menschen sein nicht detalierter Lebenslauf mit allen erdenklichen Kleinigkeiten. Selbst verständlich ist auch klar, das du die Bew fragst ob die es möchten das du es aufschreibst wenn die sagen nein dann tust du es nicht weil dann hast gegen die Schweigepflicht verstoßen sagt der7die bew. Aber ja so bist du entbunden und darfst es aufschreiben…

Dein Letzter Einwand ist ein guter und spiegelt sehr gut die die Gefahr wieder die eine Bio hat, es ist die Frage in wie weit die Brisante Tatsache von Bedeutung ist und ob man diese Info nicht besser raus lässt um den Bew. Vor Verachtung etc. zu schützen. Wieder anders sähe es aus wenn der Bew. Immer noch zu Handlungen gegen den Willen anderer Neigen würde dann sollte so was schon zum Schutze der Umwelt bekannt sein, so das z.B. nur männliche Pfleger dort hin gehen…

Im diesen Sinne auf die Antwort gespannt

Marcell

P.S ich Antworte aber erst später geh nu zum AH Sommer Fest :D

Was würdest du denn lles in eine Biographie Schreiben?

Verfasst: So 9. Jun 2002, 11:44
von Jens
Mich würde mal interessieren, was du alles in eine Biographie schreiben würdest, und wie viel du später von deinem leben preis geben würdest.

Naja, das ich gerne am Compi gesessen habe, werde ich auf jeden Fall erzählen, vieleicht bekomme ich ja später ein in mein Zimmer *g*

Viel Spaß auf dem Fest, bis nachher

Jens

Verfasst: Mo 10. Jun 2002, 20:07
von Marcell
Hallo Jens

Also nehmen wir mal einen fiktiven Fall, ein Bewohner 85 Jahre Hemiplegie nach Schlaganfall. Biografische Daten:

1917 in einem kleinen Dorf in der nähe von Berlin geboren
1933 in die Wehrmacht eingetreten und seine Frau geheiratet
1934,35,37,38 werden seine 4 Söhne geboren
1939 Einberufung an die Polnische Front
1941 Teilnehmer an den Massakern in den Warschauer Gettos (bin mir mit dem Jahr jetzt nicht ganz sicher)
1944- 1945 Lager Kommandant eines KZ
1945-1950 Russische Kriege Gefangenschaft
1950 Heimkehr und wieder Aufnahme seines erlernten Berufes des Schlossers…
1960 Tod drei seiner Söhne bei einem Auto Unfall
1962 verstirbt seine Frau an Lungen Krebs
1975 offenbart der letzte Sohn das dieser Schwul sei, er kann sich damit nicht abfinden
1985 stirbt der Sohn an Aids
1986 zieht er aus dem gebauten haus aus und geht in eine Platen Siedlung um anonym zu sein
1999 der erste Schlaganfall damals noch ohne größere Folgen
2001 dann der große mit bleibender Hemiplegie
2002 Einzug ins Altenheim

Der Fall ist natürlich sehr überspitzt und mir geht’s auch nur darum was ich an „krassen“ Dingen rauslassen würde und was nicht…

Dies würde ich in der Bio aufnehmen nachdem, er mir erlaubt hat dieses auf zu schreiben, das Einverständnis ist immer erforderlich anders geht’s net. Wenn die Bew. Verwirrt sind stehen sie ja häufig unter Betreuung dann kann man die Angehörigen fragen…

Geburtsort
Grober Kindheits- verlauf also Schulform ob er Geschwister hatte…
Wann er geheiratet hat, was mit seiner Frau geschah
Schicksal Schläge…
Ob er Kinder hatte und ob er heute noch welche hat
Etwaiger Beruflicher Werde gang
Hobby du Interessen
Ob er in Vereinen war und so was

Raus lassen würde ich brisanten dinge wie diese
1941 Teilnehmer an den Massakern in den Warschauer Gettos (bin mir mit dem Jahr jetzt nicht ganz sicher)
1944- 1945 Lager Kommandant eines KZ

Was ich selbst sagen würde hm ich denke das i etwa was ich oben geschrieben habe, allerdings weiß man nicht wie man in der wirklichen Situation verhält…

In diesem Sinne Schönen Abend…

Marcell

Naja

Verfasst: Mo 10. Jun 2002, 20:47
von Jens
Die Angehörigen dürften eigendlich nur dann ihr einverständnis geben, wenn sie auch gesetzlicher Vormund sind.
Was ich auch nicht verstehe, bei Kindern, gehen die Eltern auf die Barikaden, wenn die Kinder z.B. im Kindergarten ausgefragt werden.
Erwachesene sagen auch, das geht Euch nichts an.
Nur bei Alten Menschen soll da ein großer unterschied gemacht werden?

Naja, ist bestimmt ein Thema, über das sich endlos lange diskutieren lassen würde, ohne das man eine einheitliche meinung schafft. *g*

So, ich muss los, bis Morgen, hoffendlich mal wieder im Chat.

MFG

Jens