Pflegeberatung beinhaltet:
Verfasst: Mi 28. Dez 2016, 17:01
Zum Umfang einer Pflegeberatung nach §7a SGB XI gehört:
-den Hilfebedarf unter Berücksichtigung der Feststellungen der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung systematisch zu erfassen und zu analysieren,
-einen individuellen Versorgungsplan mit den im Einzelfall erforderlichen Sozialleistungen und gesundheitsfördernden, präventiven, kurativen, rehabilitativen oder sonstigen medizinischen sowie pflegerischen und sozialen Hilfen zu erstellen,
-auf die für die Durchführung des Versorgungsplans erforderlichen Maßnahmen einschließlich deren Genehmigung durch den jeweiligen Leistungsträger hinzuwirken,
-die Durchführung des Versorgungsplans zu überwachen und erforderlichenfalls einer veränderten Bedarfslage anzupassen sowie
-bei besonders komplexen Fallgestaltungen den Hilfeprozess auszuwerten und zu dokumentieren.
Die Pflegekasse trägt die Kosten
Die Kosten für diese Pflegeberatung werden von der Pflegekasse getragen. Die Pflegekassen wurden beauftragt diese Pflegeberatung durchzuführen. Hierbei können die Pflegekassen wählen zwischen der Vergabe dieser Tätigkeit an freiberuflich tätige Mitglieder, der Bereitstellung eigene Pflegeberater und der Beratung durch Pflegestützpunkte.
Die Pflegestützpunkte werden häufig von der Kommune und den Pflegekassen selbst betrieben. Pflegeberater kommen aus den Bereichen der Pflege, der Sozialversicherung und der Sozialarbeit und müssen eine mehrmonatige Weiterbildung zum Pflegeberater nach § 7a SGB XI machen.
Quelle: curendo
Was ist ein Pflegeeinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI?
Erhalten Sie in unserem Online-Pflegekurs Unterstützung, Information und persönlicher Beratung von Experten.
Wer Pflegegeld der Pflegestufen 1-3 erhält, wird durch anerkannte Beratungsstellen oder einen Pflegedienst in der eigenen Häuslichkeit über die Pflege beraten. Auch Personen, die eine erheblich eingeschränkte Alltagskompetenz haben, können diese Beratung wahrnehmen. Diese Beratungseinsätze dienen der Sicherung der Qualität der Pflege und dem Schutz des Pflegebedürftigen durch falsche Pflege.
Nach § 37 Abs. 3 SGB XI werden bei der Pflegestufe 1 und 2 halbjährlich einmal und bei der Pflegestufe III vierteljährlich einmal ein solcher Beratungseinsatz durchgeführt. Der Pflegebedürftige hat das Recht selbst zu bestimmen, wer diesen Beratungseinsatz durchführt. Er kann den Pflegedienst oder anerkannte Beratungsstelle seiner Wahl mit diesem Beratungseinsatz beauftragen. Der Pflegedienst muss den Beratungseinsatz dokumentieren und die Dokumentation an die Pflegekasse senden.
Das Gesetz bestimmt, dass die Beratung zum einen der Qualitätssicherung dienen soll und zum anderen der regelmäßigen Hilfestellung und pflegefachlichen Unterstützung durch Pflegefachkräfte. Werden bei diesen Beratungseinsätzen schwerwiegende Fehler festgestellt, wie z. B. systematische Vernachlässigung oder auch ein Dekubitus, hat die Pflegekasse das Pflegegeld in Pflegesachleistungen umzuwandeln. In den Beratungseinsätzen können folgende Fragen geklärt werden:
Wie sieht der mögliche Pflegeablauf aus?
Welche Vergütungen gewähren die Pflegekassen?
Wie verändert sich der Tagesablauf durch die Pflege zu Hause?
Wie wird die Pflegebedürftigkeit festgestellt?
Welche Pflegehilfsmittel werden benötigt?
Beratung ist kostenlos
Der Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI ist für den pflegebedürftigen kostenlos. Die Kosten werden von den Pflegekassen getragen. Der Pflegedienst rechnet diesen Einsatz direkt mit der Pflegekasse ab. Also bezahlen Sie niemals dem Pflegedienst einen Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGb XI.
Quelle: Curendo
Pflegekurse für Angehörige
Die Pflegekassen sollen Schulungskurse unentgeltlich für Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen anbieten. Das legt Paragraph 45 des Elften Sozialgesetzbuches (§ 45, SGB XI) fest, um soziales Engagement im Bereich der Pflege zu fördern und zu stärken. Die Kassen beauftragen dafür Institutionen, Vereine und Pflegedienste, mit denen sie entsprechende Rahmenvereinbarungen treffen, damit die einheitliche inhaltliche Gestaltung und Qualität der Kurse gewährleistet ist.
Zwar ist dieses Gesetz nicht neu es existiert seit 2002 mit der Einführung des Pflegeleistungsergänzungsgesetzes ambulante Pflegedienste aber zum Beispiel haben solche Angebote seitdem nur allmählich entwickelt. Inzwischen gibt es in jeder Region verschiedene Kursprogramme und Anbieter
In den Pflegekursen werden pflegende Angehörige informiert über
Mobilisierungs- und Lagerungsmethoden
Rücken schonende Transfer-Methoden (z.B. vom Bett in den Rollstuhl)
Ernährung und Vorbeugung (z.B. Dekubitus-Prophylaxe)
Hilfsmittel und Rehabilitationsmaßnahmen
Pflegeversicherung und Recht.
Die Teilnehmer können sich
Anregungen und Tipps für ihre spezielle häusliche Situation holen
über ihre persönlichen Probleme innerhalb der Pflegesituation sprechen
sich mit ebenfalls Betroffenen austauschen
Versagensängste abbauen
verschiedene Entlastungsangebote kennen lernen.
Pflegekurse in ambulanten Pflegediensten
In den Regionalbüros der Krankenkassen erhalten pflegende Angehörige ein Verzeichnis mit ambulanten Pflegediensten, die Pflegekurse anbieten. Schulungen finden in den Pflegediensten statt und müssen mindestens 12 Einheiten von je zwei Stunden umfassen.
Pflegedienste übernehmen für die Teilnehmer die Versorgung ihrer pflegebedürftigen Angehörigen während der Schulungsstunden. Hat der Pflegebedürftige eine der drei Pflegestufen, rechnet der Dienst diese Leistung im Rahmen der so genannten Verhinderungspflege direkt mit den Pflegekassen ab. Wer nämlich einen eingestuften Angehörigen pflegt, hat Anspruch auf Ersatzpflege (auch Verhinderungspflege) und kann sich bis zu 28 Tage pro Jahr vertreten lassen, das geht eben auch stundenweise.
Pflegekurs-Angebote von Vereinen und Initiativen
Die Deutsche Alzheimergesellschaft beispielsweise bietet Angehörigen eine Schulungsreihe, in der sie alles erfahren über den Verlauf der Alzheimer-Krankheit, über Pflegeversicherung und Entlastungsangebote und über rechtliche Themen.
Die Gesellschaft sucht außerdem so genannte Multiplikatoren, also Interessierte, die ihr 2003 mit dem Oskar-Kuhn-Preis ausgezeichnetes Schulungsprogramm durchführen. Dafür stellt sie umfangreiches Material bereit Plakate, DVDs und Handouts. Über aktuelle Veranstaltungstermine informieren jeweils die regionalen Mitgliedsgesellschaften.
Ein weiteres Beispiel: Um Hilfsangebote für die Betroffenen zu bündeln, haben die Pflegeberater Martin Moritz & Martin Burka in Hamburg ein Kooperationsprojekt ins Leben gerufen, das ein Kursprogramm zu allen Themen rund um die Versorgung und Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger bietet.
In ihrer Angehörigenschule arbeiten sie eng mit Krankenhäusern, Krankenkassen und einem Beratungszentrum für Wohnraumanpassung zusammen und bieten daneben auch Beratung in ihren Büros, Schulungen zu Hause und im Krankenhaus. Kostenfrei sind die Angebote, wenn der zu Pflegende bereits eine Pflegestufe hat oder sie beantragt hat.
Pflegekurse als psychische Unterstützung für Angehörige
Pflegende Angehörige sind oft überlastet, erschöpft und ausgelaugt. Ihre Gesundheit ist durch Schlafmangel, tägliches Heben und Stützen gefährdet, ihr seelisches Gleichgewicht bedroht. Erschöpfung ist denn auch der am häufigsten genannte Grund dafür, dass sie das Angebot für Pflegekurse gar nicht in Anspruch nehmen oder nur schwer dazu zu bewegen sind, daran teilzunehmen. Zudem glauben die meisten Pflegenden, über Pflege inzwischen alles Notwendige zu wissen, oder sie möchten ihren pflegebedürftigen Angehörigen nicht alleine lassen.
Dabei bestätigen die Teilnehmer von Pflegekursen, wie sehr sie von den dort vermittelten Inhalten profitiert haben. Aber vor allem der Austausch mit den anderen Betroffenen hat ihnen geholfen, mit ihrer schweren Aufgabe besser zurechtzukommen. Nicht selten entwickeln sich unter den Teilnehmern auch Freundschaften oder es entstehen im Anschluss an Kurse regelmäßige Gesprächsrunden, Selbsthilfegruppen und Stammtische.
Außer Krankenkassen geben auch Pflegestützpunkte, Seniorenzentren und Seniorenbüros Auskunft über Veranstaltungstermine für Pflegekurse in jeder Region.
Quelle: Das Pflegeportal
Habt Ihr dazu Fragen??
-den Hilfebedarf unter Berücksichtigung der Feststellungen der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung systematisch zu erfassen und zu analysieren,
-einen individuellen Versorgungsplan mit den im Einzelfall erforderlichen Sozialleistungen und gesundheitsfördernden, präventiven, kurativen, rehabilitativen oder sonstigen medizinischen sowie pflegerischen und sozialen Hilfen zu erstellen,
-auf die für die Durchführung des Versorgungsplans erforderlichen Maßnahmen einschließlich deren Genehmigung durch den jeweiligen Leistungsträger hinzuwirken,
-die Durchführung des Versorgungsplans zu überwachen und erforderlichenfalls einer veränderten Bedarfslage anzupassen sowie
-bei besonders komplexen Fallgestaltungen den Hilfeprozess auszuwerten und zu dokumentieren.
Die Pflegekasse trägt die Kosten
Die Kosten für diese Pflegeberatung werden von der Pflegekasse getragen. Die Pflegekassen wurden beauftragt diese Pflegeberatung durchzuführen. Hierbei können die Pflegekassen wählen zwischen der Vergabe dieser Tätigkeit an freiberuflich tätige Mitglieder, der Bereitstellung eigene Pflegeberater und der Beratung durch Pflegestützpunkte.
Die Pflegestützpunkte werden häufig von der Kommune und den Pflegekassen selbst betrieben. Pflegeberater kommen aus den Bereichen der Pflege, der Sozialversicherung und der Sozialarbeit und müssen eine mehrmonatige Weiterbildung zum Pflegeberater nach § 7a SGB XI machen.
Quelle: curendo
Was ist ein Pflegeeinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI?
Erhalten Sie in unserem Online-Pflegekurs Unterstützung, Information und persönlicher Beratung von Experten.
Wer Pflegegeld der Pflegestufen 1-3 erhält, wird durch anerkannte Beratungsstellen oder einen Pflegedienst in der eigenen Häuslichkeit über die Pflege beraten. Auch Personen, die eine erheblich eingeschränkte Alltagskompetenz haben, können diese Beratung wahrnehmen. Diese Beratungseinsätze dienen der Sicherung der Qualität der Pflege und dem Schutz des Pflegebedürftigen durch falsche Pflege.
Nach § 37 Abs. 3 SGB XI werden bei der Pflegestufe 1 und 2 halbjährlich einmal und bei der Pflegestufe III vierteljährlich einmal ein solcher Beratungseinsatz durchgeführt. Der Pflegebedürftige hat das Recht selbst zu bestimmen, wer diesen Beratungseinsatz durchführt. Er kann den Pflegedienst oder anerkannte Beratungsstelle seiner Wahl mit diesem Beratungseinsatz beauftragen. Der Pflegedienst muss den Beratungseinsatz dokumentieren und die Dokumentation an die Pflegekasse senden.
Das Gesetz bestimmt, dass die Beratung zum einen der Qualitätssicherung dienen soll und zum anderen der regelmäßigen Hilfestellung und pflegefachlichen Unterstützung durch Pflegefachkräfte. Werden bei diesen Beratungseinsätzen schwerwiegende Fehler festgestellt, wie z. B. systematische Vernachlässigung oder auch ein Dekubitus, hat die Pflegekasse das Pflegegeld in Pflegesachleistungen umzuwandeln. In den Beratungseinsätzen können folgende Fragen geklärt werden:
Wie sieht der mögliche Pflegeablauf aus?
Welche Vergütungen gewähren die Pflegekassen?
Wie verändert sich der Tagesablauf durch die Pflege zu Hause?
Wie wird die Pflegebedürftigkeit festgestellt?
Welche Pflegehilfsmittel werden benötigt?
Beratung ist kostenlos
Der Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI ist für den pflegebedürftigen kostenlos. Die Kosten werden von den Pflegekassen getragen. Der Pflegedienst rechnet diesen Einsatz direkt mit der Pflegekasse ab. Also bezahlen Sie niemals dem Pflegedienst einen Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGb XI.
Quelle: Curendo
Pflegekurse für Angehörige
Die Pflegekassen sollen Schulungskurse unentgeltlich für Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen anbieten. Das legt Paragraph 45 des Elften Sozialgesetzbuches (§ 45, SGB XI) fest, um soziales Engagement im Bereich der Pflege zu fördern und zu stärken. Die Kassen beauftragen dafür Institutionen, Vereine und Pflegedienste, mit denen sie entsprechende Rahmenvereinbarungen treffen, damit die einheitliche inhaltliche Gestaltung und Qualität der Kurse gewährleistet ist.
Zwar ist dieses Gesetz nicht neu es existiert seit 2002 mit der Einführung des Pflegeleistungsergänzungsgesetzes ambulante Pflegedienste aber zum Beispiel haben solche Angebote seitdem nur allmählich entwickelt. Inzwischen gibt es in jeder Region verschiedene Kursprogramme und Anbieter
In den Pflegekursen werden pflegende Angehörige informiert über
Mobilisierungs- und Lagerungsmethoden
Rücken schonende Transfer-Methoden (z.B. vom Bett in den Rollstuhl)
Ernährung und Vorbeugung (z.B. Dekubitus-Prophylaxe)
Hilfsmittel und Rehabilitationsmaßnahmen
Pflegeversicherung und Recht.
Die Teilnehmer können sich
Anregungen und Tipps für ihre spezielle häusliche Situation holen
über ihre persönlichen Probleme innerhalb der Pflegesituation sprechen
sich mit ebenfalls Betroffenen austauschen
Versagensängste abbauen
verschiedene Entlastungsangebote kennen lernen.
Pflegekurse in ambulanten Pflegediensten
In den Regionalbüros der Krankenkassen erhalten pflegende Angehörige ein Verzeichnis mit ambulanten Pflegediensten, die Pflegekurse anbieten. Schulungen finden in den Pflegediensten statt und müssen mindestens 12 Einheiten von je zwei Stunden umfassen.
Pflegedienste übernehmen für die Teilnehmer die Versorgung ihrer pflegebedürftigen Angehörigen während der Schulungsstunden. Hat der Pflegebedürftige eine der drei Pflegestufen, rechnet der Dienst diese Leistung im Rahmen der so genannten Verhinderungspflege direkt mit den Pflegekassen ab. Wer nämlich einen eingestuften Angehörigen pflegt, hat Anspruch auf Ersatzpflege (auch Verhinderungspflege) und kann sich bis zu 28 Tage pro Jahr vertreten lassen, das geht eben auch stundenweise.
Pflegekurs-Angebote von Vereinen und Initiativen
Die Deutsche Alzheimergesellschaft beispielsweise bietet Angehörigen eine Schulungsreihe, in der sie alles erfahren über den Verlauf der Alzheimer-Krankheit, über Pflegeversicherung und Entlastungsangebote und über rechtliche Themen.
Die Gesellschaft sucht außerdem so genannte Multiplikatoren, also Interessierte, die ihr 2003 mit dem Oskar-Kuhn-Preis ausgezeichnetes Schulungsprogramm durchführen. Dafür stellt sie umfangreiches Material bereit Plakate, DVDs und Handouts. Über aktuelle Veranstaltungstermine informieren jeweils die regionalen Mitgliedsgesellschaften.
Ein weiteres Beispiel: Um Hilfsangebote für die Betroffenen zu bündeln, haben die Pflegeberater Martin Moritz & Martin Burka in Hamburg ein Kooperationsprojekt ins Leben gerufen, das ein Kursprogramm zu allen Themen rund um die Versorgung und Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger bietet.
In ihrer Angehörigenschule arbeiten sie eng mit Krankenhäusern, Krankenkassen und einem Beratungszentrum für Wohnraumanpassung zusammen und bieten daneben auch Beratung in ihren Büros, Schulungen zu Hause und im Krankenhaus. Kostenfrei sind die Angebote, wenn der zu Pflegende bereits eine Pflegestufe hat oder sie beantragt hat.
Pflegekurse als psychische Unterstützung für Angehörige
Pflegende Angehörige sind oft überlastet, erschöpft und ausgelaugt. Ihre Gesundheit ist durch Schlafmangel, tägliches Heben und Stützen gefährdet, ihr seelisches Gleichgewicht bedroht. Erschöpfung ist denn auch der am häufigsten genannte Grund dafür, dass sie das Angebot für Pflegekurse gar nicht in Anspruch nehmen oder nur schwer dazu zu bewegen sind, daran teilzunehmen. Zudem glauben die meisten Pflegenden, über Pflege inzwischen alles Notwendige zu wissen, oder sie möchten ihren pflegebedürftigen Angehörigen nicht alleine lassen.
Dabei bestätigen die Teilnehmer von Pflegekursen, wie sehr sie von den dort vermittelten Inhalten profitiert haben. Aber vor allem der Austausch mit den anderen Betroffenen hat ihnen geholfen, mit ihrer schweren Aufgabe besser zurechtzukommen. Nicht selten entwickeln sich unter den Teilnehmern auch Freundschaften oder es entstehen im Anschluss an Kurse regelmäßige Gesprächsrunden, Selbsthilfegruppen und Stammtische.
Außer Krankenkassen geben auch Pflegestützpunkte, Seniorenzentren und Seniorenbüros Auskunft über Veranstaltungstermine für Pflegekurse in jeder Region.
Quelle: Das Pflegeportal
Habt Ihr dazu Fragen??