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Höherstufung beantragen ?

Verfasst: So 6. Mai 2018, 20:01
von Dennis88
Hallo zusammen,

ich benötige und hoffe in zweierlei Angelegenheiten eure Hilfe.

1.)
Mein Mann ist 2015 aufgrund diverser Erkrankungen pflegebedürftig geworden.
Er erhielt die Pflegestufe 1 und wurde ich Pflegegrad 2 übergeleitet. Seit ca. 3 Monaten nehmen seine Einschränkungen zu.
Er liegt nur noch im Bett, isst dort, wir gewaschen.... alleine aufstehen ist aufgrund mangelnder Kraft und Atemnot kaum möglich.

Nun hatten wir überlegt einen Höherstufungsantrag zu stellen.
Bekannte sagten uns das wir damit vorsichtig sein sollten, denn man könnte dort auch herunter gestuft werden wenn der Gutachter ein falsches Bild
bekommt oder er einfach einen schlechten Tag hat....

2.)
Das 2. Problem betrifft das Jobcenter !
Wir erhalten leider zu der Rente meines Mannes noch ca. 300 € aufstockende Leistungen.
Die Arbeitsvermittlung versteht nicht das ich zur Vermittlung nicht zur Verfügung stehe und meint bei Pflegegrad 2 müsse ich dies aber, und wenn ich das nicht hinbekomme dann müsste man eben einen Pflegedienst beauftragen, dies möchte ich nicht und mein Mann auch nicht.
Ferner haben wir eine 6 jährige Tochter die quasi von mir alleine versorgt wird.

Ich danke für eure Antworten.

Re: Höherstufung beantragen ?

Verfasst: So 13. Mai 2018, 10:00
von Benutzer 5647 gelöscht
Hallo Dennis,
so wie du die Situation schilderst, würde ich auf jedem Fall einen Höherstufungsantrag stellen. Sollte der Gutachter tatsächlich , was ich nicht glaube, deinen Mann runterstufen, kannst du Einspruch einlegen.
Im Bereich Jobcenter kenne ich mich leider nicht aus.

LG juca

Re: Höherstufung beantragen ?

Verfasst: So 13. Mai 2018, 18:45
von Suse2
Stell umgehend einen Antrag
eien Rückstufug ist aufgrund des Bestandsschutz nur möglich, wenn
es überhaupt keinen Pflegebedarf merh gibt...

Bzgl Job Center bin ich raus.. keine Ahnung.. wie das läuft

Re: Höherstufung beantragen ?

Verfasst: Mo 14. Mai 2018, 09:30
von Griesuh
Stelle umgehend einen Höherstufungsantrag.
Dass es zu einer Rückstufung kommt ist sehr unwarscheinlich und diese Aussage beruht auf Stammtischgeschwätz.
Denn eine Rückstufung kann und darf nur erfolgen, wenn sich der Pflegebedarf deutlich verringert hat. ( Das kann mal vorkommen nach einem Schlaganfall)

Und leider ist es in der Tat so, dass das Amt verlangen kann, dass du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst.
Denn bei Pflegegrad 2 ist es meist so, dass der Betroffene nicht 24/7 versorgt, Betreut und gepflgt werden muss.

Re: Höherstufung beantragen ?

Verfasst: Mi 16. Mai 2018, 22:41
von Dennis88
Hallo zusammen,

Vielen Dank für eure Antworten, ich hatte ehrlich gesagt nicht mehr damit gerechnet und dennoch erwartungsvoll rein gesehen ;) .

Das Jobcenterproblem hat sich erledigt, da wir aus dem Bezug fallen und statt dessen Wohngeld erhalten.

Die Pflegekasse teilte mir mit das es eine reine Rückstufung nicht mehr gäbe.
Sollten bei der Begutachtung allerdings nicht mindestens 12,5 Punkte erreicht werden, wird die Pflegebedürftigkeit gänzlich aberkannt :-o

Nun ist unser Bedenken, wie beeinträchtigt muss man sein um 12,5 Punkte zu erreichen ?... Als er damals eingestuft wurde, mussten wir noch jede einzelne Minute zählen und waren 4 Minuten über der Voraussetzung der Pflegestufe 1.

Seid ihr soweit erfahren das ihr mir eine Einschätzung geben könnt, ob die Pflegegraderhöhung Sinn macht.

Er liegt auf einer Wechseldruckmatratze weil er bereits einmal Wund an Steiß und Ferse war. Diese Wunden sind wieder abgeheilt.
Er bekommt 3x täglich die Medikamente gestellt und die Einnahme muss ich überwachen, da er immer wieder einschläft vergisst er die Einnahme.
Dann wird die morgendliche Badpflege im Bett gemacht, wo ich ihm die Sachen aber nur auf den Pflegetisch stelle. Gesicht und Zähne putzen schafft er noch selbst. Beim Körper waschen und einkleiden wird es schon deutlich schwieriger.
Alles was er benötigt muss man ihm anreichen, er steht alleine überhaupt nicht mehr auf.

Dann besteht z.Z. das Problem, das er einen akuten M.Crohn Schub hat und dies häufig ins Bett läuft.
Dieses muss ich dann logischerweise beziehen, ihn waschen und umkleiden.
Er möchte aus Scham, das ich dies verschweige... Wie würdet ihr euch da Verhalten ?

Würde es für Pflegegrad 3 evtl. auch reichen wenn wir diesen Punkt weg lassen.

Das alles ist derart aufregend und irgendwie trotz des ganzen Aufwands mit der Angst behaftet noch nicht einmal die nötigen 12,5 Punkte zu erreichen. Damals haben wir genau 4 Minuten über der Voraussetzung für Pflegestufe 1 gehabt. Also sehr knapp

Vielen Dank für eure Antworten

Re: Höherstufung beantragen ?

Verfasst: Do 17. Mai 2018, 14:52
von Sa-Biene
Verschweigen ist von Hilfebedarf ist nie von Vorteil und Scham, wenn auch verständlich, hier nicht sinnvoll.

Es gibt Seiten, die umfangreiche Informationen dazu anbieten, wie der MDK jetzt prüft, inklusive von Pflegegradrechnern, wo man sich schon eine Voreinschätzung holen kann. Einfach mal bei Google nach Pflegegradrechner suchen.

Re: Höherstufung beantragen ?

Verfasst: Do 17. Mai 2018, 20:24
von Suse2
stell deinen Antrag,,, ohne mehr zu wissen, denke ich Richtung PG 3


du kannst diesen Punkt des Hilfebedarfs auch aufschreiben und dem Gutachter geben, wenn du es nicht vor dem Pflegebedürftigen
ansprechen möchtest.. aber weg lassen auf keinen Fall.. wobei der Gutachter Ausscheidung und dden damit verbundenen Pflege-
bedarf auch anspricht

Re: Höherstufung beantragen ?

Verfasst: Fr 18. Mai 2018, 14:23
von Griesuh
Hier einmal der Link zum Pflegegrarechner.
https://www.pflegegrad-berechnen.de/

Beim Pflegegradrechner wird auch erklärt was es zu beachten gibt.

Wenn die Fragen ehrlich, wirklich ehrlich beantwortet werden, hat man zumindest einen Anhaltspunkt, wie der Pflegegrad aussehen könnte.
Und richtig, es wird nicht mehr nach Zeit gerechnet, sondern es wird gepunktet. Je unselbstständiger umsomehr Punkte gibt es.

Re: Höherstufung beantragen ?

Verfasst: Fr 18. Mai 2018, 16:35
von Dennis88
Ich habe den Antrag vorgestern eingereicht.

Ich habe auch mit meinem Mann gesprochen und ihm ehrlich gesagt das ich dem Gutachter alles sagen werde. (Ausscheidung).

Nun sagte er dann lasse er sich nicht begutachten, und zieht den Antrag zurück und alle bleibe wie es ist.
Manchmal kostet mich das alles hier wirklich nerven.

Kann er das einfach so , ein einmal gestellter Antrag wird doch dann auch verfolgt. Die können doch nicht einfach zurück gezogen werden ?

Ich danke euch nochmals für eure Antworten.

Re: Höherstufung beantragen ?

Verfasst: Sa 19. Mai 2018, 15:34
von Sa-Biene
Irgendwie hört sich das ganze ja nicht so an, als wärt ihr finanziell besonders gut gestellt. Wenn er nicht höher gestuft wird, solltest du dann vielleicht doch wieder nach Arbeit suchen. So viel Hilfe braucht er dann ja anscheinend nicht.... Sorry, etwas Sarkasmus.

Dann lass es halt weg, allerdings wenn die Frage vom Gutachter kommt, sei du ehrlich. Es geht schließlich nicht nur um ihn, sondern auch um dich.

Re: Höherstufung beantragen ?

Verfasst: So 20. Mai 2018, 16:08
von Dennis88
Was das ganze mit unserer finanziellen Situation zutun hat, die eigentlich recht gut ist erklärt sich mir nicht.

Es geht viel mehr darum, das ich mit meinen Kräften langsam am Ende bin und gerne einen höheren Pflegegrad bekommen möchte um mehr externe Hilfe in Anspruch zu nehmen und das aber von meinem Mann nicht verstanden wird.
Für ihn ist alles gut so wie es ist und er sieht sich selbst auch nicht als so krank wie er tatsächlich ist.

Ich müsste ihn einfach mal unversorgt lassen damit er sieht wie wenig er selbst noch kann, aber das kann ich mit meinem gewissen wieder nicht.

Beim Pflegegradrechner von Griesuh kamen 52,5 Punkte heraus.

Ich werde mich wieder melden, sobald es etwas neues gibt.

Re: Höherstufung beantragen ?

Verfasst: Di 29. Mai 2018, 16:48
von doedl
Und wie ist der Stand der Dinge?

Re: Höherstufung beantragen ?

Verfasst: Do 31. Mai 2018, 08:44
von Griesuh
Dennis, diese von dir ermittelte Punktezahl von 52,5, ist ein Anhaltswert. ( Das wäre PG 3)
Wichtig beim ausfüllen des Pflegegradrechners ist, dass die Fragen ehrlich, aber auch wirklich ehrlich beantwortet werden.
Gefälligkeitstätigkeiten durfen nicht berücksichtigt werden und zählen nicht.
Es muss die echte Einschränkung betrachtet werden.
Und deshalb wird es , wenn der MDK kommt zu einer anderen Punktzahl kommen als wie von dir ermittelt.
Trotzdem viel Glück.

Re: Höherstufung beantragen ?

Verfasst: Fr 1. Jun 2018, 13:34
von Dennis88
Am 05.06. ist der Termin.

Mal abwarten.

Macht es Sinn das Berechnungsergebnis auszudrucken und dem Gutachter vorzulegen ?.

Re: Höherstufung beantragen ?

Verfasst: Fr 1. Jun 2018, 19:44
von Benutzer 10209 gelöscht
Würde ich dem Gutachter nicht vorlegen !
Der fühlt sich dadurch womöglich auf den Schlips getreten.

Besser "das gute alte" Pflegetagebuch schreiben. Alle - aber wirklich alle - Zeiten aufführen, die Du für Deinen Mann brauchst:
- Pflege, - Betreuung, - Kochen/Waschen/Putzen, - Behörden/Formulare, - Bank/Versicherung, --- und auch bloße Anwesenheit. :smile

Re: Höherstufung beantragen ?

Verfasst: So 3. Jun 2018, 17:20
von Suse2
welche Zeiten??

Zeit ist kein Thema mehr..

Re: Höherstufung beantragen ?

Verfasst: Mi 6. Jun 2018, 18:50
von Griesuh
Elfriede, welche Zeiten willst du vorlegen?
Der Pflegegrad wird nicht mehr nach Zeit ermittelt.
Jetzt werden Punkte in 6 Modulen vergeben.
je unselbstständiger der Betroffene ist um so mehr Punkte erhält er.
Hier kannste mal schauen wie jezt der Pflegegrad ermittelt wird:

https://www.pflegegrad-berechnen.de/

Re: Höherstufung beantragen ?

Verfasst: Do 7. Jun 2018, 23:31
von Dennis88
Hallo zusammen,

ich wollte mich nach der Begutachtung nun bei euch melden.

Zur Begutachtung kam der Pfleger dazu der auch die halbjährlichen Beratungstermine durchführt.
Dieser schrieb einen ausführlichen Pflegebericht und wies der Gutachterin vor Ort konkret auf wo Probleme bestehen.
Insbesondere Nachts besteht ein Hilfebedarf und eine Betreuungspflicht, da er häufig Atemnot bekommt.
Im Anschluss daran hatte die Gutachterin meinen Mann ausführlich "untersucht".
Als Sie dann fertig war verabschiedete Sie sich recht schnell.

Wir hatten aufgrund der Vorgehensweise eher ein schlechtes Gefühl und haben nicht mit einer Höherstufung gerechnet.

Heute kam bereits der Bescheid, 74,5 Punkte und Pflegegrad 4, eine Wiederholungsbegutachtung ist nicht mehr erforderlich.

Re: Höherstufung beantragen ?

Verfasst: Fr 8. Jun 2018, 09:08
von doedl
Das sind doch mal gute Nachrichten- Glückwunsch!!