Frist für die monatl. Pflegegeld-Abrechnung ?

Bietet pflegenden und betreuenden Angehörigen die Möglichkeit, Erfahrungen auszutauschen, Unterstützung bei Konflikten mit Heimen oder ambulanten Pflegediensten oder fachkundigen Rat in speziellen Fragen zur Pflege und Betreuung.
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lajobay
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Frist für die monatl. Pflegegeld-Abrechnung ?

Beitrag von lajobay »

Hallo.Ich bin neu hier im Forum. Meine Freundin hat eine extrem seltene Autoimmunerkrankung (Stiff-Person-Sydrom) und hat seit Jan.2017 den Pflegegrad 3 zuerkannt bekommen. Sie ist ganz überwiegend ausserhalb der Whg. auf den Rollstuhl angewiesen. In der Whg kommt sie weitgehend allein zurecht, wenn Gehen,Stehen etc. für sie auch sehr anstrengend ist. Meine Freundin wird teilw. durch einen ambulanten Pflegedienst betreut und hat von dort ausserdem 1x/Woche eine Haushaltshilfe.
Bei der Abrechnung des Pflegegeldes gibt es nun seit geraumer Zeit immer wieder erhebliche Verzögerungen und somit Verstimmungen. So hat sie erst Mitte April das (nach Rechnungsstellung des Pflegedienstes) "übrig gebliebene" für sie bestimmte Pflegegeld für Januar und Februar überwiesen bekommen. Jetzt - Ende Mai- hat sie noch immer kein Geld von März und April erhalten. Laut Auskunft der Pflegekasse liegt der Fehler nicht bei der Kasse, wo nämlich nach Eingang der Pflegedienstrechnungen die Leistungen innerhalb weniger Tage abgerechnet würde.
Es scheint so zu sein -und Vieles spricht dafür- dass der Pflegedienst die Abrechnung verbummelt. Es wurde auch von dort schon mal angedeutet,dass ,wenn ich das richtig verstanden habe, ein externer Dienstleister die Abrechnung des Pflegedienstes übernimmt.
Meine Frage: gibt es eigentlich eine festgelegte Frist, bis wann der Pflegegeld-Bezieher sein "übriges" d.h. nicht verbrauchtes Pflegegeld zu erhalten hat ? Wer weiss da Bescheid ? LG.Lars



lajobay
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Re: Frist für die monatl. Pflegegeld-Abrechnung ?

Beitrag von lajobay »

Nachtrag: im Jahr 2016 hat das Ganze deutlich besser geklappt. Meine Freundin war damals noch in Pflegestufe 1 eingestuft und hatte auch schon Leistungen des Pflegedienstes in Anspruch genommen. Bis Ende 2016 kam das nicht verbrauchte Geld,angewiesen durch die Pflegekasse, immer weitgehend regelmässig und verlässlich.



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doedl
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Re: Frist für die monatl. Pflegegeld-Abrechnung ?

Beitrag von doedl »

Hallo Lars,

Wenn die Abrechnung durch einen Externen erfolgt, kann das länger dauern, als wenn der Pd das selbst macht.

Eine Frist gibt es meines Wissens nicht.

Redet doch mal mit der Pflegdienstleitung, damit die Leistungsnachweise wenigstens schnell vor Ort sind.

Hauswirtschaft kann übrigens über die Betreuungsleistungen abgerechnet werden- so als Tipp.

Gruß Doedl


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lajobay
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Re: Frist für die monatl. Pflegegeld-Abrechnung ?

Beitrag von lajobay »

mit der Inhaberin des Pfl.-Dienstes wurde schon zweimal gesprochen. Man hat leider das Gefühl,dass sie sich immer rausredet. Manches spricht einfach dafür,dass sie mit der vielen Bürokratie nicht zurechtkommen. Der Pflegedienst hat erst ca. ein Jahr Erfahrung,ist neu am Markt.
Zum Thema Hauswirtschaft: die für diesen Bereich zuständige Dame des Pflegedienstes kommt nur zum Putzen,Staubwischen etc.Zählt auch das zur Hauswirtschaft im Rahmen der Betreuungsleistungen? Und meinst du damit die "niederschwelligen" Betreuungsleistungen ?
LG.Lars



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doedl
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Re: Frist für die monatl. Pflegegeld-Abrechnung ?

Beitrag von doedl »

Jupp meine ich. Deiner Freundin stehen 125 Euro monatlich zu. Darüber kann man die Hauswirtschaft finanzieren.


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lajobay
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Re: Frist für die monatl. Pflegegeld-Abrechnung ?

Beitrag von lajobay »

Danke für den Tip. Derzeit wird dieser Posten vom Pflegedienst meines Wissens aus dem Pflegegeldbudget abgerechnet.Leider ist die Putzdame auch sehr nachlässig,so dass es öfters schon grund zur Unzufriedenheit gab...eigentlich fast immer :D Da sollte man eigentlich mal erwägen,einen anderen Dienstleister dafür in Anspruch zu nehmen. Anbieter gibt es ja mehrere im Raum Landshut für diese niederschwelligen Betreuungsleistungen.



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doedl
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Re: Frist für die monatl. Pflegegeld-Abrechnung ?

Beitrag von doedl »

Würde ich auch machen; für gutes Geld kann man auch gute Leistung erwarten. Vielleicht ist insgesamt ein Wechsel des Pflegedienstes angesagt.

Denkt auch an den Posten Verhinderungspflege- das kann auch mal gut eingebaut werden und schont das Pflegegeld.

Schönen Sonntag Euch beiden

Doedl


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lajobay
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Re: Frist für die monatl. Pflegegeld-Abrechnung ?

Beitrag von lajobay »

Noch mal herzlichen Dank für die Auskunft und die Tip´s. Vor zwei Tagen,also Ende Mai, kam dann das Pflegegeld für Monat April. Für den Monat März hat der Pflegedienst noch immer keine Abrechnung erstellt, lt.Auskunft der Pflegekasse.Also dort lag bis gestern nichts für März vor. Ts ts ts.....



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