Hallo
Meine Frau hat nach einer Gehirnblutung Pflg/3.
Da ich Fachpflegekraft bin,pflege ich meine Frau zu Hause und wir beziehen auch Pfleggeld.
Meine Frau stammt aus den Philippinen und spricht seit den Vorfall ganz schlecht Englisch noch schlechter Deutsch
Tagsüber schläft meine Frau nur oder starrt sich irgendetwas im Fernseher an.Hat auch depressive Phasen.
Wo sie sehr aufgeht ist,wenn ihr philippinischer Freundeskreis mal zu Besuch kommt,dann wird zusammen philippinisch gekocht und über Land und Leute getrascht.Alles auf philippinisch natürlich.Meine Frau geht da sehr auf und sie hat eine wirklich gute Zeit.
Nun steht uns ja die 125 für Alltagsbegleiter zu.Kann ich die 125 auch für Ihren Freundeskreis verwenden,damit die 1x die Woche kommen zum gemeinsames kochen oder muss das ein Alltagsbegleiter nach § 87b SGB XI von einen Pfledienst sein??Mit so jemanden kann meine Frau(45 J) sicherlich ganz wenig mit anfangen.Gibt es diesbezüglich Ausnahmeregelungen??
Es gibt hier keine asiatische Betreuungskraft nach § 87b SGB XI
Alltagsbegeleiter/Betreuungsassistent häusliche Pflege
AW: Alltagsbegeleiter/Betreuungsassistent häusliche Pflege
Hhhhmmmm..........
Mal andersrum gedacht:
Wie mobil ist Deine Frau? Ein Besuch bei Euren Freunden liesse sich doch sicher - mittels dieser Pauschale - über einen z.B. Behindertenfahrdienst managen ?!?
Wenn Du schreibst, dass Deine Frau einen Bildschirm wahrnehmen kann und gerne in ihrer Muttersprache kommuniziert ---(Einen Computer/Internetzugang habt Ihr ja offenbar)--- .... Schon mal was von "Skype" und dgl. gehört?
Ich muss meinen Mann (fast) mit einem Bulldozer vom Rechner wegschieben, wenn er mit seinen kroatischen Kumpels quasselt, und ich den Apparat brauche.
Grrrrr...........
Mal andersrum gedacht:
Wie mobil ist Deine Frau? Ein Besuch bei Euren Freunden liesse sich doch sicher - mittels dieser Pauschale - über einen z.B. Behindertenfahrdienst managen ?!?
Wenn Du schreibst, dass Deine Frau einen Bildschirm wahrnehmen kann und gerne in ihrer Muttersprache kommuniziert ---(Einen Computer/Internetzugang habt Ihr ja offenbar)--- .... Schon mal was von "Skype" und dgl. gehört?
Ich muss meinen Mann (fast) mit einem Bulldozer vom Rechner wegschieben, wenn er mit seinen kroatischen Kumpels quasselt, und ich den Apparat brauche.
Grrrrr...........
- Griesuh
- Beiträge: 2907
- Registriert: So 23. Jul 2006, 15:03
- Beruf: GuK, PDL, Inhaber eines ambul. Pflegedienstes, jetzt in Rente
- Einsatz Bereich: ambul. Pflege
- Wohnort: In Hessen
AW: Alltagsbegeleiter/Betreuungsassistent häusliche Pflege
Balot:
Der Betrag von 125 wird nicht in Bar ausgezahlt.
Denn diese Gelder für die Zusätzlichen Betreuungs - bzw. Entlastungsleistungen nach § 45 SGB XI sind nur von zugelassenen Pflegeeinrichtungen abruf und abrechenbar.
Es sind ansich sogenannte Erstattungsleistungen. Du beauftragst z. B. einen ambul. Pflegedienst mit dieser Leistung, der PD schickt dir dann die Rechnung. Du bezahlst den PD.
Die Rechnung des PD mit Zahlbeleg geht dann an die Pflegekasse zur Rückerstatung.
Es geht aber einfacher: Du unterschreibst eine Abtrittserklärung an den PD, dann kann dieser direkt mit der Pflegekasse abrechen.
(Der § 87 b SGB XI ist übrigens für Pflegeheime. Für die ambul. Versorgung ist § 45a SGB XI zuständig. Ist aber letzendlich das gleiche/selbe)
Der Betrag von 125 wird nicht in Bar ausgezahlt.
Denn diese Gelder für die Zusätzlichen Betreuungs - bzw. Entlastungsleistungen nach § 45 SGB XI sind nur von zugelassenen Pflegeeinrichtungen abruf und abrechenbar.
Es sind ansich sogenannte Erstattungsleistungen. Du beauftragst z. B. einen ambul. Pflegedienst mit dieser Leistung, der PD schickt dir dann die Rechnung. Du bezahlst den PD.
Die Rechnung des PD mit Zahlbeleg geht dann an die Pflegekasse zur Rückerstatung.
Es geht aber einfacher: Du unterschreibst eine Abtrittserklärung an den PD, dann kann dieser direkt mit der Pflegekasse abrechen.
(Der § 87 b SGB XI ist übrigens für Pflegeheime. Für die ambul. Versorgung ist § 45a SGB XI zuständig. Ist aber letzendlich das gleiche/selbe)
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