Hallo
Laut KK ist eine Stomaversorgung eine Grundversorgung und kann nicht über ein Pflegedienst versorgt werden,wenn man kein Pflegegrad hat.Nur was ist wenn jemand absolut nicht selbst in der Lage ist das selbst zu versorgen(Platte muss alle 2 Tage gewechselt werden).Laut Auskunft der KK muss man halt diese Leistung erstmal selbst bezahlen und wenn man ein Pflege
grad hat(ist beantragt),kann man sich das wieder zurückerstatten lassen von der PK.Hat da jemand andere Erfahrung gemacht?Gibt es dafür keine ärztliche Verordnung?
Gruss
Stoma Versorgung
AW: Stoma Versorgung
Verordnung häuslicher Krankenpflege gem. SGB V.
Bekommst Du mühelos vom Hausarzt.
Wenn Du sicher gehen willst, bitte den Arzt darum, eine schlüssige Diagnose zu formulieren, warum der Patient den "Schietbüdel" nicht selber wechseln kann.
Bekommst Du mühelos vom Hausarzt.
Wenn Du sicher gehen willst, bitte den Arzt darum, eine schlüssige Diagnose zu formulieren, warum der Patient den "Schietbüdel" nicht selber wechseln kann.
- Griesuh
- Beiträge: 2907
- Registriert: So 23. Jul 2006, 15:03
- Beruf: GuK, PDL, Inhaber eines ambul. Pflegedienstes, jetzt in Rente
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AW: Stoma Versorgung
Eine Verordnung zur zur Stomaversorgung nach dem SGB V, gibt es mal nicht einfach so mühelos. Leider.
Eine VO zur Stomaversorgung bekommst du nur wenn eine Behandlungspflege bei entzündlichem Stomaausgang vorhanden ist, die behandelt werden muss.
Ansonsten zählt die Stomaversorgung als Hilfe bei Ausscheidungen und zählt zur Grundpflege
Schaue auch hier unter dem Verzeichnis verordnungsfähiger Maßnahmen der Häuslichenkrankenpflege - Anlage der Richtlinien nach § 92 Abs. 1 Satz Nr. 2 Abs. 6 SGB V und Abs. 7 SGB V
http://www.bagwfbm.de/file/442
Dort unter dem Punkt 28 Stomaversorgung.
Ohne Behandlungspflege und ohne Pflegegrad, ist die leerung und der wWechsel der Beutel und oder Platte privat zu bezahlen.
Eine VO zur Stomaversorgung bekommst du nur wenn eine Behandlungspflege bei entzündlichem Stomaausgang vorhanden ist, die behandelt werden muss.
Ansonsten zählt die Stomaversorgung als Hilfe bei Ausscheidungen und zählt zur Grundpflege
Schaue auch hier unter dem Verzeichnis verordnungsfähiger Maßnahmen der Häuslichenkrankenpflege - Anlage der Richtlinien nach § 92 Abs. 1 Satz Nr. 2 Abs. 6 SGB V und Abs. 7 SGB V
http://www.bagwfbm.de/file/442
Dort unter dem Punkt 28 Stomaversorgung.
Ohne Behandlungspflege und ohne Pflegegrad, ist die leerung und der wWechsel der Beutel und oder Platte privat zu bezahlen.
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