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Kann nicht im Haushalt lebende Lebensgefährtin zu Leistungen verpflichtet werden?

Verfasst: Sa 18. Jun 2011, 18:15
von CmdrBrain
Hallo,
ich habe seit einiger Zeit einen Intensiv-Pflegedienst, da ich jetzt einen Luftröhrenschnitt habe. Der Pflegedienst ist 24h anwesend.
Meine Lebensgefährtin lebt mit unserem gemeinsamen Sohn in einer Wohnung im Nebenhaus! Sie ist sehr oft mit unserem Sohn bei mir zu Besuch!
Jetzt meine Frage: Kann Sie vom Pflegedienst bzw. der Krankenkasse zur Übernahme von Leistungen wie z.B. hauswirtschaftliche Versorgung verpflichtet werden?

Danke im Vorraus,
CmdrBrain

AW: Kann nicht im Haushalt lebende Lebensgefährtin zu Leistungen verpflichtet werden?

Verfasst: Sa 18. Jun 2011, 19:21
von Mendax
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AW: Kann nicht im Haushalt lebende Lebensgefährtin zu Leistungen verpflichtet werden?

Verfasst: Sa 18. Jun 2011, 20:05
von thomas09
Vom Pflegedienst sowieso nicht.

Zu einer Dienstleistung ebenso wenig.

Es besteht ja nicht mal ein Verwandtschaftsverhältnis und lebt nicht im selben Haushalt, selbst dann nicht.

So nach dem Motto:
muß einmal pro Woche Wohnung putzen oder Wäsche waschen - Nein geht nicht.

Was ist der Hintergrund deiner Frage?

AW: Kann nicht im Haushalt lebende Lebensgefährtin zu Leistungen verpflichtet werden?

Verfasst: Sa 18. Jun 2011, 20:29
von -Felicitas-
Hallo!

Die Überwachung und Sicherstellung der (Be-)Atmung ist eine SGB V - Leistung.
Eventuell hast Du mit dem Pflegedienst noch eine Abmachung über eine tägliche Grundpflege - das wäre dann die SGB XI- Leistung, die Du von dem Geld Deiner Pflegestufe bezahlst.

Falls Du nicht noch eine weitere Vereinbarung mit dem Pflegedienst getroffen hast, in dem es um ausführliche hauswirtschaftliche Tätigkeiten geht, dann ist der Pflegedienst nicht dafür zuständig.

Wer dafür zuständig ist, ist einfach: Du.

Du erhältst über die Leistungen der Pflegeversicherung Pflegegeld, das Du benutzen kannst, um Deine Pflege zu sichern - und dazu gehört auch das Sichern Deiner hauswirtschaftlichen Versorgung.


Ich gehe davon aus, dass Du den 24h-Intensivpflegedienst hast, weil Du die Tracheostomaversorgung und die resultierenden Absaugvorgänge aufgrund irgend einer Grunderkrankung nicht selbstständig ausführen kannst und wahrscheinlich auch deswegen die Hauswirtschaft nicht selbst übernehmen kannst - aber Du kannst Deine Versorgung organisieren. Wen Du dann bittest oder anstellst ist Dir überlassen, gezwungen werden kann niemand - weder Deine Lebensgefährtin noch die Pflegefachkräfte.

lg
F.

AW: Kann nicht im Haushalt lebende Lebensgefährtin zu Leistungen verpflichtet werden?

Verfasst: So 3. Jul 2011, 13:56
von Griesuh
Hi, Verwandte, bzw Ehegatten können von der Kasse sehr wohl zu einigen Tätigkeiten herangezogen werden. Denn ausnahmen gibt es immer.
Aber in diesem Fall ist es die Lebensgefährtin und diese wohnt in einem eigenen Haushalt und ist somit nicht heranziebar.

Felicitas-du schreibst : Eventuell hast Du mit dem Pflegedienst noch eine Abmachung über eine tägliche Grundpflege - das wäre dann die SGB XI- Leistung, die Du von dem Geld Deiner Pflegestufe bezahlst.
Diese Aussage muss leicht korrigiert werden.
Wenn er den Pflegedienst zur Grundpflege eingekauft hat, so ist die Leistung vom Pflegegeld auf Kombileistung um zu stellen. Auch das ist eine SGB XI Leistung.
Erhält er die Kombileistung, so kann er sich beim Pflegedienst auch die Hauswirtschaft einkaufen. Der PD rechnet dann die Grundpflege u. die Hauswirtschaft direkt mit der Pflegekasse bis zum Höchstbetrag der jeweiligen Pflegestufe ab.
bezieht er nur Pflegegeld, so hat er die Grundpflege und die Hauswirtschaft privat zu bezahlen. Aber das wäre die schlechtere variante, denn die Kombileistung ist deutlich höher als das Pflegegeld.

AW: Kann nicht im Haushalt lebende Lebensgefährtin zu Leistungen verpflichtet werden?

Verfasst: So 3. Jul 2011, 18:02
von -Felicitas-
Griesuh, man kann sowohl Pflege- und hauswirtschaftliche Leistungen einkaufen, indem man einen PD beauftragt oder indem man Laien entweder regulär als Minijobber einstellt oder die dritte Möglichkeit, dass man sich bei freundlichen Nachbarn als ehrenamtliche Helfer mit einer kleinen Aufwandsentschädigung bedankt.

Da der PD die Stundensätze so kalkulieren muss, dass er noch die Sozialabgaben bezahlen kann, ist es manchmal günstiger, einen Minijobber zu beauftragen, zumal der Leistungsumfang dann nicht so begrenzt ist wie beim PD (z.B. weiss ich, dass oft Fensterputzen nicht übernommen wird).
Weiterer Vorteil: Der Pflegebedürftige tritt als Chef auf. Das ist oft anstrengend, aber vielmals auch unschätzbar wertvoll.

lg
F.