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AW: Kostenvoranschlag Pflegedienst in Ordnung?

Verfasst: Di 12. Apr 2011, 22:26
von Teeyop
Hallo, wie ist die Sachlage zu verstehen ? Mir scheint die Pflege läuft bereits und der Vertrag mit dem Kostenvoranschlag ist bereits aktiv ...?
Und nun steht eigentlich die Abrechnung zur Debatte oder . Ich kenne den Rahmenvertrag bzw. die Vergütungsvereinbahrung in eurem Bundesland nicht, aber hier sollte die Definition der einzelnen Leistungen eigentlich eindeutig sein. Die Inkonti-Versorgung ist zum Beispiel in Hessen ein Zusatzmodul und als Wahlleistung vom Patienten kurzfrist disponierbar... Aber auch hier wäre ich schon allein wegen der damit verbunden Prophylaxen und Verantwortung der Pd-Leitung vorsichtig. Zudem es zweifelhaft sein könnte ob die Aok tatsächlich die Interessen des Patienten wahrt oder letztendlich den monitären Vorteil sucht. Zum Beispiel nach erneuter Beguchtachtung die Pflegestufe ändert....
Was sagt der Pd dazu ?
Mfg Teeyop

AW: Kostenvoranschlag Pflegedienst in Ordnung?

Verfasst: Mi 13. Apr 2011, 07:41
von Griesuh
Hallo, die Abrechnung des PD ist ganz legal. In dem Augenblick in dem eine Inkontinenzversorgung erfolgt, sprich inkontinenzwechsel, ist diese Leistung abrechenbar. Egal ob das Inkomittel nass, trocken oder feucht ist.
Aus prophylaktischen Erwägungen, um Hautschäden zu vermeiden, ist ein Inkomittel mind 2-3 tgl zu wechseln, auch wenn augenscheinlich keine Ausscheidungen darin erkennbar sind. Grund: der Körper schwitzt.
Im Inkomittel entsteht ein schönes feucht warmes Klima, worüber sich jeder Haut- u. Intimpilz freut. Bei der abendlichen Inkontinenzversorgung, genannt : Umfangreiche Hilfe bei Ausscheidungen, ist neben dem Inkomittelwechsel auch eine Intimpflege enthalten. Wo zu auch Prophylaxen gehören.
Bei der morgentlichen Großengrundpflege ist die Intimwäsche enthalten, jedoch nicht der Inkontinenzmittelwechsel.
Da zum waschen, das Inkomittel ausgezogen werden muss und nach dem waschen neues Inkomittel angelegt wird, so ist das Modul: einfache Hilfe bei Ausscheidungen abzurechnen.
Wie schon gesagt, ist dies bei der Grundpflege neben den Leistungen: Kämen/Rasur, Mund/Zahnpflege, Hilfe beim aufsuchen/verlassen des Bettes eine zuwählbare Leistung.
So ganz verstehe ich dein Problem nicht.
Ihr habt doch sicher ein Vorgespräch mit dem PD geführt, in dem die zu erbringenden Leistungen abgesprochen und die Leistungskomplexe plus Zuwahlleistungen erklärt wurden und euch die dadurch entstehenden Kosten in Form eines Kostenvoranschlages, der Bestandteil des abzuschließenden Pflegevertages ist, erstellt.
Warum nun im nachhinein die Legalität der erbrachten Leistung angezweifelt wird ist mir unklar. Oder stehen andere Dinge im Raum, die jetzt über diese Schiene geklärt werden sollen??

AW: Kostenvoranschlag Pflegedienst in Ordnung?

Verfasst: Mi 20. Apr 2011, 11:27
von Smaragd
Bei uns ist das auch so. Die Maßnahme wird ja durchgeführt, sonst müsste man eventuell noch staffeln ob großes oder kleines Geschäft....