AW: Brauche Rat, Pflegefall in der Familie - Nachtwache
Verfasst: Di 1. Mär 2011, 19:58
hallo Frau Dettenrieder
klar in ein Vollmacht kann ich alles packen was ich möchte
wenn vom Gericht ein Betreuer eingesetzt wird, gibt es folgende Bereiche:
Gesundheitsfürsorge
Aufenthalts/Wohnungsfürsorge
Post/Behördengänge
Finanzangelegenheiten
wenn ein Betreuer bestellt wird, heißt es nicht automatisch das er alle Bereiche bekommt
wenn jemand nur mit der Klärung der Finanzen überfordert ist, bekommt er einen Betreuer genau zur Sicherstellung dieses Bereiches - unter unseren Berufsbetreuern, ist ehemaliger Leiter der Deutschen Bank, dem drückt das Gericht so was gerne aufs Auge und er macht das super-
es gibt auch dei Möglichkeit zu splitten, Gesundheit und Wohnung z.B. macht gewollt die Tochter und wegen familiärer Probleme möchte sie die Finanzen nicht machen, dann wird dort ein außenstehender Betreuer eingesetzt, diese Konstellation hat sich schon oft bewährt und ist hilfreich für den "Familienfrieden"
und dann gibt es ja noch die Menschen die schlauer weise eben mit einer Vorsorgevollmacht eben alles abgedeckt haben, aber auch da kommt es manchmal zu Situationen wo eine Vorsorgevollmacht in eine Betreuung umgewandelt werden muss:
z.B. wenn es um Fixierung oder Unterbringung in der Psychiatrie geht, dann berücksichtigt das Gericht aber auf jeden Fall die in der Vollmacht festgelegten Wünsche..wie: auf keinen Fall Sohn A, sondern unbedingt Tochter C
diese Umwandlung ist auf jeden Fall kostenpflichtig für den Angehörigen der die Vollmacht hat, letztens hat es bei uns einen Angehörigen schlappe 450 gekostet
klar in ein Vollmacht kann ich alles packen was ich möchte
wenn vom Gericht ein Betreuer eingesetzt wird, gibt es folgende Bereiche:
Gesundheitsfürsorge
Aufenthalts/Wohnungsfürsorge
Post/Behördengänge
Finanzangelegenheiten
wenn ein Betreuer bestellt wird, heißt es nicht automatisch das er alle Bereiche bekommt
wenn jemand nur mit der Klärung der Finanzen überfordert ist, bekommt er einen Betreuer genau zur Sicherstellung dieses Bereiches - unter unseren Berufsbetreuern, ist ehemaliger Leiter der Deutschen Bank, dem drückt das Gericht so was gerne aufs Auge und er macht das super-
es gibt auch dei Möglichkeit zu splitten, Gesundheit und Wohnung z.B. macht gewollt die Tochter und wegen familiärer Probleme möchte sie die Finanzen nicht machen, dann wird dort ein außenstehender Betreuer eingesetzt, diese Konstellation hat sich schon oft bewährt und ist hilfreich für den "Familienfrieden"
und dann gibt es ja noch die Menschen die schlauer weise eben mit einer Vorsorgevollmacht eben alles abgedeckt haben, aber auch da kommt es manchmal zu Situationen wo eine Vorsorgevollmacht in eine Betreuung umgewandelt werden muss:
z.B. wenn es um Fixierung oder Unterbringung in der Psychiatrie geht, dann berücksichtigt das Gericht aber auf jeden Fall die in der Vollmacht festgelegten Wünsche..wie: auf keinen Fall Sohn A, sondern unbedingt Tochter C
diese Umwandlung ist auf jeden Fall kostenpflichtig für den Angehörigen der die Vollmacht hat, letztens hat es bei uns einen Angehörigen schlappe 450 gekostet