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Pflegebedürftig-hilflos-alleine gelassen?

Verfasst: Mi 29. Dez 2010, 15:25
von ginger
Hallo,

ich bin neu hier, pflege schon seit langer Zeit Familienangehörige und möchte hier von meinen letzten Erlebnissen berichten.

Mein Vater, 83 Jahre alt, bisher Pflegestufe 1 wurde am 07.12.2010 in das MZ WXXXn (bitte keine Namen von Istitutionen nennen)eingewiesen. Es sollte eine rekonstruierende Operation am rechten Fussgelenk stattfinden. Im ersten Schritt wurde der Knochen des Fusses gerichtet, im zweiten Schritt wurde ein externer Fixateur angebracht. Nach der ersten Operation stellte sich heraus, dass mein demenzkranker Vater sehr schnell physisch und psychisch abbaute. Er war nicht mehr in der Lage, seine Ausscheidungen zu kontrollieren, kann selbstständig die Nahrung nicht mehr aufnehmen.Die Ärztin stellte fest, dass eine 24 Stundenbetreuung unabdingbar sei. Als sich herausstellte, dass er zum 24.12.2010 entlassen werden sollte, hat sich der Sozialdienst des Krankenhauses mit der Krankenkasse in Verbindung gesetzt, da Hilfsmittel benötigt werden. Ein Pflegebett, Toilettenstuhl etc. wurde verordnet, die Verordnung wurde der Krankenkasse zugefaxt. Zeitgleich habe ich einen Erhöhungsantrag gestellt und ein Pflegeüberleitungsprotokoll dem Antrag hinzugefügt. Aus dem Pflegeüberleitungsprotokoll ging hervor, dass sämtliche Tätigkeiten übernommen werden müssen essen, trinken, etc. Der Mitarbeiter von der BKK war nicht kooperativ und hat keine Kostenzusage getätigt, obwohl die Dringlichkeit bescheinigt wurde. Er war unfreundlich und recht anmaßend und vertritt die Meinung, dass vorab ein Gutachter die Notwendigkeit feststellen müsse. Das geschehe per Aktenlage und da bisher keine neuen Informationen vorlägen, wäre die Zusage recht unwahrscheinlich. Die Sozialarbeiterin, die bisher solch eine Reaktion noch nie erfahren hat, übermittelte mir das Ergebnis und gab mir zeitgleich die Telefonnummer des Pflegestützpunktes in Aachen, dort würde man mir mit Rat und Tat zur Seite stehen.

Bei meinem Vater wurde im Laufe des 24.12.2010 eine Lungenentzündung festgestellt und der Entlassungszeitpunkt möglicherweise auf den 27.12.2010 avisiert. Am 27.12.2010 nahm ich fernmündlich Kontakt mit der KK (09:00h). Kurze Zeit später rief mich ein Mitarbeiter des Pflegestützpunktes zurück und ließ sich die Situation samt Ergebnis schildern. Er setzte sich mit dem Krankenhaus in Verbindung, um den Sachstand zu erfahren. Wir verblieben, dass wir zunächst den Rückruf der Sachbearbeiterin abwarten wollten. Nachdem die KK sich bis 14:00h nicht meldeten, informierte ich den Mitarbeiter des Pflegestützpunktes, der sich daraufhin mit der KK in Verbindung setzte. Kurze Zeit informierte er mich, dass er mit der KK gesprochen habe und die Sachbearbeiterin in Kürze zurückrufen werde. Sollten wir zu keinem positiven Ergebnis kommen, würde er sich noch einmal um die Angelegenheit kümmern.

Die Sachberarbeiterin der KK rief mich dann auch gegen 15:30h zurück und informierte mich, dass mein Begehren abgelehnt werden würde. Auf meinen nachdrücklichen Hinweis, dass das Pflegebett unbedingt notwendig sei, wies sie auf die Einweisungsdiagnose hin. Die Verordnung der Ärztin sein unerheblich, vom Büro aus könne man den aktuellen gesundlheitlichen Zustand nicht beurteilen, dass müsse ein Gutachten per Aktenlage feststellen. Ich habe nachgefragt, wie Sie sich das vorstelle. Einen Schwerstpflegefall in einem Ehedoppelbett in räumlich beengten Verhältnissen zu versorgen. Das würde sie verstehen, dennoch könne sie ein Pflegebett nicht zur Verfügung stellen, ich solle die Kosten vorab erst einmal selber tragen und dann würde man weitersehen.

Laut Aussage der KK lag mein Pflegeüberleitungsprotokoll nicht vor. Ich schlug einen Kompromiss vor, indem ich die Sozialarbeiterin des Krankenhauses bäte, ein neues Pflegeüberleitungsprotokoll zu erstellen und der Sachbearbeiterin unverzüglich zu zu faxen. Damit erklärte die Dame sich einverstanden. Nach Rücksprache mit der Sozialarbeiterin, wurde ein neues Protokoll erstellt und die Sozialarbeiterin nahm noch einmal fernmündlich Kontakt auf.

Nach dieser nervenaufreibenden Zeit wurde das Pflegebett bewilligt und gestern geliefert. Heute sollte die Entlassung meines Vaters erfolgen, jedoch steht die Lungenentzündung, die trotz Antibiotikawechsel nicht weichen mag, dem entgegen. Morgen soll erneut die Lunge geröngt werden und ist der Befund negativ, darf ich meinen Vater endlich nach Hause holen.

Befremdlich finde ich, dass Angehörige so kämpfen müssen, um notwendige und zwingend erforderliche Hilfsmittel zu erhalten. Als wären andere Dinge nicht wichtiger.

Gruss
Ginger

AW: Pflegebedürftig-hilflos-alleine gelassen?

Verfasst: Mi 29. Dez 2010, 15:43
von Griesuh
Das vorgehen der Kasse im Bezug auf die Hilfsmittel ist doch etwas unverständlich.
Du schreibst er hatte schon die Pflegestufe I.
Somit stehen ihm auch alle erforderlichen Hilfsmittel zu, die er zu Hause zur Versorgung benötigt.
Sobald der klinische Sozialdienst über den Klinikarzt diese Hilfsmittel per Rezept bei der Kasse beantrag, werden diese Anträge durch die Kasse dem MDK zur Prüfung vorgelegt.
Der entscheidet dann ob das Hilfsmittel erforderlich ist. In 99% der Fälle gibt und gab es keinerlei Probleme mit solchen Bewilligungen. Der eingeschlagene Weg war schon ok. Nur die Aussage der Mitarbeiterin der Kasse lässt zu wünschen über.
Was den Höherstufungsantrag anbelangt, hat die Kasse insoweit recht, dass der Sachbearbeiter nicht selbst über die Pflegestufe entscheiden kann u. darf. Der MDK muss ein Gutachten erstellen. Diese werden grundsätzlich im häuslichen Umfeld oder im stationären Bereich ausgeführt, jedoch nicht in der Klinik. da schon eine Pflegestufe besteht, kommt hier der Eilantrag mit vorläufiger Pflegestufe nicht in Betracht. So will es der Gesetzgeber und das SGB XI.
Evtl. wurden auch die Anträge, bzw die Formulierungen dazu falsch oder unzureichend vom Sozialdienst der Klinik formuliert, so dass die Kasse den dringlichkeitsbedarf nicht erkennen konnte.
Habe da schon selbst so einiges erlebt, da die Sozialdienste der Kliniken einiges versaubeutelt hatten.

AW: Pflegebedürftig-hilflos-alleine gelassen?

Verfasst: Mi 29. Dez 2010, 15:58
von ginger
Das war aber mal eine schnelle Antwort.

Nein, es ging nicht über den Antrag zur Pflegestufe 2, sondern darum, dass kurzfristig erforderliche Hilfsmittel zur Verfügung gestellt werden sollten und die Krankenkasse das im ersten Schritt abgelehnt hat. Es war ein enormer Aufwand nötig, um die Hilfsmittel zu bekommen, die meinem Vater zustehen. Es war auch nichts falsch formuliert oder falsch übermittelt. Die sehr genau beschriebene Situation hat einfach nicht interessiert und erst nach schwerem Kampf wurden die dringend benötigten Mittel bewilligt. Wäre mein Vater jetzt jedoch am 24.2.2010 entlassen worden, hätten wir ein enormes Problem gehabt. Ich finde die Handlungsweise abolut abstrus und pflegenden Angehörigen werden Steine in den Weg gelegt, die so nicht sein müssen, weil letztendlich wäre der Gutachter auch zu keinem anderen Ergebnis gekommen, sondern hätte lediglich Wochen später das Bett,den Toilettenstuhl etc bewilligt, nur halt zu spät und das kann und will ich nicht verstehen.

Die Verordnung der behandelnden Ärztin ich wiederhole die Worte der zuständigen Sachbearbeiterin:

"Das interessiert mich an dieser Stelle nicht, das Urteil des Gutachters per Aktenlage ist hier maßgebend".

Ich bin heilfroh, dass Sozialdienst, Krankenschwestern und der Mitarbeiter des Pflegestüzpunktes mir engagiert weiter geholfen haben, denn sonst weiß ich nicht, wie ich hätte die Pflege meines Vaters bewerkstelligen sollen.

Gruss
Ginger

AW: Pflegebedürftig-hilflos-alleine gelassen?

Verfasst: Mi 29. Dez 2010, 17:20
von Griesuh
Hallo, ja, die Sachbearbeiterin hat insofern Recht, dass die Kasse alle beantragten Hilfsmittel vom MDK auf die erforderliche Notwendigkeit prüfen lassen können. In diesem Fall geschied dies per Aktenlage und daueret maximal 8 Tage.
So will es das Hilfsmittelgesetz.
http://www.g-ba.de/institution/themensc ... el/gesetz/

oder hier

http://www.g-ba.de/downloads/62-492-309 ... -10-16.pdf.
Schaue insbesondere den § 5

Dass die Sachbearbeiterin gleich eine Ablehnung benannte ist nicht Ok.
Der rest hielt sich an die gesetzlichen Bestimmungen.

AW: Pflegebedürftig-hilflos-alleine gelassen?

Verfasst: Mi 29. Dez 2010, 18:03
von ginger
Nein, das sehe ich anders.

Es geht hier auch nicht um die rechtlichen Grundlagen, sondern darum, dass es Angehörigen in berechtigten Fällen nicht so schwer gemacht wird, zumal schon eine Pflegestufe bestand. Es gibt sicherlich auch für Krankenkassen einen Ermessensspielraum, der in den Paragraphen gerne mit "kann" formuliert wird, daher ist die Handhabung der Krankenkasse für mich immer noch nicht nachvollziehbar.

Ich kann doch mit einem Schwerstpflegefall, dessen Zustand sich erst im Krankenhaus so entwickelt hat, nicht 8 Tage ohne Hilfsmittel da stehen und hoffen, dass der Gutachter nicht auch noch im Urlaub ist. Nein......es muss auch Eilentscheidungen geben, die plötzlich eintretende Pflegefälle abdecken. Oder wie soll das aussehen, wenn ein Krebspatient zum Sterben nach Hause entlassen wird und die Krankenkasse dann mal 8 Tage zur Prüfung benötigt, ehrlich gesagt, ist dann eine Prüfung auch nicht mehr notwendig. Es ist ja nicht so, dass ich Dinge verlange, die nicht notwendig sind, sondern Hilfsmittel, die verordnet waren und nachweislich zeitlich unverzüglich notwendig sind.


Die gezeigten Erfahrungen widersprechen
nicht nur dem Verstand und der gängigen Praxis, sondern ist im Gesetz auch so nicht vorgesehen. Wäre der körperliche Verfall schleichend eingetreten, hätte man entsprechend reagieren können und unter Umständen die Zeit zum Handeln gehabt und der Prüfung durch den Gutachter hätte nichts im Wege gestanden. Der medizinische Dienst kommt in unserer Gegend immer zum Beantragenden und entscheidet das nicht per Aktenlage, der Gutachter entscheidet per Aktenlage zumindest bei uns.

Gruss
Ginger

AW: Pflegebedürftig-hilflos-alleine gelassen?

Verfasst: Mi 29. Dez 2010, 21:15
von iceage
Hallo ginger,
ich kann Deinen Ärger sehr gut verstehen und stelle an dieser Stelle mal die gewagte These auf,dass so kurz vor den Feiertagen vielleicht nicht mehr der nötige Elan bei besagter KK-Mitarbeiterin vorhanden war.
Im Prinzip hast Du völlig Recht,wenn die Entlassung eines Schwerstpflegefalles ansteht und der KH-Sozialdienst die Rezepte und Verordnungen für die Hilfsmittel an die KK weiter gibt,kann der Pat. in der Regel problemlos nach Hause entlassen werden,die Hilfsmittel sind dann vor Ort.
Solche Probleme,wie Du sie hier schilderst,habe ich persönlich noch nie erlebt :confused: .
Über die Kostenübernahme für die Hilfsmittel braucht auch kein Gutachter "nach Aktenlage" zu entscheiden,das ist Humbug,zumal schon die PS 1 vorhanden ist. Das KH verordnet die Hilfsmittel,damit der Pat. entlassen werden kann und nach dem Grundsatz "ambulant vor stationär" werden diese Hilfsmittel eigentlich problemlos bewilligt.
Nee,wie oben schon angedeutet,die MA der KK wird einfach so kurz vor den Feiertagen keine Lust mehr gehabt haben,also lass Dich in Zukunft nicht mit irgendwelchen Sprüchen ins Bockshorn jagen !
:wave Elisabeth

AW: Pflegebedürftig-hilflos-alleine gelassen?

Verfasst: Do 30. Dez 2010, 06:44
von Griesuh
Dein Ärger in Ehren.
Da jedoch für die Hilfsmittelbeschaffung eine gewisse Vorlaufzeit erforderlich ist, da kein Sanitätshaus oder Lieferant alles Vorrätig im Lager hat, und die Hilfsmittel auch noch einer Bewilligung bedürfen, sollte der Sozialdienst der Klinik mind. eine Woche vor Entlassungstermin, diese Anträge stellen.
.
Nochmals, vom Ablauf her hat die Kasse richtig gehandelt.
Die Aussage der MA der Kasse ist jedoch nicht OK und verwerflich.
Hätte sie gesagt, ihr Anliegen wird schnellst möglich bearbeitet, die Anträge wurden weiter geleitet und werden bearbeitet, sie erhalten Nachricht, wäre die Richtige Aussage gewesen.
Bedenke auch, dass Feiertage waren, etl. Hilfsmittellieferanten und Sanitätshäuser geschlossen hatten.
Abgesehen davon, kann der Sozialdienst der Klinik mit der Station vereinbaren, dass der Pflegebedürftige erst entlassen wird, wenn alle erforderlichen Hilfsmittel zu Hause bereit stehen.
Ich denke mir, dass hier etwas schief gelaufen ist, sei es vom Sozialdienst der Klinik ( was in letzter Zeit leider öfter geschied), sei es bei der Ausstellung der Anträge und Rezepte, sei es der Informationsfluss zwischen Sozialdienst und der Station und insbesondere bei dieser Kassenmitarbeiterin.
Denn wenn die Rezepte für Hilfsmittel unvollständig ausgefühllt sind, fehlt dort eine Diagnose bzw. die RICHTIGE Begründung, kann es zu Verzögerungen und unnötigen Nachfragen kommen. hat der Sozialdienst mit der Station nicht geklärt, dass erst entlassen wird wenn die Hilfsmittel zu Hause sind, dann kommt es zu solchen Streßsituationen.
Ich denke, dass es hier so war.Denn so wie du es schilderst hat ihrgendwo eine Schnittstelle eine Informationslücke auf zu weisen.
Abgesehen davon, geht es doch um gesetzliche Bestimmungen, auch wenn du das nicht hören willst. Die Kassen, die Lieferanten und der MDK, genauso wie ihr, haben nach den Vorgaben zu handeln.
Es geht eben nicht über Nacht und über das Knie zerrbrechen.
Auch bei dir und deinem Vater nicht, zu all deinem Frust den du deshalb schiebst.


Hi Iceage: Deine Aussage: Über die Kostenübernahme für die Hilfsmittel braucht auch kein Gutachter "nach Aktenlage" zu entscheiden,das ist Humbug,zumal schon die PS 1 vorhanden ist.
Ist leider falsch!!
Schaue den § 5 der Hilfsmittelverordnung:
§ 5
Maßgaben der Krankenkassen
(1)
Hilfsmittel können durch die Krankenkassen auch leihweise überlassen werden.
(2)
Die Krankenkasse kann die Übernahme der Leistung davon abhängig machen, dass sich der Versicherte das Hilfsmittel anpassen und/oder sich in seinem Gebrauch ausbilden lässt.
(3)
Die Krankenkasse kann in geeigneten Fällen vor Bewilligung eines Hilfsmittels durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung prüfen lassen, ob das Hilfsmittel erforderlich ist.
Also nix für ungut Iceage.
LG

AW: Pflegebedürftig-hilflos-alleine gelassen?

Verfasst: Do 30. Dez 2010, 08:54
von iceage
Ja eben,Griesuh,kann prüfen lassen !
Hier sind die Gesetzmäßigkeiten,welche Du anführst,genauso kaugummiartig dehnbar,wie jedes andere Gesetzt,ist im Prinzip alles Auslegungssache und nennt sich dann "Ermessensspielraum" oder so :( . Klar kanns auch sein,dass der Sozialdienst im KH die Sache kurzfristig weitergegeben hat,aber gerade Entlassungen vor Feiertagen sind kurzfristige Geschichten,da ist 2 Tage vorher noch schnell Chefvisite und dann geht das Entlassungschaos los,alles in Hektik und schnell schnell. Wenns klemmt,dann mit Sicherheit nicht beim Sozialdienst,sondern eher im Bereich des Stationsarztes und der Pflegeüberleitung,denn die geben den vollständigen Vorgang an den Sozialdienst.
Naja und Sanitätshäuser usw. kann man auch aussen vor lassen,denn die gängigen Hilfsmittel,wie Pflegebetten,Nachttische,Toilettenstühle oder Rollis haben die Krankenkassen in den allermeisten Fällen im eigenen Keller stehen,so dass die Versorgung damit,so,wie es gedacht ist,unproblematisch sein sollte.
Hier nen Schuldigen finden wird schon nicht einfach,aber demjenigen dann auch nachweisen,dass er Schuld ist,wird noch schwieriger,denn ein Krähe hackt der anderen ja bekanntlich kein Auge aus ;) .

AW: Pflegebedürftig-hilflos-alleine gelassen?

Verfasst: Do 30. Dez 2010, 09:49
von Griesuh
Hi Iceage, auch hier irrst du leider. Keine einzige Pflege/Krankenkasse hatte und wird auch nie ein einziges Pflegehilfs -/technisches Hilfsmittel im eigenen Keller stehen haben.
Die Kassen haben Verträge mit Lieferanten. An diese werden die "bewilligten" Verordnungen und Hilfsmittelrezepte weiter gegeben. Diese "Lieferanten" Liefern dann die Hilfsmittel aus und nicht die Kasse.
Dass hier für eine gewisse Vorlaufzeit erforderlich ist, selbst wenn der kassenmitarbeiter ohne MDK das Hilfsmittel bewilligt, leuchtet doch wohl ein.
Die Kasse hat rechtens gehandelt und hat in diesem Fall von der
"kann Bestimmung" gebrauch gemacht. Das ist Gang und Gäbe bei allen Kassen und nichts aussergewöhnliches.
Deshalb behaupte ich: in diesem Fall hat Ihrgend wo eine Schnittstelle eine gewaltige Informationslücke gehabt und das ganze zum stocken gebracht.
(Die Aussage der MA der Kasse jetzt einmal aussen vor gelassen)
Mal abgesehen davon, dass es generell in letzter Zeit erhebliche Komunikationsprobleme in den Kliniken zwischen dem Sozialdienst und den Stationen gab und gibt. Das ist ein bundesweites Phänomen und nicht erklärbar.
Z. B. bei uns im Klinikum DA gibt es 9 Mitarbeiter im Sozialdienst. Interesanterweise sind diese aber allesamt nur vormittgas und dann auch nur einen über den anderen Tag, Samstag, Sonntag und Feiertags überhaupt nicht erreichbar.
Und das in einem über 1500 Bettenhaus.
Habe der Sozialdienstleiterin schon ein paar mal gemailt, warum sie es nicht so organisieren, dass der Sozialdienst tgl., auch Nachmittags und über Wochenenden und Feiertage erreichbar ist.
Was geschah? Nichts, keine Antwort bisher.
Deshalb habert es auch beim Sozialdienst, zumal ich schon die Erfahrung machen musste, dass sich die MA des SOD. mit den Bestimmungen, Gesetzen und Möglichkeiten der Materialbeschaffung überhaupt nicht auskannten.

Ich weis ja nicht woher du dass wissen hast das du hier von dir gibst.
Im Gegensatz zu uns ambulanten, deren tgl. Brot es ist sich mit solchen "Problemen" auseinander setzen zu müssen, gehört dies nicht zu den Aufgaben einer Notaufnahme.
Deshalb ist es immer wieder von Wichtigkeit darfaufhin zu weisen, dass die erforderlichen Hilfsmittel mind. 8 Tage vor dem möglichen Entlassungstermin anzufordern sind und nicht erst ein Tag vor Entlassung oder wenn der Patient zu Hause ist.
Das klappt aber nur, wenn innerhalb der Klinik die Komunikation zwischen Station, Sozialdienst und dem Patienten/Angehörigen und der Krankenkasse lückenlos funktioniert, was in diesem Fall wohl nicht klappte.

LG

AW: Pflegebedürftig-hilflos-alleine gelassen?

Verfasst: Do 30. Dez 2010, 11:54
von iceage
Hi Griesuh,
also ich kann ja nun bloß für meine Ecke hier sprechen und hier ist es so,dass die großen KKs,wie AOK,DAK,IKK,Barmer,eigene Hilfsmittel ausleihen,um eben die von Dir angesprochene Vorlaufzeit zu überbrücken.
Da kommt dann ein MA direkt von der Geschäftsstelle der KK und stellt das Bett auf ! Sicher,wenn die jeweilige Geschäftsstelle nichts vorrätig hat,dann ist der normale Ablauf der von Dir beschriebene,allerdings geht das hier bei uns in der Regel auch recht zügig. Zur Not liefern die Sanitätshäuser auch mal ohne Kostenübernahme bzw. Auftrag und klären die Formalitäten mit der KK hinterher.
Kommt eben,wie so Vieles andere auch,auf die Region an,hier ist es so,deswegen kann ich das auch ohne Bedenken so schreiben.
Und dass die Probleme bei einer Entlassung,so denn welche auftreten,von jedem zu jedem weitergereicht werden,ist doch auch ne Tatsache,denn jeder der involviert ist,ob nun Patient,Pflegedienst,KH oder KK gehen erstmal von der eigenen Unfehlbarkeit aus und schieben sich gegenseitig den schwarzen Peter zu. Das zumindest ist überall gleich :hehe .

AW: Pflegebedürftig-hilflos-alleine gelassen?

Verfasst: Do 30. Dez 2010, 12:25
von Regina Dettenrieder
Hallo zusammen,

viel kann ich zu dieser Sache nicht beitragen, weiß jedoch, dass auch bei unserer KK Hilfsmittel gelagert, bzw. direkt ausgegeben werden.
Was bei der ganzen Problematik wieder auffällt ist, dass die Problemlösung nicht aus der Sicht der direkt Betroffenen gesehen wird. Viel Bürokratismus, viele Gesetze, die natürlich eingehalten werden sollen, aber wieder fragt keiner, was hilft in der entsprechenden Situation dem Pflegebedürftigen. Das eigentliche Ziel wird von keinem so konkret und unmittelbar in´s Auge gefasst und die notwendigen Maßnahmen eingeleitet.
Fazit: Leidtragende sind Patient und Pflegende. Das geht doch klar am Ziel vorbei. Es geht nicht darum, einen Schuldigen sondern Wege zu finden, die besser und direkt zum Ziel führen.

Regina Dettenrieder

AW: Pflegebedürftig-hilflos-alleine gelassen?

Verfasst: Do 30. Dez 2010, 17:49
von ginger
[quote=""Griesuh""]Dein Ärger in Ehren.
Da jedoch für die Hilfsmittelbeschaffung eine gewisse Vorlaufzeit erforderlich ist, da kein Sanitätshaus oder Lieferant alles Vorrätig im Lager hat, und die Hilfsmittel auch noch einer Bewilligung bedürfen, sollte der Sozialdienst der Klinik mind. eine Woche vor Entlassungstermin, diese Anträge stellen.
.
Nochmals, vom Ablauf her hat die Kasse richtig gehandelt.
Die Aussage der MA der Kasse ist jedoch nicht OK und verwerflich.
Hätte sie gesagt, ihr Anliegen wird schnellst möglich bearbeitet, die Anträge wurden weiter geleitet und werden bearbeitet, sie erhalten Nachricht, wäre die Richtige Aussage gewesen.
Bedenke auch, dass Feiertage waren, etl. Hilfsmittellieferanten und Sanitätshäuser geschlossen hatten.
Abgesehen davon, kann der Sozialdienst der Klinik mit der Station vereinbaren, dass der Pflegebedürftige erst entlassen wird, wenn alle erforderlichen Hilfsmittel zu Hause bereit stehen.
Ich denke mir, dass hier etwas schief gelaufen ist, sei es vom Sozialdienst der Klinik ( was in letzter Zeit leider öfter geschied), sei es bei der Ausstellung der Anträge und Rezepte, sei es der Informationsfluss zwischen Sozialdienst und der Station und insbesondere bei dieser Kassenmitarbeiterin.
Denn wenn die Rezepte für Hilfsmittel unvollständig ausgefühllt sind, fehlt dort eine Diagnose bzw. die RICHTIGE Begründung, kann es zu Verzögerungen und unnötigen Nachfragen kommen. hat der Sozialdienst mit der Station nicht geklärt, dass erst entlassen wird wenn die Hilfsmittel zu Hause sind, dann kommt es zu solchen Streßsituationen.
Ich denke, dass es hier so war.Denn so wie du es schilderst hat ihrgendwo eine Schnittstelle eine Informationslücke auf zu weisen.
Abgesehen davon, geht es doch um gesetzliche Bestimmungen, auch wenn du das nicht hören willst. Die Kassen, die Lieferanten und der MDK, genauso wie ihr, haben nach den Vorgaben zu handeln.
Es geht eben nicht über Nacht und über das Knie zerrbrechen.
Auch bei dir und deinem Vater nicht, zu all deinem Frust den du deshalb schiebst.


Hi Iceage: Deine Aussage: Über die Kostenübernahme für die Hilfsmittel braucht auch kein Gutachter "nach Aktenlage" zu entscheiden,das ist Humbug,zumal schon die PS 1 vorhanden ist.
Ist leider falsch!!
Schaue den § 5 der Hilfsmittelverordnung:
§ 5
Maßgaben der Krankenkassen
(1)
Hilfsmittel können durch die Krankenkassen auch leihweise überlassen werden.
(2)
Die Krankenkasse kann die Übernahme der Leistung davon abhängig machen, dass sich der Versicherte das Hilfsmittel anpassen und/oder sich in seinem Gebrauch ausbilden lässt.
(3)
Die Krankenkasse kann in geeigneten Fällen vor Bewilligung eines Hilfsmittels durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung prüfen lassen, ob das Hilfsmittel erforderlich ist.
Also nix für ungut Iceage.
LG[/quote]

Hallo

In meinem Eingangstext habe ich erwähnt, dass mein Vater zunächst zum 24.12.2010 entlassen werden sollte. Die Sozialarbeiterin hatte schon Voraufzeit und diese auch genutzt. Das Sanitätshaus hätte liefern können, jedoch nur, wenn ich die Kosten ohne Kostenzusage der BKK, selber getragen hätte. Es waren keine Lücken im Informationsfluss, sondern es wurde alles genauestens übermittel.
1) Die Verordnung (die für die Krankenkasse unerheblich war)
2)Pflegeübereitungsprotokoll mit dem Hinweis der Demenzerkrankung und einer Weglauftendenz, desweiteren die Vollständige Übernahme sämlticher Versorgung.
3)Dringlichkeitsbescheinigung
4)Zusage des Sanitätshauses die Lieferung kurzfristig gestalten zu können.

Wie ich schon erwähnte, die Krankenkasse "KANN" vorab prüfen, muss es aber nicht, wenn alle Nachweise vorhanden sind. Das eine Nachprüfung erfolgt, ist für mich verständlich. Aber ich hätte mir unbürokratische und humane Hilfe gewünscht, wie sie im Infoflyer der BKK angepriesen wird.

Noch so nebenbei. Als meine Mutter vor zehn Jahren (sie war an CLL erkrankt) aus dem Krankenhaus nach Hause überstellt wurde, wurde am Vorabend das ganze Gerät geliefert. Pflegebett mit Dekubitusmatratze, Sauerstoffgerät, etc) auch kurzfristig über den Sozialdienst organisiert. Welche Krankenkasse, jetzt kommt es, die Gleiche, wie bei meinem Vater. Selbst einen Schnellkurs in künstlicher Ernährung folgte am gleichen Tag, da ging es, von daher hatte ich nicht mit solchen Problemen gerechnet.

Ich bin nicht frustriert, sondern maßlos verärgert über die beschriebene Verhaltensweise, selbst nüchterne Gesetze haben immer einen relativen Ermessensspielraum, der durchaus genutzt werden sollte.

Auf keinen Fall möchte ich meinen Vater länger als nötig im Krankenhaus lassen, nur, weil die Krankenkasse nicht mitspielt. Das steht der Gesundung absolut im Wege und sieht man es wirtschaftlich, weiß ich nicht womit man aus Krankenkassensicht besser fährt.

Gruss Ginger
und vielen Dank für die Antworten, das zeigt, dass sich mit dem Thema kontrovers beschäftigt wird und daraus kann man lernen. Sei es, dass man weiß, wie man sich am besten mit der Situation auseinandersetzt oder Hilfestellung erhält, um mit der Sachlage besser umgehen zu können.

AW: Pflegebedürftig-hilflos-alleine gelassen?

Verfasst: Do 30. Dez 2010, 19:56
von Plüschfussel
Das erscheint mir etwas schlecht coordiniert zu sein.
Hast Du dich darum selbst gekümmert, oder war der Sozialarbeiter bzw. die Überleitungsabteilung der Klinik involviert?
Ich kenne es so, daß von dort aus den Angehörigen sehr geholfen wird, auch wenn Fehler passieren oder ein Widerspruch formuliert werden muß.

Ich kenne es so, daß die Verwandten sich an den Sozialarbeiter der Klinik wenden und von dort aus wird alles in die Wege geleitet und mit der Station bzw. dem Stationsarzt abgesprochen.
Das hört sich nach einem ziemlichen Herumgehäcksel an, das eigentlich bei uns nur passiert, wenn ein Angehöriger sich da alleine und auf eigene Faust durchwurschtelt. Nachdem der Sozialarbeiter das in die Hand nimmt, werden die Entlassungstermine und die nötigen Handlungen miteinander abgesprochen. Da fehlt doch ein Schritt, nachdem Du den Sozialarbeiter erwähnt hast. Ist der vielleicht der Meinung, alles liefe bestens und es liegt ein Kommunikationsproblem vor?
Ich habe selbst nicht soviel Einblick in die genauen Abläufe, wie die Kollegen die Dir hier schon sehr interessant und ausführlich geantwortet haben.( ich bedanke mich an dieser Stelle einmal als Mitleser für die Information).
Es ist bei uns in der Klinik nicht notwendig, daß ich mich als Schwester darum kümmere, weil der Sozialdienst uns und dem Arzt bescheid gibt, wann die Entlassung erfolgen kann und alles vorbereitet ist.
Das geht natürlich nicht mit der Brechstange und so, als wenn man wie " Jeanny" mit den Augen blinzelt und alles steht sofort zur Verfügung. Es kommt auch vor, daß man eine Kurzzeitpflege in Anspruch nehmen muß, wenn größere Probleme vorliegen. Aber auch dies wird bishin zum Transport organisiert. Es sei denn der Verwandte sagt:" Ich brauche das alles nicht. Es ist alles geregelt."
Alles in allem wird aber alles so geregelt, daß der Patient um den es geht in jedem Fall gut versorgt ist, wenn er das Haus verläßt. Der MDK kommt unter Umständen auch schon in die Klinik zur Ermittlung der Pflegestufe.
Sprech vielleicht einmal mit dem Leiter der Krankenkasse und wenn ich damit häufiger Probleme hätte, würde ich die Krankenkasse wechseln.

Lg Plüschfussel

AW: Pflegebedürftig-hilflos-alleine gelassen?

Verfasst: Do 30. Dez 2010, 21:11
von ginger
[quote=""Plüschfussel""]Das erscheint mir etwas schlecht coordiniert zu sein.
Hast Du dich darum selbst gekümmert, oder war der Sozialarbeiter bzw. die Überleitungsabteilung der Klinik involviert?
Ich kenne es so, daß von dort aus den Angehörigen sehr geholfen wird, auch wenn Fehler passieren oder ein Widerspruch formuliert werden muß.

Ich kenne es so, daß die Verwandten sich an den Sozialarbeiter der Klinik wenden und von dort aus wird alles in die Wege geleitet und mit der Station bzw. dem Stationsarzt abgesprochen.
Das hört sich nach einem ziemlichen Herumgehäcksel an, das eigentlich bei uns nur passiert, wenn ein Angehöriger sich da alleine und auf eigene Faust durchwurschtelt. Nachdem der Sozialarbeiter das in die Hand nimmt, werden die Entlassungstermine und die nötigen Handlungen miteinander abgesprochen. Da fehlt doch ein Schritt, nachdem Du den Sozialarbeiter erwähnt hast. Ist der vielleicht der Meinung, alles liefe bestens und es liegt ein Kommunikationsproblem vor?
Ich habe selbst nicht soviel Einblick in die genauen Abläufe, wie die Kollegen die Dir hier schon sehr interessant und ausführlich geantwortet haben.( ich bedanke mich an dieser Stelle einmal als Mitleser für die Information).
Es ist bei uns in der Klinik nicht notwendig, daß ich mich als Schwester darum kümmere, weil der Sozialdienst uns und dem Arzt bescheid gibt, wann die Entlassung erfolgen kann und alles vorbereitet ist.
Das geht natürlich nicht mit der Brechstange und so, als wenn man wie " Jeanny" mit den Augen blinzelt und alles steht sofort zur Verfügung. Es kommt auch vor, daß man eine Kurzzeitpflege in Anspruch nehmen muß, wenn größere Probleme vorliegen. Aber auch dies wird bishin zum Transport organisiert. Es sei denn der Verwandte sagt:" Ich brauche das alles nicht. Es ist alles geregelt."
Alles in allem wird aber alles so geregelt, daß der Patient um den es geht in jedem Fall gut versorgt ist, wenn er das Haus verläßt. Der MDK kommt unter Umständen auch schon in die Klinik zur Ermittlung der Pflegestufe.
Sprech vielleicht einmal mit dem Leiter der Krankenkasse und wenn ich damit häufiger Probleme hätte, würde ich die Krankenkasse wechseln.

Lg Plüschfussel[/quote]


Hallo und guten Abend,

Brechstange? Verstehe ich jetzt nicht so ganz. Von einer Kurzzeitpflege war auch nicht die Rede, da nicht erforderlich. Es ging hier lediglich um die Hilfsmittel und auch nicht darum, dass ich die Krankenschwestern mit meinem Problem bemühe.

Noch einmal zum besseren Verständnis.

Die Sozialarbeiterin hat in Zusammenarbeit mit der behandelnden Ärztin und mir, die erforderlichen Belange übermittelt, von daher war der Informationsfluss von Anfang an gegeben! Ich sprach auch nicht von einer Überleitungsabteilung sondern von einem Pflegeüberleitungsprotokoll, welches den aktuellen Gesundheitszustand widergibt und dem Gutachter oder der Sachbearbeiterin einen Überblick über gesundheitliche Veränderungen verschafft.

Es mag sein, dass der medizinische Dienst auch ins Krankenhaus kommt, jedoch wurde das von der Krankenkasse nicht in Erwägung gezogen.

Es gab auch kein Gehacksele, da ich andere Sorgen habe, als mich um alles alleine zu kümmern und ich die Sozialarbeiterin von vorne herein mit einbezogen und um Hilfe gebeten habe.

Sehe ich meine Situation sachlich differenziert, weiß ich nicht, was ich hätte anders machen können.

Krankenkasse wechseln? Mein Vater ist 83 Jahre alt und chronisch krank und jetzt auch bettlägrig mit einer ungünstigen Prognose. Ein Krankenkassenwechsel ist dann eher unmöglich.

Gruss
Ginger

AW: Pflegebedürftig-hilflos-alleine gelassen?

Verfasst: Do 30. Dez 2010, 21:54
von Plüschfussel
Bei der GKV gibt es keine Altersgrenze für einen Wechsel, Ginger. ( die werden sicherlich nicht in Jubel ausbrechen, aber ein Wechsel ist prinzipiell in der GKV zu jedem Zeitpunkt möglich.)
Und eine Pflegeüberleitung in einer Klinik übernimmt in der Regel das Entlassungsmanagement.
Das hat nichts mit Belästigen der Krankenschwestern zu tun.
Wenn mich einer anspricht, daß Entlassungsprobleme vorliegen, dann informiere ich als Krankenschwester die Pflegeüberleitung.

Man muß halt wenn das Haus ein Entlassungsmanagement hat, nur WISSEN, daß das informiert werden soll. Denn natürlich kann das Pflegepersonal nicht reagieren, wenn Informationen hierzu fehlen, oder aber wenn man davon ausgeht. " Das ist alles schon geregelt."

Ich wundere mich, warum Du soviel selbst aktiv werden mußtest. Bei uns wenden sich die Angehörigen an die Überleitung und die kümmert sich um alles notwendige, auch um Anträge, Widersprüche und Probleme.
Soweit ich informiert bin, sind auch Mitarbeiter der Krankenkassen in die Überleitung involviert und man kann auch bei den Krankenkassenmitarbeitern im Patientenservice- Center Kontakt ( also in der Klinik) aufnehmen, ohne Hin-und Herfahrerei oder ellenlange Telefonate von zuhause aus.
Diesen Service kenne ich nur SO von den Kliniken in dieser Region.

Der Anverwandte wird also beraten, ihm wird dort bei den Anträgen geholfen, ja die machen die sogar absendebereit und füllen diese aus. Erfolgt eine Ablehnung, so kümmern die sich auch um einen Widerspruch.
Solange ist der Patient in jedem Fall versorgt.

Kurzzeitpflege käme für Patienten infrage für die es keine medizinische Indikation zu einem Klinikaufenthalt mehr gibt, bei denen aber die Bedingungen zur endgültigen Pflege noch nicht "in trockenen" Tüchern ist, und die Verwandten zb. noch nicht ausreichend vorbereitet sind.
Dh. man würde wenn Dein Vater noch kein Bett gehabt hätte, oder andere nötige Pflegeutensilien, notfalls für eine kurze Zeit darauf ausweichen können, damit man ein wenig Unterstützung erhält und damit wenn soetwas wie mit Deinem Papa passiert, der Patient eben nicht in einem Doppelbett gepflegt werden muß.
Wenn Dein Papa nämlich nur noch zur "Pflege" in der Klinik gelegen hätte, ohne medizinische Indikation, werden unter Umständen die Klinikkosten fällig und man bekommt die Rechnung dafür ins Haus geschickt.

Meine Nachbarin und Freundin erhielt von der Krankenkasse auf diese Weise eine Rechung von damals 12000€ für den Aufenthalt ihres Ehemannes nach einer Lungenentzündung, insofern kann eine Kurzzeitpflege tatsächlich interessant sein und infrage kommen.
Damit das alles reibungslos ablaufen kann, und die Verwandten Hilfe bekommen, ist also in unseren Kliniken die Pflegeüberleitung zuständig und die schickt auch die Pflegeüberleitungsprotokolle los.
Die Frage ist nun: " Hatte diese Kinik keine Pflegeüberleitung? Oder war die aus irgendwelchen Gründen nicht informiert ?"

Die Pflegeüberleitung bei uns ( so kenne ich das nur) kümmert sich darum, daß 1. Dein Papa versorgt ist und 2. daß Ihr das Bett und das Zubehör schnellstmöglichst bekommt,- 3. und die hätten sich auch bei einer Ablehnung für Deine Interessen stark gemacht.

Von unseren Patienten geht z.b keiner nachhause, ohne das sichergestellt ist, daß der Patient 4 oder 6 mal täglich EINEN Augentropfen erhält, wenn das notwendig ist. Und auch das organisiert die Überleitung. ABER es muß von irgeneinem die Information kommen :" Nein, das kann ich nicht alleine."
Die häuslichen Verhältnisse, sind nicht so, daß man alle überblicken kann. Bei vielen kommt zb. schon ein Pflegedienst oder die haben ihre Pflegestufe und ihr Bett zuhause.-
Ich geh fast mal davon aus, daß einige unserer Assistenzärzte, wenn die ein Rezept für ein Krankenbett ausstellen nicht einmal wissen, daß wir eine Überleitung haben, aber das Pflegepersonal weiß das.
Unser Sozialarbeiter arbeitet mit dem Patientenservice-Center zusammen, Ginger.
Deshalb wundere ich mich, warum DU soviel alleine beantragen und telefonieren mußt. In der Regel wirkt der Anruf des Sozialarbeiters förderlich. weil die mit den Abläufen vertraut sind und manchmal auch eine Alternativlösung kennen oder suchen.

Ich habe leider sehr oft erlebt, daß die Verwandten erst am Tag der Entlassung plötzlich zum Pflegepersonal sagen:" Das geht aber nicht."
Das trifft ja bei Dir nicht zu, und genau aus diesem Grund wundere ich mich, daß Du dich mit der Situation alleine gelassen fühltest.


lg Plüschfussel