Gilt Generalvollmacht als Patientenverfügung?
Verfasst: Sa 2. Okt 2010, 11:17
Wir brauchen dringend Rat in folgender Angelegenheit. Meine Mutter, 90, ist im Pflegeheim.
Am Montag erbrach sie sich, hatte Durchfall, verweigerte die Nahrungsaufnahme.
Auch am Tag drauf wollte sie nicht mehr essen,musste im Bett bleiben.
Der Hausarzt konnte nur unspezifische Bauchschmerzen feststellen und überließ uns Angehörigen die Entscheidung, ob Krankenhaus oder nicht. Er meinte jedoch wörtlich:"Ich denke, sie will nicht mehr."
Aus verschiedenen Gründen entschieden wir uns gegen das Krankenhaus.
Das Pflegepersonal akzeptierte das zunächst, verschiedene Pfleger/innen machten jedoch bald Druck, so dass ich mich mehrmals beim Hausarzt rückversichern musste.
Nach 5 Tagen lese ich dann zufällig in der Doku, dass die PL sich an die PDL gewandt habe und diese an das Vormundschaftsgericht, um abzuklären, ob unsere Generalvollmacht in diesem Fall greife.
Natürlich habe ich nur noch weiche Knie und eine schlaflose Nacht hinter mir.
Der Hohn dabei ist, die PL redet von "Verantwortung für Schutzbefohlene", dabei wurden in der Doku die Worte "erbrechen" und "Durchfall" kaum erwähnt, sondern immer die Angehörigen. Und in 5 Tagen wurde die Nahrung nicht auf Schonkost umgestellt. Ihr wurde normale Kost angeboten, nur auf meinen Wunsch, wenn ich anwesend war, mal Kamillentee, Brei, Zwieback.
Erst am 5. Tag kam es auf meine Beschwerde zur Umstellung.
Manchmal verstehe ich die Welt nicht mehr.
Im Moment steht jedoch die juristische Frage im Vorgergrund.
Viele Grüße
frieda
Am Montag erbrach sie sich, hatte Durchfall, verweigerte die Nahrungsaufnahme.
Auch am Tag drauf wollte sie nicht mehr essen,musste im Bett bleiben.
Der Hausarzt konnte nur unspezifische Bauchschmerzen feststellen und überließ uns Angehörigen die Entscheidung, ob Krankenhaus oder nicht. Er meinte jedoch wörtlich:"Ich denke, sie will nicht mehr."
Aus verschiedenen Gründen entschieden wir uns gegen das Krankenhaus.
Das Pflegepersonal akzeptierte das zunächst, verschiedene Pfleger/innen machten jedoch bald Druck, so dass ich mich mehrmals beim Hausarzt rückversichern musste.
Nach 5 Tagen lese ich dann zufällig in der Doku, dass die PL sich an die PDL gewandt habe und diese an das Vormundschaftsgericht, um abzuklären, ob unsere Generalvollmacht in diesem Fall greife.
Natürlich habe ich nur noch weiche Knie und eine schlaflose Nacht hinter mir.
Der Hohn dabei ist, die PL redet von "Verantwortung für Schutzbefohlene", dabei wurden in der Doku die Worte "erbrechen" und "Durchfall" kaum erwähnt, sondern immer die Angehörigen. Und in 5 Tagen wurde die Nahrung nicht auf Schonkost umgestellt. Ihr wurde normale Kost angeboten, nur auf meinen Wunsch, wenn ich anwesend war, mal Kamillentee, Brei, Zwieback.
Erst am 5. Tag kam es auf meine Beschwerde zur Umstellung.
Manchmal verstehe ich die Welt nicht mehr.
Im Moment steht jedoch die juristische Frage im Vorgergrund.
Viele Grüße
frieda