Rechtslage bei Patientenverfügung

Hier könnt ihr euch melden, wenn ihr Fragen zu den Themen Sterbebegleitung und Pflege Sterbender habt.
Tessa
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Beitrag von Tessa »

Kann schon sein,solange bin ich ja noch nicht examiniert.



bienen~pflege
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Beitrag von bienen~pflege »

Folgende Webseiten bieten erste Infos sowie Vorlagen bezüglich einer Patientenverfügung:

http://www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/ ... egung.html

http://www.vorsorgeregister.de/

http://www.ethikzentrum.de/verfuegungen.htm
(Meiner Meinung nach sehr umfangreiche Infos zum Thema!)

LG!


:D Grüße! :wave

Morgenröte50
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Beitrag von Morgenröte50 »

Zum Thema Patientenverfügung möchte ich folgendes sagen:

Leider sieht es so aus dass sich viele Mediziner sich nicht an eine Patientenverfügung gebunden fühlen und wenn Sie nicht den Druck der Angehörigen gegen sich haben, diese nicht beachten. Auf ARTE gab es kürzlich eine gute Dokumentation darüber.

Für den Normalbürger erscheint es so, dass er sich mit einer PV absichert nicht als "sondenernährter dementer Vollidot" zu enden. Die Realität zeigt doch aber das Ärzte sich das Recht herausnehmen das letzte Wort zu sprechen. Deshalb ist es wichtig sich nicht nur juristisch von der Gültigkeit der PV zu überzeugen, sondern auch genügend Fürsprecher im Ernstfall zu haben, die dafür sorgen dass die PV beachtet wird.



RR77/38
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Beitrag von RR77/38 »

Bei der SAPV/Palliative Care Weiterbildung sagte uns die Rechtsdozentin, Ärzte, die Patienten gegen ihren Willen ins Krankenhaus verlegen oder PEGs anlegen etc wegen Freiheitsberaubung und Körperverletzung anzuzeigen. Also Handy raus und 110 wählen!
In solchen Situationen ist von anwesenden Pflegekräften oder Angehörigen der "Arsch in der Hose" gefragt. Viele Ärzte haben die gesetzlichen Veränderungen seit 2009 noch nicht gelernt/verstanden.



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Lena V.
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Beitrag von Lena V. »

Ich habe es bisher zweimal erlebt, dass Ärzte eine PEG legten, obwohl eine PV vorlag! Das erste mal vor über 10 Jahren. Als dann kürzlich die PEG aus unerfindlichen Gründen para lief kam sie ins KH, dort wollten die Ärzte wieder eine neue legen!!! Diesmal hat die Tochter wehement reagiert und es kam vor die Ethikkommission, welche Gott sei Dank gegen eine neue PEG Anlage war. Sie wurde dann rückverlegt und durfte bei uns friedvoll einschlafen. Endlich!!!

Die andere Bew. kam ins Kh wg. Apoplex. Dort meinten die Ärzte sie benötige eine PEG, obwohl in der PV expliziet drin stand, dass sie das nicht wolle. Da sagten die Ärzte wortwörtlich zu ihrem Bruder: "Wollen sie ihre Schwester etwa verhungern lassen" - worauf der betagte Bruder einknickte und der PEG zustimmte ...

Es gibt nat. auch ander pos. Beispiele ...



Bei uns wir auch gleich bei Aufnahme nach PV und Vollmacht usw. gefragt bzw. angehalten sowas zu machen. Bei der Verlegung ins KH o.a. wird diese immer mitgegeben.
Das funzt super.
Zuletzt geändert von Lena V. am So 23. Jun 2013, 18:11, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Rechtschreibung


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IMC
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Beitrag von IMC »

Du widersprichst Dir grade selber,Lena. Wenn das so gut funzen würde,kämen solche Dinge nicht vor und Arte könnte keine Doku drüber machen ;)


Burn Out ist was für Anfänger...Ich hab Fuck Off ! :D

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Lena V.
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Beitrag von Lena V. »

Ich meinte mit "funktioniert bei uns gut", wie wir das mit der PV von unserer Seite aus, im PH handhaben. :)


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Oberschwester Hildegard
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Beitrag von Oberschwester Hildegard »

Bei uns gibt es eine Dienstanweisung, dass egal was beim Patienten passiert, wir immer verpflichtet sind einen NA zu rufen und bis zu seinem Eintreffen alles nötige zu tun um den Patienten am Leben zu halten. Erst wenn der Arzt sagt "Kannst aufhören" dann dürfen wir auch aufhören.

In meiner PDL Ausbildung habe ich gelernt, dass die Patientenverfügung nicht in den Kompetenzbereich der Pflegekräfte fällt sondern über: "ob" oder "ob nicht" immer der Arzt entscheidet.


"Wer schweigt stimmt nicht immer zu. Er hat nur manchmal keine Lust mit Idioten zu diskutieren."

hauptstadtpfleger
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Beitrag von hauptstadtpfleger »

die sog. patientenverfügung gilt, wenn sie inhaltlich nichts anderes sagt jedem gegenüber!

wenn da steht: "keine rea + keine inte", dann gilt das auch für pflegekräfte, rtw-besatzungen, ersthelfer, passanten...

ansonsten wäre es zu leicht diese verfügungen durch die hintertür auszuhebeln....


"trust and you'll be trusted." says the liar to the fool.

RR77/38
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Beitrag von RR77/38 »

Die Gesetzeslage hat sich 2009 geändert, dass wissen leider viel zu wenige!



Gizmo2
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Beitrag von Gizmo2 »

Hallo zusammen,
ich hab zuletzt eine andere Erfahrung machen müssen. Wir haben eine Bewohnerin mit diabetischem Fußsyndrom, die auf Grund ihres Alters und weiterer Erkrankungen nicht mehr operiert werden soll, sondern an einer Blutvergiftung sterben soll. Darin sind sich Angehörige, Betreuer und behandelnde Ärzte einig. Wir dürfen diese Bewohnerin aber in die Fußambulanz ins Krankenhaus schicken, um die Anordnung der Versorgung des Fusses überprüfen zu lassen. Beim letzten Mal hatte ich dann ein interessantes Gespräch mit den Mitarbeitern des Transportes. Diese haben mir erklärt, dass sie grundsätzlich dazu verpflichtet sind, mit den entsprechenden Massnahmen, auch Reanimation, an zu fangen, und einzig und allein ein Arzt ( egal, ob Hausarzt, Bereitschaftsarzt, Notarzt, hauptsache Akademiker mit dieser Ausbildung) berechtigt ist, ihnen zu sagen, die Massnahmen sollen eingestellt werden. Auch wenn eine Patientenverfügung vorliegt, ist diese für den Rettungsdienst nicht bindend. Auch wenn Angehörige oder gesetztliche Betreuer vor Ort wären, dürften sie dieses nicht beenden. Dazu wären sie von Gesetztes wegen verpflichtet. Und es gäbe eine Neuausrichtung des Notfallsanitätergesetztes, in dem das Gleiche auch noch mal stehen würde. Einer der Fahrer sagte sogar, dass das Pflegepersonal selber entscheiden sollte, ob es bei vorliegen einer entsprechenden Situation, den Rettungsdienst anruft oder ob es nicht leise die Zimmertüre schliesst und nach 30 Minuten oder so wieder rein geht.
Ich muss sagen, ich war ehrlich total geschockt. Zumal auch wieder gefallen ist, dass es egal ist, dass Patientenverfügungen eigentlich rechtskräftig bindend sein sollen und die Mitarbeiter diese nur als "beschriftetes Toilettenpapier" ansehen. Wegen der Weisungsbefugnis.



Gizmo2



RR77/38
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Beitrag von RR77/38 »

Es geht u.a. um § 630d BGB

Pflegende und Ärzte dürfen die Anweisung zur Reanimation aus Gewissensgründen verweigern. BVerfG 1 BvR 618/93

Der Verstoß gegen die Patientenverfügung kann als vorsätzliche Körperverletzung bewertet werden und das kann durchaus ein Berufsverbot für den Arzt bedeuten. Pflegekräfte werden wohl meist wegen der Weisung eines Arztes ohne Konsequenzen davon kommen.

Wenn es um die Würde von Menschen, besonders in der letzten Phase des Lebens geht, müssen Pflegekräfte, wie ich in #24 schon schrieb, den berühmten "Arsch in der Hose" haben.
Dummerweise rufen oft die Angehörigen trotz SAPV in solchen Situationen den Notarzt und nicht den Pali-Arzt. In Stress-Situationen handeln Menschen nun mal unvorhersehbar und verstoßen damit gegen ihre Aufgabe als Betreuer §1901a BGB.
Wenn die Angehörigen "tun sie doch was!" sagen, ist ja klar, was der der Rettungssani tut. Ich habe enormen Respekt, wie diese das "Programm" verinnerlicht haben und in diesen Situationen "funktionieren". Im Pflegeheim habe ich das schon Dutzende Male miterleben dürfen.

Aber wenn die Angehörigen zum Arzt sagen, sehen sie in die Verfügung und lindern sie das Leiden ist das dessen Pflicht.
Zuletzt geändert von RR77/38 am Di 25. Jun 2013, 17:39, insgesamt 1-mal geändert.



hauptstadtpfleger
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Beitrag von hauptstadtpfleger »

nochmal: wenn eine patientenverfügung vorliegt, in der steht: "egal was ist- keine rea und keine inte", dann gilt die für ärzte, rettungssanitöter, rettungsassistenten, krankenschwestern, krankenpfleger, pflegehelfern, bäcker, fleischer, friseure...

das ist so, als ob der patient bei vollem bewusstsein wäre und laut und deutlich sagen würde: ich möchte nicht reanimiert werden.

die situation, in der die rettungskräfte anfangen müssen zu reanimieren und erst auf anordnung des arztes aufhören dürfen, ist eine völlig andere:

angenommen auf der strasse wird eine bewusstlose Person aufgefunden. passanten rufen den rtw, der trifft ein und fordert das nef nach. hier müssen die rettungskräfte mit der reanimation beginnen und das eintreffen des nef abwarten, auch wenn offensichtlich ist, dass die rea-massnahmen erfolglos bleiben werden. hier bestimmt der notarzt, wann schluss ist.


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IMC
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AW: Rechtslage bei Patientenverfügung

Beitrag von IMC »

Dem hinzufügend mitteilen möchte ich noch,dass die Allerwenigsten ihre Patientenverfügung jederzeit bei sich tragen. Und hier ist es nicht die AUfgabe des RA die Verfügung zu suchen,sondern z.B. eben zu reanimieren. Kommt die Verfügung in der RST bei der Übergabe oder beim Ausziehen zur weiteren Rea zum Vorschein,dann hat sich ein jeder danach zu richten,egal ob Arzt,Schwester,Pfleger oder MTA/MFA.
Dieses Dokument ist als Willensäusserung des Patienten bindend !!!!
Wenn ein RA zur Schwester im Heim beim präfinalen Bew. sagt,machen Sie die Tür zu und gucken sie inner halben Stunde nochmal rein,dann ist das nicht "schockierdend",sondern normaler Menschenverstand,denn der Mensch mit dieser Verfügung will sterben !!
Kann doch nicht so schwer zu begreifen sein...
Wenn die Pflegekraft davor Angst hat,muss sie sich schleunigst zum Thema "Patientenverfügung" weiterbilden und hat sie dann immernoch keinen Arsch inner Hose und fürchtet sich vor eigenen Konsequenzen,dann isse komplett fehl in diesem Beruf und soll sich was anderes suchen.
Das geschriebene Wort der Patientenverfügung ist bindend,da hat niemand was zu entscheiden !!!!
Wenn Pat. X sterben will,soll er sterben,will er keine Rea und keine Inte,keine Beatmung und keine PEG,dann gibts da nix drüber zu diskutieren,denn da hat ein Mensch für sich entschieden,wie er im Falle des Falles behandelt werden möchte.
Ich komm grad ausm Nachtdienst,wir haben grad 2 präfinale Pat. bei uns liegen,die heute zum Sterben ins Heim zurückverlegt werden,da wir an ihnen nix machen dürfen. Jeder Versuch des Heimes und der Angehörigen,ja in einem Fall sogar des Betreuers,die Pat. bei uns zu belassen scheiterten an der klaren Ansage meines OA,dass wir ihnen nicht mehr helfen können,sie präfinal sind und in den Verfügungen genau aufgeführt steht,was alles zu unterbleiben hat. Sie gehen nun heute zurück in ihre Heime und werden dort hoffentlich friedlich im Tagesverlauf sterben können.


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resigniert
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Beitrag von resigniert »

[quote=""IMC""]

Ich komm grad ausm Nachtdienst,wir haben grad 2 präfinale Pat. bei uns liegen,die heute zum Sterben ins Heim zurückverlegt werden,da wir an ihnen nix machen dürfen. Jeder Versuch des Heimes und der Angehörigen,ja in einem Fall sogar des Betreuers,die Pat. bei uns zu belassen scheiterten an der klaren Ansage meines OA,dass wir ihnen nicht mehr helfen können,sie präfinal sind und in den Verfügungen genau aufgeführt steht,was alles zu unterbleiben hat. Sie gehen nun heute zurück in ihre Heime und werden dort hoffentlich friedlich im Tagesverlauf sterben können.[/quote]

Dann träum mal weiter - es gibt ja auch noch andere Krankenhäuser



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