Zusammenfassung: Gehalt/Verdienst in der Pflege

Alles zum Beruf Pflege was nicht mit der Pflege direkt zu tun hat.
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Marcell
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Zusammenfassung: Gehalt/Verdienst in der Pflege

Beitrag von Marcell »

Hallo

Es gibt immer wieder fragen nach dem Verdienst um vielen suchenden die Suche zu erleichtern hier eine Auflistung aller Diskussion dazu:

Verdienst im Allgmeinen:
Als examinierte Fachkraft: Als Gelernter Helfer Als ungelernter Helfer Links zum Thema: Grüße

Marcell



ferdi
Beiträge: 994
Registriert: Di 10. Mai 2005, 18:55

von BAT- KR zu TVöD

Beitrag von ferdi »

wie schon des öfteren hier gesagt, der BAT wurde am 1.Oktober 2005 vom TVöD abgelöst.
Das heißt, da wo der BAT am 31.September stand bleibt er stehen. Es gibt keine Veränderungen und Lohnverhandlungen mehr, wenn ich mich verbessern will muß ich mit dem Arbeitgeber einzeln verhandeln.

Nach TVöD gibt es kein Ortszuschlag, der wurde verrechnet, und keine Alterstufen mehr.
Die ganzen unterschiedlichen Entgeltgruppen mit ihren Untergruppierungen sind abgeschaft. Der TVöD hat 15 Entgeldgruppen in den sich jeder im öffendlichen Dienst Arbeitende wie Beamter, Sparkassenangestellter,Pflegepersonal usw. wiederfindet.
Die automatischen Lohnerhöhungen richten sich nach 6 Entwicklungsstufen.

Egal mit welchem Alter ich meine Ausbildung abgeschlossen habe, ob ledig oder verheiratet, alle fangen mit 1850 € in Stufe 1 an.

Zahlen folgen.

ferdi



ferdi
Beiträge: 994
Registriert: Di 10. Mai 2005, 18:55

Tvöd

Beitrag von ferdi »

Entwicklungsstufen:
* Stufe 2 nach einem Jahr in Stufe 1,
* Stufe 3 nach zwei Jahren in Stufe 2,
* Stufe 4 nach drei Jahren in Stufe 3,
* Stufe 5 nach vier Jahren in Stufe 4 und
* Stufe 6 nach fünf Jahren in Stufe 5.
Bei Leistungen der/des Beschäftigten, die erheblich über dem Durchschnitt liegen, kann die erforderliche Zeit für das Erreichrn der Stufen 4 bis 6 jeweils verkürzt werden. Bei Leistungen, die erheblich unter dem Durchschnitt liegen, kann die erforderliche Zeit für das Erreichen der Stufen 4 bis 6 jeweils verlängert werden.

Was BAT KR IV - VII war ist heute TVöD Entgeltgruppe 7 - 9

WEST

KR IV mit Aufstieg nach V und Va ----- EG 7 = 1850 €

KR V mit Aufstieg nach Va ----- EG 7a
Entwichlungsstufen:
Stufe 2 = 2000 €,
Stufe 3 = 2130 €,
Stufe 4 = 2330 €,
Stufe 5 = 2430 €,
Stufe 6 = 2533 €,

KR Va mit Aufstieg nach VI ----- EG 8a
Stufe 2 = 2130 €,
Stufe 3 = 2240 €,
Stufe 4 = 2330 €,
Stufe 5 = 2495 €,
Stufe 6 = 2650 €,

KR VI ohne Aufstieg ----- EG 9a
Stufe 3 = 2410 €,
Stufe 4 = 2495 €,
Stufe 5 = 2650 €,
Stufe 6 entfällt.

KR VI mit Aufstieg nach VII und KR VII ohne Aufstieg ----- EG 9b
Stufe 3 = 2410 €
Stufe 4 = 2730 €
Stufe 5 = 2840 €
Stufe 6 entfällt.


OST

EG 7 = 1739 €

EG 7a
Stufe 2 = 1880 €,
Stufe 3 = 2002 €,
Stufe 4 = 2190 €,
Stufe 5 = 2284 €,
Stufe 6 = 2381 €,

EG 8a
Stufe 2 = 2002 €,
Stufe 3 = 2106 €,
Stufe 4 = 2190 €,
Stufe 5 = 2345 €,
Stufe 6 = 2491 €,

EG 9a
Stufe 3 = 2265 €,
Stufe 4 = 2345 €,
Stufe 5 = 2491 €
Stufe 6 entfällt,

EG 9b
Stufe 3 = 2265 €,
Stufe 4 = 2566 €,
Stufe 5 = 2670 €,
Stufe 6 entfällt.

ohne Gewehr

ferdi



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Schwester Wolfgang
Beiträge: 1637
Registriert: Mi 20. Sep 2006, 12:44

AW: Zusammenfassung: Gehalt/Verdienst in der Pflege

Beitrag von Schwester Wolfgang »

Dazu anzumerken ist, dass für die Betriebe, die "in Anlehnung an den BAT" bezahlen und wo das auch (oft geübte Praxis) in den Arbeitsverträgen so drinsteht, der alte BAT so weitergilt, aber wie schon ferdi schrieb, ohne weitere Erhöhungen. Wir haben nämlich beim TVöD ein bundesdeutsches Novum - der BAT wurde von keiner Seite gekündigt, wie sonst üblich, wenn ein neuer TV abgeschlossen wird und jetzt ist die Kündigungsfrist vorbei.



ferdi
Beiträge: 994
Registriert: Di 10. Mai 2005, 18:55

AW: Zusammenfassung: Gehalt/Verdienst in der Pflege

Beitrag von ferdi »

Hallo Wolfgang,

da der BAT in vielen Berufen überaltert und nicht mehr nachvollziehbar war sind die Tarifpartner Bund -Länder-Komunen zurückgetreten. Auch, heute ver.di, konnte dem nichts entgegen setzen. In gemeinsamen Verhandlungen, die ja immer noch nicht ganz abgeschlossen sind, ist der TVöD ins Leben gerufen worden. Der BAT hat noch Bestandsschutz ansonsten ist er Tod.

Der BAT ist abgeschlossen worden zwischen dem Arbeitgeberverbund und den Gewerkschaften. Viele AG darunter auch die Länder, sind aus dem AG-Verbund ausgetreten und haben nicht an den TVöD-Verhandlungen teilgenommen. Da der Arbeitnehmer (Gewerkschaftsmitglieder) rechtlich Anspruch auf das hat was im Arbeitsvertrag steht mußte der BAT bestehen bleiben und konnte nicht gekündigt werden.

Wir sind auch noch dem BAT angeschlossen. Die Einmalzahlungen sind uns schon entgangen. Die tarifliche Gehaltserhöhung nächstes Jahr lass ich mir nicht auch noch an der Nase vorbei gehen.
Ich bin von ver.di im Tarifvertragskommite. Wir wollen ein Haustarifvertrag angeleht an den TVöD.

Gefordert sind wir Gewerkschaftsmitglieder, wir haben Anspruch auf tarifliche Regelungen, wir müssen die Arbeitgeber unter Druck setzen.
Ich würde mich auf keinen Arbeitsvertrag "nach" BAT einlassen.
Schöne Sache für die AG, keine Gehaltserhöhung, keine tariflichen Sonderregelungen wie z.B. Arbeitszeit, Urlaub (gesetzlich sind 24 Tag), Zulagen ... .

ferdi



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