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AW: Datenschutz auf Namensschild

Verfasst: So 12. Feb 2006, 21:18
von rsb10
Hallo,
was soll das denn bringen, wenn auf deinem Namensschild z.B. kein Nachname steht? Die Bewohner, Angehörige, etc. müssen ja schließlich auch wissen, wie du heißt, oder nicht?

Mfg rsb10

AW: Datenschutz auf Namensschild

Verfasst: So 12. Feb 2006, 22:13
von doedl
Hallo Alle

denkt mal bitte auch an die Pflegekräfte in der Psychiatrie- da ist es durchaus üblich, NICHT den ganzen Namen auszuschreiben- kenne einige Kollegen, die ausgekundschaftet wurden und dann Psychoterror zu Hause erlebten.

Gruß Doedl

AW: Datenschutz auf Namensschild

Verfasst: Do 16. Feb 2006, 21:21
von pulmo
Hi,
ich bin erst eben auf dieses Thema hier gestossen .... Diese Diskussion führe ich im Krankenhaus auch ständig. ich möchte imgrunde nicht meinen kompletten Namen auf der Sackotasche tragen wollen; ist aber leider so. Ich denke es geht keinen etwas an, wie ich mit Vornamen und Nachnamen heisse; eines von beiden reicht aus. Es gibt nämlich auch Patienten, die dich dann privat "mal" anrufen; den Namen haben sie já lesen können.
Deweiteren gibt es auch hier unterschiedliche Verfahren. Bei Ärzten steht nur "Dr. Schnittenfittich" ... Da sehe ich keinen Vornamen.

LG
pulmo

Kurzkommentar

Verfasst: Do 16. Feb 2006, 23:26
von Dirk Höffken
Folgt man der zu dieser Thematik ergangenen, zum Teil diffusen und komplexen, Rechtssprechung kann der Arbeitgeber in der Pflege das tragen von Namensschildern wohl anordnen. Letztendlich wird diese Problematik die Gerichte wohl noch öfter beschäftigen. Viele Arbeitgeber gehen mittlerweile dazu über Bilder ihrer Mitarbeiter mit Namen und Berufsbezeichnung aufzuhängen. Manche veröffentlichen diese auf der Firmenhomepage und das oft mit berufsbezogenen Daten des Mitarbeiters.

All diese Maßnahmen sind aus Qualitätsgründen nachvollziehbar und beweisen eine kundenorientierte Firmenphilosophie. Letztendlich sollte für abhängig Beschäftigte eine klare Grenze gezogen werden.


Gruß Dirk

AW: Datenschutz auf Namensschild

Verfasst: Sa 18. Feb 2006, 16:50
von wundmentor
Hallo,
besteht überhaupt eine Betriebsvereinbarung , die euch verpflichtet ein Namensschild zu tragen?

Man kann sich doch bei der Verwandtschaft, der Bekanntschaft oder dem Betreuer namentlich vorstellen.

Letztlich unsere Patienten, Bewohner, Klienten geben doch dann klare Auskunft wenn sie sich den Namen nicht merken können:
z.B. die mit den roten Haaren, der mit dem Vollbart, u.s.w.

Da weiss doch jeder wer mit wem und was im Arbeitsumfeld zu tun hat und ein Aussenstehender muss nicht unbedingt meinen vollen Namen wissen.

Deshalb trage ich kein Namensschild.

Nix für ungut

wundmentor

AW: Datenschutz auf Namensschild

Verfasst: Sa 18. Feb 2006, 20:42
von ~Ben~
Hallo,

gerade Praktikanten oder Zivis tragen meist auch keine Namensschilder. Ich kann mir daher kaum vorstellen, das es Pflicht ist (außer SL, PDL etc.).
Gesetzliche Regelungen würden mich zu dem Thema aber auch sehr interessieren.

Gruß
Ben