An den Fragesteller Ingelchen:
warum ärgerst du dich über die schlechte Bezahlung?
Bekommst du nicht den Pflegemindestlohn von 10,20€ der seit 1.1.17 in den alten Bundesländern gilt?
Und warum ärgern, dir ist doch sicher bewusst, dass du als Alltagsbegleiter keine Berufsausbildung hast, sondern "nur" einen Anlernjob ausübst?
Und nach dem Gesetz zählst du als Hilfskraft in der Pflege.
Grundsätzliche Frage: was hälst du davon die 3 jährige APF Ausbildung zu machen?
Hallo doedl, und Hallo Ingelchen:
Ich möchte das Engagement der Fragerin nicht schmälren leider ist es nicht so einfach sich mit der "Qualifikation" als Alltagsbegleiter Selbstständig zu machen.
Warum?
Lese dazu eiunmal die § 7 - § 12 deines eingestellten Links
Wenn sie direkt mit den Pflegekassen abrechen will, nützt die Meldung bei von dir genannten Stellen nichts.
Sie benötigt eine Zulassung zu den Pflegekassen als Einzelpflegekraft n. § 77 SGB XI.
http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbxi/77.html
und das ist als Alltagsbegleiter so gut wie unmöglich. Denn dazu benötigt sie mind. die einjährige APH Ausbildung.
und müsste die Qualitätsauflagen wie die eines ambul. PD 's erbringen.
Schaut hier die Voraussetzungen:
https://www.vdek.com/LVen/NRW/Service/P ... kblatt.pdf
Das zu einen
Zum andern
Als erstes rate ich davon ab in einer Leifirma zuarbeiten.
Das große Problem: du kannst du nicht mit den Pflegekassen abrechen. Deine Kunden müssen dich privat bezahlen.
Um davon Leben zu können brauchst du unter 25€/h bis 30€/h die Stunde nicht an zu fangen.
Warum?
Von diesem Brutto/h Lohn musst du deine Sozialabgaben, deine Rente, deine Steuern selbst bezahlen.
Du benötigst neben deiner KV auch noch eine Krankenhaustagegeld und eine Krankengeldversicherung. Das ist ein muss für jeden Selbstständigen.
Weiter benötigst du eine Betriebshaftpflciht und eine Betriebsrechtschutzversicherung, das ist ebenfalls ein muss.
Du musst die Kosten für dein Fahrzeug tragen.
Du benötigst PC und entsprechende Programme.
Du musst Beiträge zur Berufsgenossenschaft BGW bezahlen.
Und du musst die Qualitätsauflagen eines ambul. PD's erfüllen.
Dann musst du Rücklagen bilden wenn du in Urlaub willst oder falls du krank werden würdest.
Und wer versorgt dann deine Kunden bei Urlaub oder Krankheit?
Wie heist es so schön im Verordnungstext § 7: ?
(1) Die Voraussetzungen für die Anerkennung eines Angebotes nach dieser Verordnung sind, dass
1. es auf Dauer und Regelmäßigkeit angelegt ist,
2. die Leistungen durch angebotsbezogen qualifizierte Personen erbracht werden und mindestens eine Fachkraft in Aufsichts- und Anleitungsfunktion vorhanden ist,
Jetzt denkt einmal logisch:
Wie soll das erfüllt werden?
Wieviele Kunden benötigst du um auf mtl. mind. 3500€ zu kommen?
Soviele Kunden als von dir benötigt würden um davon Leben zu können, kannst du gar nicht alleine betreuen.
Das ist das minimum an Monatsumsatz den du haben müsstest, denn es gehen gut und gerne 50 % an Abgaben, Steuern und Kosten ab.
Du hättest dann noch ca. 1750€ Netto im Monat.
Wenn du überhaupt solch einen Umsatz machen würdest.
Denn die Kunden werden dich, wenn überhaupt nur Stundenweise buchen, da du privat bezahlt werden musst.
Und warum solltest ausgerechnet du von einem Pflege u. Hilfebedürftigen gebucht werden, wenn er einen Pflegegrad hat und die Leistungen von zugelassenen ambul. Pflegediensten mit der Pflegekasse abgerechnet werden können.?
Auch die sogenannten Entlastungsleistungen nach § 45 SGB XI sind nur durch zugelassene Pflegeeinrichtungen mit den Kassen abrechen bar.
Warum sollte der Pflegebedürftige das privat bezahlen.?
Das was du vorhast in Ehren, es jedoch ist als Einzelkämpfer kaum realisierbar.
Warum?
Du darfst als Alltagsbegleiter Betreuung erbringen. Im erforderlichen Fall, und das wird zu 150 % geschehen wirst du auch Hilfe bei der Grundpflege, Mobilität, Hilfe bei Ausscheidungen und Hilfe bei der Ernährung erbringen müssen. Denn du bist Einzelkämpfer vor Ort und kannst nicht mal schnell eine Pflegekraft anfordern.
Auch Hauswirtschaft darfst du ausführen.
Jedoch ist jegliche Behandlungspflege für Dich tabu.
Nun zu den Formalitäten.
Was musst du tun?
Zulassung bei der Pflegekasse als Einzelpflegeperson n. § 77 SGB XI beantragen, Die Voraussetzungen erfüllen, die in der Verordnung stehen
( Siehe Link von Doedl) Gewerbe anmelden, BG anmelden, Finazamt melden, Betriebsnummer beantragen, extra Firmenkonto eröffnen, Firmenfahrzeug anschaffen. Steuerberater suchen und zwingend einen Kurs für Existenzgründer besuchen.
Dann ein Qualitätsmanagement erstellen, Konzept erstellen, Marketing ausarbeiten.
Und hoffen, dass du Kunden gewinnst.
Das abwerben von Kunden deines jetzigen Arbeitgebers wird ärger nach sich ziehen.
Du kannst dich natürlich auch an Pflegeeinrichtungen vermieten.
Das wäre die beste Lösung.
Aber aufpassen, dass du nicht nur einen Auftraggeber hast: Sonst ist das Scheinselbstständigkeit.