Fahrdienst-Tipp
Fahrdienst-Tipp
So´ne "Kindersicherung" im PKW ist ja ´ne feine Sache. Nur alleine reicht sie manchmal nicht:
Ein desorientierter Mensch kann es durchaus hinbekommen, während der Fahrt die Scheibe ´runterzukurbeln und die Tür mit dem Aussengriff zu öffnen. Wie man die Fensterkurbel am besten blockiert oder demontiert fragt man - nach Rücksprache mit der Ltg oder der GF - bei seiner Vertragswerkstatt.
Gute Fahrt, Frieda
Ein desorientierter Mensch kann es durchaus hinbekommen, während der Fahrt die Scheibe ´runterzukurbeln und die Tür mit dem Aussengriff zu öffnen. Wie man die Fensterkurbel am besten blockiert oder demontiert fragt man - nach Rücksprache mit der Ltg oder der GF - bei seiner Vertragswerkstatt.
Gute Fahrt, Frieda
- Griesuh
- Beiträge: 2907
- Registriert: So 23. Jul 2006, 15:03
- Beruf: GuK, PDL, Inhaber eines ambul. Pflegedienstes, jetzt in Rente
- Einsatz Bereich: ambul. Pflege
- Wohnort: In Hessen
Re: Fahrdienst-Tipp
Ansich ein guter Ansatz.
Jedoch fällt eine solche Maßnahme schon unter freiheitsentziehende Maßnahmen.
Deshalb ist diese Option rchtlich unzulässig:
§ 1906 BGB (Gesetzeswortlaut)
(2) Die Unterbringung ist nur mit Genehmigung des Betreuungsgerichtszulässig. Ohne die Genehmigung ist die Unterbringung nur zulässig, wenn
mit dem Aufschub Gefahr verbundenist; die Genehmigung ist unverzüglich nachzuholen.
(3) Der Betreuer hat die Unterbringung zu beenden, wenn ihre Voraussetzungen wegfallen. Er hat die Beendigung der Unterbringung dem Betreuungsgericht anzuzeigen
(4) Die Absätze 1 bis 3 gelten entsprechend, wenn dem Betreuten, der sich in einer Anstalt, einem Heim oder einer sonstigen Einrichtung aufhält, ohne
untergebracht zu sein, durch mechanische Vorrichtungen, Medikamente oder
auf andere Weise über einen längeren Zeitraum oder regelmäßigdie Freiheit entzogen werden soll.
Rechtliche Voraussetzungen einer freiheitsentziehenden
Maßnahme gem. § 1906 BGB
Freiheitsentzug
Der Betroffene wird am Verlassen des Aufenthaltsort gehindert
Keine Einwilligung des einwilligungsfähigen
Betroffenen: Natürliche Einsichtsfähigkeit hinsichtlich Bedeutung und Tragweite erforderlich
Einwilligung von Verwandten und Ärzten ist irrelevant
Wille vorhanden, den Aufenthaltsort zu verlassen (entsprechende Gesten/ Versuch Bettgitter zu überwinden etc.)
Körperlich besteht die Möglichkeit, den Aufenthaltsort zu verlassen
Heir der Link zum kompl. gesetz:
http://www.haus-berge.contilia.de/uploa ... nahmen.pdf
Jedoch fällt eine solche Maßnahme schon unter freiheitsentziehende Maßnahmen.
Deshalb ist diese Option rchtlich unzulässig:
§ 1906 BGB (Gesetzeswortlaut)
(2) Die Unterbringung ist nur mit Genehmigung des Betreuungsgerichtszulässig. Ohne die Genehmigung ist die Unterbringung nur zulässig, wenn
mit dem Aufschub Gefahr verbundenist; die Genehmigung ist unverzüglich nachzuholen.
(3) Der Betreuer hat die Unterbringung zu beenden, wenn ihre Voraussetzungen wegfallen. Er hat die Beendigung der Unterbringung dem Betreuungsgericht anzuzeigen
(4) Die Absätze 1 bis 3 gelten entsprechend, wenn dem Betreuten, der sich in einer Anstalt, einem Heim oder einer sonstigen Einrichtung aufhält, ohne
untergebracht zu sein, durch mechanische Vorrichtungen, Medikamente oder
auf andere Weise über einen längeren Zeitraum oder regelmäßigdie Freiheit entzogen werden soll.
Rechtliche Voraussetzungen einer freiheitsentziehenden
Maßnahme gem. § 1906 BGB
Freiheitsentzug
Der Betroffene wird am Verlassen des Aufenthaltsort gehindert
Keine Einwilligung des einwilligungsfähigen
Betroffenen: Natürliche Einsichtsfähigkeit hinsichtlich Bedeutung und Tragweite erforderlich
Einwilligung von Verwandten und Ärzten ist irrelevant
Wille vorhanden, den Aufenthaltsort zu verlassen (entsprechende Gesten/ Versuch Bettgitter zu überwinden etc.)
Körperlich besteht die Möglichkeit, den Aufenthaltsort zu verlassen
Heir der Link zum kompl. gesetz:
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Gute Pflege braucht mehr Zeit
- doedl
- Beiträge: 6411
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Re: Fahrdienst-Tipp
Eigentlich Schwachsinn!
Natürlich hast Du recht Griesuh, aber gerade in diesem Fall: dementer Mensch "steigt" während der Autofahrt aus.... man mag sich nicht vorstellen, was da passiert.
Natürlich hast Du recht Griesuh, aber gerade in diesem Fall: dementer Mensch "steigt" während der Autofahrt aus.... man mag sich nicht vorstellen, was da passiert.
Wir müssen die Änderung sein, die wir in der Welt sehen wollen- Mahatma Gandhi
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Re: Fahrdienst-Tipp
ich mag abergar nicht daran denken, wenn es darum geht, das Auto schnell verlassen zu müssen, die Insassen geborgen werden müssen
Re: Fahrdienst-Tipp
Haben nicht mittlerweile alle Autos, einige alte ausgenommen, eine Zentralverriegelung, die eine Aussenperrung hat aus Sicherheitsgründen, so dass beim Anhalten niemand das Auto von aussen öffnen kann, sperrt auch innen und bei Aufprall automatisch entriegelt?
Mein Auto hat sowas.
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- Griesuh
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Re: Fahrdienst-Tipp
Sa-Bine, auch zu Hause ist so etwas eine Freiheitsberaubung. Und du glaubst nicht wie viele Freiheitsberaubungen im bereich der häuslichen Pflege erfolgen.
Lese einmal hier und zwar ab Seite 42 was im häuslichen Bereich erlaubt ist, wenn ein ambul. PD die Versorgung durchführt.
https://www.biva.de/dokumente/broschuer ... nahmen.pdf
Leider greift das Gesetz nicht auf die reine Angehörigen Pflege über.
Lese einmal hier und zwar ab Seite 42 was im häuslichen Bereich erlaubt ist, wenn ein ambul. PD die Versorgung durchführt.
https://www.biva.de/dokumente/broschuer ... nahmen.pdf
Leider greift das Gesetz nicht auf die reine Angehörigen Pflege über.
Gute Pflege braucht mehr Zeit
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Re: Fahrdienst-Tipp
Das von dir angeführte Gesetz bezieht sich trotzdem auf Einrichtungen, nicht auf Privatpersonen. Dass ich in der ambulanten Pflege im Zweifelsfall genauso wenig Bettgitter hochziehen oder Haustüren abschließen darf, ist mir durchaus bewusst.
Re: Fahrdienst-Tipp
Wie doedl richtig bemerkt hat, ging es mir um die Sicherheit WÄHREND der Fahrt.
Gemäß STVO bin ich als Fahrer dazu verdonnert, niemanden zu gefährden oder zu schädigen.
Da steht ja auch was über Gurtpflicht drin. --- Und wenn der Fahrgast nicht imstande ist das Gurtschloss selber zu öffnen?
Diese "Rechtsgüterabwägung" kann man sich ja in seine Standards schreiben.
Ansonsten dürfte man ja keine verwirrten - oder potentiell verwirrten - Menschen mehr in Kraftfahrzeugen transportieren.
Gemäß STVO bin ich als Fahrer dazu verdonnert, niemanden zu gefährden oder zu schädigen.
Da steht ja auch was über Gurtpflicht drin. --- Und wenn der Fahrgast nicht imstande ist das Gurtschloss selber zu öffnen?
Diese "Rechtsgüterabwägung" kann man sich ja in seine Standards schreiben.
Ansonsten dürfte man ja keine verwirrten - oder potentiell verwirrten - Menschen mehr in Kraftfahrzeugen transportieren.
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