Leistungskomplexe

Alles zum Beruf Pflege was nicht mit der Pflege direkt zu tun hat.
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gizeh
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Leistungskomplexe

Beitrag von gizeh »

Hallo,

ich arbeite seit ein paar Jahren bei einem Ambulanten Dienst in der hauswirtschaftlichen Versorung sowie Betreuung nach §45 SGB.
Die Bezahlung ist mit 8 Euro/Std. bescheiden. Die Kommunikation mit der Geschäftsführung leider auch.

Mich interessiert u.a., wie sich der Leistungskomplex zusammensetzt.
Ich bin bei einem Herr, der Sozialgeld bezieht. Bis letzten Monat hatte ich 3 Std. die Woche. Nun wird er 2x die Woche mit je 3/4 Std. gewaschen. Dadurch habe ich nur noch 1,5 Std. in der Woche für:
Reinigung der Whg.(65qm)
Bett beziehen
Müllentsorgung
Wäschepflege
Einkaufen (unter eine 1/2 Std. nicht machbar)

Gestern erklärte man mir, ich soll eine 1/2 Std. mehr die Woche bei ihm arbeiten. Die Zeit sei für Schriftkram, Behördengänge gedacht.
Das sei Ersatz für die Hausbesuchspauschale durch die Geschäftsleitung.

Wer kann mir dazu etwas sagen? Normaler Zustand?

Beste Grüße
Gizeh



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Griesuh
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Beitrag von Griesuh »

1. der Mindestlohn für ungelernte Kräfte liegt derzeit im Westen bei 9,00€
im Osten bei 8,00€.
2. Verstehe ich nicht, was die Betreuung nach §§ 45 a SGB X mit der Pflege zutun hat. Ist der Kunde nach § 45 SGB X anerkannt, stehen ihm unabhängig der Pflegestufe mtl. entweder 100€ oder 200€ zur für Betreuung zur Verfügung. Und der betrag der Kombileistung ist auch höher als ohne 45a SGB X.
Welche Pflegestufe hat er denn? Welche Kosten übernimmt das Sozialamt?
Die Hauswirtschaft ist ein völlig unabhäniger Leistungskomplex und hat mit der Pflege nichts zu tun.
Ich denke einmal, dass der Betrag der Pflegestufe I durch die nun erbrachte Grundpflege und die Hauswirtschaft ausgeschöft wird. Das Sozialamt will nicht einen höheren Betrag zahlen und der Kunde kann nicht den erforderlichen Mehrbetrag aufbringen. Somit muss versucht werden, mit den Leistungen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Gelder hin zu kommen.

Wie ist dieser Satz: Das sei Ersatz für die Hausbesuchspauschale durch die Geschäftsleitung.
zu verstehen??



gizeh
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Beitrag von gizeh »

Hallo,
danke für die Antwort.
Also ungelernt bin ich nicht. Ich bin (erwerbssuchende) Sozialarbeiterin, komme aber aus einem anderen Bereich und habe von dem Leistungskomplex der Pflegedienste weniger Ahnung. Den erwähnten Herrn versorgte ich nicht nach § 45a, sondern bis lang nur in der Hauswirtschaft. Habe übrigens für Hauswirtschaft seinerszeit ein Berufskolleg besucht.

Nach dem letzten Besuch durch den MD wurde ihm die Leistungsstufe I aberkannt.

<<<<<Wie ist dieser Satz: Das sei Ersatz für die Hausbesuchspauschale durch die Geschäftsleitung.
zu verstehen??<<<<<

Das finde ich ja auch merkwürdig. Am letzten Freitag wurde mir das aber durch eine der Geschäftsleitung so übermittelt. Der Klient hatte sich offensichtlich beschwert, dass 1,5 Std, die Woche schlichtweg nicht ausreichen, um alles zu erledigen. Dem kann ich nur zustimmen.
Für das Waschen braucht die Kollegin übrigens keine 3/4 Std. Die wäre nach einer 1/2 Std. wieder aus der Wohnung. Laut Aussage des Klienten.

Im Leistungsumfang ist ein Komplex als Hausbesuchspauschale ab August neu vermerkt. Das habe ich zufällig mal bei ihm gesehen. Es war auch so, dass die Geschäftsleitung zum Gespräch, im August und September da war.
Mehr wurde mir zur neuen Aufgabe nicht gesagt und ich bezweifle, dass die kommunikativer werden. Man wird, und das sagen auch andere Mitarbeiter, leider häufig angepampt.



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Griesuh
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Beitrag von Griesuh »

Für die Leistungskomplexe der Pflege gibt es gedeckelte Beträge. Der Kasse ist es egal ob für die Grundpflege 10 min oder eine Stunde benötigt werden. In den Beschreibungen zu den Leistungskomplexen Pflege ist genau aufgeführt welche Tätigkeiten zu erbringen sind.
Die Hauswirtschaft wird im Normalfall entweder im 5 oder 15 Min Takt abgerechnet. Für die Hauswirtschaft gibt es zwar auch Leistungsbeschreibungen, diese definieren jedoch nur was alles unter HW fällt. Die Leistungen der HW werden mit dem Kunden individuell abgesprochen.
Zu jedem Besuch zur Versorgung kommt generell noch eine Hausbesuchspauschale da zu. Diese muss nicht unbedingt auf dem Leistungsnachweis ( LW) ausgedruckt sein.
Die Hausbesuchspauschale ( HP) wird im Abrechnungsprogramm automatisch dazu gerechnet. Evtl. hab ihr jetzt ein neues Programm, wobei die HP extra auf dem LW mit aufgeführt wird. Ich bin mir sicher, dass die HP auch schon vorher abgerechnet wurde ohne dass sie sichtbar auf dem LW stand.
Deshalb ist der Satz : Das sei Ersatz für die Hausbesuchspauschale durch die Geschäftsleitung, absolut nicht begreifbar.
Die Geschäftsleitung soll das mal erklären.
Bei euerem Pflegedienst sehe ich auch einen Bedarf an einer Fortbildung des Personals was die Leistungskomplexe beinhalten u. wie abgerechnet wird. Denn diese Fragen kommen von den Kunden immer wieder.
Hier einmal ein Link der Leistungskomplexe , wie sie in Hessen definiert sind. Leider kocht hier jedes Bundesland eine andere Suppe und die Inhalte der Leistungsbeschreibungen können abweichen.
Schaue einmal hier:
http://www.mkk.de/cms/media/pdf/aemter_ ... ell_M4.pdf

Das sind die Leistungsbeschreibungen nach SGB XI Grundpflege für Hessen.
Diese sollten der PDL und den Mitarbeiteren bekannt sein.

Also lag ich mit meiner Vermutung richtig, dass das Sozialamt die Kosten übernimmt, jedoch nicht bereit ist mehr an Kosten, sprich mehr Leistungen, zu bezahlen. Somit ist der PD gezwungen innerhalb dieses vom Sozialamt bewilligten Betrages zu verbleiben. Da ist zum B. eine Möglichkeit die Zeit der HW zu verkürzen um den vorhandenen Betrag nicht zu überschreiten.
Zuletzt geändert von Griesuh am So 6. Okt 2013, 08:35, insgesamt 1-mal geändert.



gizeh
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Beitrag von gizeh »

Der ambulante Dienst arbeitet seit 20 Jahren zusammen. Es ist leider immer wieder die eine von der GL, bei der es drunter und drüber gehen kann. Die Kunden sind auch mehrfach genervt und fragen mich stetig Löcher in den Bauch.

Es hört sich so an, als würde die Grundpflege besser vergütet als die HW. Denn hierfür muss der AD der Mitarbeiterin auch mehr bezahlen, als für meine Tätigkeit. Deshlab wohl, dass hier eigentlich zuviel Zeit angesetzt wird.

Dass ich nun die bürokratischen Angelegenheiten übernehmen soll, entzieht sich auch meiner Logik. Könnte ich schon, aber warum? Hierfür müsste ja zumindest der § 45 SGB bewilligt worden sein. (?)

Ich las, dass inzwischen das Sozialamt für Leistungen Pauschalen bezahlt und die Kunden letztendlich, sofern realistisch, mit reden können, wie verteilt werden soll. Also wenn der Kunde sagt, ich will 2 STd. für HW, aber nur eine halbe für das Waschen, müssen die das auch so ausführen. BZw. müssen auch die einzelnen Leistungen mit dem Kunden besprochen und dementsprechend dokumentiert werden.

Die schicken uns irgenwo hin und sagen; macht mal. Das kann dann alles sein, aber wirklich alles. Von Dachboden zu Hausflur, Gardinen abhängen, Fenster putzen, Einkaufen etc. Das gesamte Programm in der kurzen Zeit. Da kommt es zwangsläufig zur Missmut auf beiden Seiten.
Wie gesagt, die Kommunikation mit der GL ist sehr schlecht.



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Griesuh
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Beitrag von Griesuh »

Es scheint nicht nur so, es ist auch so!!!
Die Hauswirtschaft wird im Schnitt pro Stunde mit 15,50 € von der Kasse vergütet.
Umgerechnet auf eine Stunde erhält ein PD von der Kasse ca. 22€ für pflegerische Leistungen.
Nochmals, für die pflegerischen Leistungen gibt es KEINE zeitvorgaben von der Kasse, der Geldbetrag ist GEDECKELT. Biste nach ner halbenstunde fertig ist es gut, brauchste ne 3/4 Std. oder gar ne Stunde für die Grundpflege haste pech gehabt, es gibt nicht mehr Geld.
Es gibt nur einen FESTBETRAG
Im Gegensatz dazu wird die HW nach Zeit abgerechnet.
Deshalb ergibt es z. Zeit keinen Sinn die Pflege nach Zeit zu bestimmen.
( Nach dem PNG wäre die Pflege nach Zeit zwar möglich, jedoch sind hier die Verhandlungen mit den Kassen noch im vollem Gang. Auch wäre es nach dem PNG möglich Betreuungsleistungen über die normale Pflegestufe abzurechnen, ohne Anerkennung nach § 45a SGB XI. Hier jedoch stehen die Verhandlungen kurz vor dem Abschluß. Das jetzt näher zu beschreiben würde den Rahmen hier sprengen.)
Rechenbeispiel:
Das Sozialamt zahlt und Bewilligt mtl. 300€ für die Pflege und HW. Die Pflege kostet egal wie lange es dauert pro Einsatz 15,50€ plus HP von 4,83 € = 20,33€. Jetzt erfolgt 2 x wtl. waschen. Somit kostet die Grundpflege 20,33 x 8 = 162,64€ im Monat.
Nun zur HW
Die Kasse ( Sozialamt) zahlt pro HW Stunde rund 15,50€.
Nun bleiben für die HW noch rund 137,36€ im Monat übrig.
Jetzt wird pro Woche 2 Std. HW erbracht, somit wären das pro Woche
2 std. mal 15,50€ = 31€ plus HP von 4,83 = 35,83€. Das ganze nun mal 4 = 143,32€ im Monat für HW.
Beide Beträge zusammen ergeben 162,64€ für die Pflege plus 143,32€ für die HW = 305,96€ die im Monat Verbraucht wurden. Somit ist der zur Verfügung stehende Betrag um 5,96€ überzogen. Wer bezahlt diese 5,96€???
Das war das eine.
Was hat die Betreuung nach § 45a SGB X mit bürokratischen Angelegenheiten
zu tun?
Nichts, aber auch rein gar nichts.
Betreuungsleistungen nach dem 45 a SGB XI sind Betruungsleistungen und keine Verwaltungsleistungen. Das bedeutet, dem Pflegebedürftigen der unter einer Demenz, geistigen Behinderung oder psychischen Einschränkungen leidet, das sind die Vorausetzungen um diese Leistung nach 45 a SGB XI zu erhalten, wird hilfe bei der Alltagsbewältigung angeboten. Auch können das Vorlesestunden, Spaziergänge, Gedächtnistraining, Spielnachmittag oder ähnliches sein. Das hat alles nichts mit Verwaltungstätigkeiten zu tun.
Deshalb ist es wichtig, dass von der PDL im Rahmen der Kundengespräche genau besprochen wird welche Tätigkeiten innerhalb der Leistungen wie z. B bei der HW in den knapp bemessenen 2 Stunden beinhalten sollen. Dass in 2 Stunden kein Haus geputzt werden kann, bedarf keiner Diskusion.



gizeh
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Beitrag von gizeh »

Ok, jetzt habe ich es.
Aber es wird eben auch erwartet, dass nach § 45 SGB Verwaltungsaufgaben ausgeführt werden. Da hatte ich schon Diskussion mit denen. Ich war im Rahmen des § auch für einen Noteinsatz zuständig. Rettungswagen, Begleitung zum Krankenhaus, Arztgespräche. Ich bin nicht mehr bereit, dass weiterhin für das Geld, welches ich erhalte, zu leisten.

Habe übrigens die Liste mit den LK wieder gefunden.
LK: 11; 15; 19 und 22
Sozialamt zahlt fürs Putzen 2x 1/2 Std. die Woche und 2x 1/4 Std. fürs Einkaufen. Ist so aufgelistet.

Nochmals Danke und noch ein schönes Restwochenende.



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