Verliebt in eine Patientin
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- Registriert: Sa 13. Okt 2012, 10:09
Verliebt in eine Patientin
Hallo liebes forum
ich habe mal eine wichtige frage und zwar habe ich ( krankenpflegehelfer) in eine patientin verliebt und sie sich auch in mich. sie liegt auf einer anderen station und wir haben uns bei rauchen kennengelernt. jetzt meine frage ist es erlaubt odee setzte ich meinen job auf spiel wenn ich eine nähere bindung mit ihr eingehe?? wie oben schon gesagt ich pflege sie nicht und habe auch keine akten einsicht da sie auf einer anderen station liegt. ich würde mich freuen wenn ihr mir helfen könnt
ich habe mal eine wichtige frage und zwar habe ich ( krankenpflegehelfer) in eine patientin verliebt und sie sich auch in mich. sie liegt auf einer anderen station und wir haben uns bei rauchen kennengelernt. jetzt meine frage ist es erlaubt odee setzte ich meinen job auf spiel wenn ich eine nähere bindung mit ihr eingehe?? wie oben schon gesagt ich pflege sie nicht und habe auch keine akten einsicht da sie auf einer anderen station liegt. ich würde mich freuen wenn ihr mir helfen könnt
AW: Verliebt in eine Patientin
Hi Du,
das geht keinen was an,ist Deine Privatsache .
Ich war damals Schwesternschülerin und habe mich in einen Patienten verliebt,beruhte auf Gegenseitigkeit,wir waren sieben Jahre zusammen.
Heute sage ich zwar,hätte ich dieses Zimmer nie betreten,dann wäre mir einiges erspart geblieben,aber nun ja,hat alles seinen Sinn und sollte so sein.
Wir sahen uns an und es war um uns geschehen...
Solange wie Du Dich korrekt verhälst und Deine Arbeit wie gewohnt verrichtest,privat und beruflich trennst-ist doch alles o.k.
Viel Glück.
LG,MOnchi
das geht keinen was an,ist Deine Privatsache .
Ich war damals Schwesternschülerin und habe mich in einen Patienten verliebt,beruhte auf Gegenseitigkeit,wir waren sieben Jahre zusammen.
Heute sage ich zwar,hätte ich dieses Zimmer nie betreten,dann wäre mir einiges erspart geblieben,aber nun ja,hat alles seinen Sinn und sollte so sein.
Wir sahen uns an und es war um uns geschehen...
Solange wie Du Dich korrekt verhälst und Deine Arbeit wie gewohnt verrichtest,privat und beruflich trennst-ist doch alles o.k.
Viel Glück.
LG,MOnchi
"Du bist wichtig, weil du du bist und wir werden alles für dich tun, damit du nicht nur in Frieden sterben, sondern leben kannst bis zuletzt"Cicely Saunders
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AW: Verliebt in eine Patientin
Hallo!
Aus rechtlicher und ethischer Sicht ist da unseres Erachtens nichts einzuwenden. Wir wünschen euch beiden viel Glück.
Gruß
Aus rechtlicher und ethischer Sicht ist da unseres Erachtens nichts einzuwenden. Wir wünschen euch beiden viel Glück.
Gruß
Jutta und Peter
Webmaster Konfliktfeld Pflege
Webmaster Konfliktfeld Pflege
AW: Verliebt in eine Patientin
schwierig kann's halt vor allem bei nicht-somatischen stationen oder nicht-somatischen patientInnen werden.
AW: Verliebt in eine Patientin
Es ist halt ein wenig schwierig für den Patienten falls es da Probleme gibt und man dann auf die jeweilige Station verlegt wird was will man als Grund angeben dass nicht zu wollen.
AW: Verliebt in eine Patientin
Die Frage ist auch, ob es eine "Durchgangsstation" ist auf der sie liegt
(sie also wieder entlassen wird) - das würde alles einfacher machen, denn was Du privat machst geht ja niemanden was an .
Aber auch so hab ich da keine Bedenken, solange Du die o.g.
Regeln einhältst.
In der Einrichtung in der ich damals arbeitete war sogar die WBL
mit einem Patienten liiert ... und als sie in ein anderes Haus ging, nahm sie ihn mit
Viel Glück euch beiden,
Angie
(sie also wieder entlassen wird) - das würde alles einfacher machen, denn was Du privat machst geht ja niemanden was an .
Aber auch so hab ich da keine Bedenken, solange Du die o.g.
Regeln einhältst.
In der Einrichtung in der ich damals arbeitete war sogar die WBL
mit einem Patienten liiert ... und als sie in ein anderes Haus ging, nahm sie ihn mit
Viel Glück euch beiden,
Angie
» Wer glaubt, ein Christ zu sein, weil er die Kirche besucht, irrt sich. Man wird ja auch kein Auto, wenn man in einer Garage steht. « (Albert Schweitzer)
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- Registriert: Sa 13. Okt 2012, 10:09
AW: Verliebt in eine Patientin
ich danke euch schonmal für die vielen antworten... sie ist nur durchgangspatientin und bei mir steht eine versetztung an auf die psychatrie daher komme ich auf beruflicher eben eh weniger mit ihr in kontakt da sie nur wegen der einstellung ihrer epilepsie da ist... danke für die zahlreichen glückwünsche ich hoffe das alles so schön wird wie ich es mir vorstelle
- Pflegelobby
- Beiträge: 201
- Registriert: Mi 10. Okt 2012, 21:37
AW: Verliebt in eine Patientin
Ethnisch finde ich das ziemlich fragwürdig... zwar kannst du nichts dafür aber deine Verliebtheit ist auf ein unzureichendes Nähe/Distanzverhältnis im Rahmen deiner Professionalisierung zurückzuführen. Würde den Arbeitgeber verstehen wenn er dich Abmahnt weil du ja eventuell deinen Schwarm bevorzugt behandeln könntest, (aufgrund emotionaler Bindung)... In einer professionellen Pflegebeziehung hat das nichts verloren.
AW: Verliebt in eine Patientin
Guten Morgen!
Ich habe eine Frage. Allerdings hat sie nichts mit dem Thema hier zu tun, aber da es Pflegelobby eben geschildert hat: Wenn der Vater einer Pflegerin in ein Altenheim kommt, darf er dann auf den gleichen WB, auf welchem sie arbeitet?
Ich habe eine Frage. Allerdings hat sie nichts mit dem Thema hier zu tun, aber da es Pflegelobby eben geschildert hat: Wenn der Vater einer Pflegerin in ein Altenheim kommt, darf er dann auf den gleichen WB, auf welchem sie arbeitet?
Mit freundlichen Grüßen,
Smykke
Smykke
AW: Verliebt in eine Patientin
Das entscheidet die HL.
Bei uns ist es nicht erlaubt das Eltern/Schwieger-u. Großeltern im selben WB
einziehen .Also müssen sich die MA entscheiden ob diese Verwandten in ihren WB einziehen sie aber dann den WB wechseln .
LG
Bei uns ist es nicht erlaubt das Eltern/Schwieger-u. Großeltern im selben WB
einziehen .Also müssen sich die MA entscheiden ob diese Verwandten in ihren WB einziehen sie aber dann den WB wechseln .
LG
AW: Verliebt in eine Patientin
Schade. Ich habe nämlich eine recht enge Bindung zu meinem Vater und sollte er irgendwann mal pflegebedürftig sein, möchte ich ihm nahe sein.
Dann muss ich ihn eben daheim pflegen.
Dann muss ich ihn eben daheim pflegen.
Mit freundlichen Grüßen,
Smykke
Smykke
AW: Verliebt in eine Patientin
ja hallo,
es gibt keine rechtsgrundlage, welche das einziehen eines angehörigen auf den wb verbietet.
solange die qualität deiner arbeit nicht darunter leidet dürfte auch keine hl oder sl einwände haben.
alles andere ist spekulieren.
es gibt keine rechtsgrundlage, welche das einziehen eines angehörigen auf den wb verbietet.
solange die qualität deiner arbeit nicht darunter leidet dürfte auch keine hl oder sl einwände haben.
alles andere ist spekulieren.
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