Alltagsbegleiterin/Betreuungsassistentin

Alles zum Beruf Pflege was nicht mit der Pflege direkt zu tun hat.
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claudia61
Beiträge: 7
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Alltagsbegleiterin/Betreuungsassistentin

Beitrag von claudia61 »

Hallo, ich (48 Jahre alt, gelernte Bürokauffrau) beabsichtige eine Umschulung in einen Pflegeberuf. Zur Zeit mache ich ein Praktikum in einem Seniorenheim. Eigentlich hatte ich eine Umschulung zur exam. Altenpflegerin in Betracht gezogen. Doch der Beruf der Alltagsbegleiterin scheint mir auch nicht schlecht zu sein. Weiß jemand, wie lange die Ausbildung dauert und wie die Verdienstmöglichkeiten in NRW sind?
Grüße
Claudia



iceage
Beiträge: 1061
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AW: Alltagsbegleiterin/Betreuungsassistentin

Beitrag von iceage »

Hallo Claudia61 , meines Wissens ist Alltagsbegleiter / Betreuungsassistent kein Ausbildungsberuf , sondern eine Qualifizierungsmaßnahme des Arbeitsamtes für Langzeitarbeitslose / Arbeitslose . Informiere Dich doch mal in dem Heim , wo Du Dein Praktikum machst , die müssten das eigentlich wissen oder frag beim Arbeitsamt nach . Ich möchte hier keine Falschinformationen geben , deswegen werden sich sicher noch Kollegen aus dem Bereich dazu äußern .



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punky126
Beiträge: 1437
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AW: Alltagsbegleiterin/Betreuungsassistentin

Beitrag von punky126 »

Es ist auch keine richtige ausbildung so wie ich das weis bekommt man so eine art urkunde das man das gemacht hat. ich mache ja zur zeit ein Praktikum und da lerne ich auch schon vieles imoment halt nur das praktische

Und ich hoffe und ich wünsche es mir auch das ich es noch schaffe das zu machen . aber das dauert noch etwas. ich möchte das auch machen weil ich niemals eine ausbildung schaffen würde und wenn ich jetz 12 monate praktikum schaffe dan bin ich erst mal stolz



Hier schau mal http://www.aul-projekte.de/download/All ... rojekt.pdf


http://www.50top.de/index.php?option=co ... startseite


kannnst ja mal schaun



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punky126
Beiträge: 1437
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AW: Alltagsbegleiterin/Betreuungsassistentin

Beitrag von punky126 »

habe das noch für dich http://www.awo-essen.de/baa/bildungsmas ... index.html


Vieleicht Hilft es dir



Pflegekraft2010
Beiträge: 5
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AW: Alltagsbegleiterin/Betreuungsassistentin

Beitrag von Pflegekraft2010 »

Huhu!
Guck doch mal beim Malteser Hilfsdienst auf die Seiten. Dort gibt es die Möglichkeit sich durch verschiedene Kurse zu qualifizieren!
Ich hab dort den Pflegekurs gemacht!
LG Petti



Suse2
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AW: Alltagsbegleiterin/Betreuungsassistentin

Beitrag von Suse2 »

[quote=""Gast marie-antonia""]ist zwar nicht in deiner Gegend, steht aber einiges an Info drin

http://www.fachschulzentrum.de/alltagsb ... r_in_da_lu

Würde mir das aber überlegen. Ist sicher eine interessante Tätigkeit. Bezahlt wirst du wie eine Hilfskraft. Vollzeit wird da auch nicht möglich sein.

LG MarieA[/quote]

warum wird keine VZ Stelle möglcih sein??

liegt an der Größe der Einrichtung, für je 25 BW mit bescheinigter eingeschränkter Alltagskompetenz gibt es eine VZKraft nach § 87b


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Suse2
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AW: Alltagsbegleiterin/Betreuungsassistentin

Beitrag von Suse2 »

wir haben auch 2 MA, die eine arbeitet fest eine 1/2 Stelle Do / Fr von 8.00 bis 16.30 und jedes zweite WE von 9.30 bis 16.30
sie möchte und kann (leider) aus privaten Gründen nicht mehr

die andere Kollegin ist flexibel, Mo MI von 8.00 bis 17.00
Di. ab 13.00 bis 19.00
und das andere WE,

wobei sie eine 1/2 Stelle plus hat, sie passt immer die Stunden an... z.Zt haben wir 32 Bw von 47 die §87b eingestuft sind
Zuletzt geändert von Suse2 am Mo 26. Jul 2010, 17:05, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Tippfehler


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Griesuh
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Beruf: GuK, PDL, Inhaber eines ambul. Pflegedienstes, jetzt in Rente
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AW: Alltagsbegleiterin/Betreuungsassistentin

Beitrag von Griesuh »

Hi, es bedarf wohl einmal der Klarstellung, dass diese Aufbau, - Weiterbildungs und Informationslehrgänge zur Alltagsbegleitung und Betreuung nach
dem §§ 45 b SGB XI ambulant und §§ 87 b SGB XI stationär,
KEINE Berufsausbildung sind. Es sind: Qualifizierungsmaßnahmen
mit der Legitimation, Betreuung durchführen zu dürfen.
Gedacht waren diese Weiterbildungen für examinierte Pflegekräfte.
Was nun das AA daraus macht um seine Statistik zu schönen sieht man ja.
Dass man sich mit dieser Weiterbildung selbstständig machen kann, wie in vielen dieser Fortbildungen mit bis zu 160 Unterrichtsstunden den Teilnehmern vermittelt wird, stimmt nur sehr eingeschränkt und ist eine, Entschuldigung für den den Ausdruck, Verarschung der Kursteilnehmer.
Von den 460 bis 600 Stunden, haben einige Anbieter bis zu 160 Stunden das Thema Existenzgründung mit dabei. Man überlege einmal, gut 1/3 des gesamten Kurses befasst sich mit einer Lüge!! Diese Zeit könnte besser genutzt werden um den Teilnehmern Sachverhalte zu vermitteln.
1. Können solche Fortgebildeten Betreuungskräfte nur privat mit den Kunden abrechen, da sie keine Zulassung zu den Pflegekassen haben. Sie müssten ihren Stundensatz mit mind. 20-25€ ansetzen um überhaupt davon leben zu können. Welcher Rentner kann sich das Leisten.? Dann berechnet einmal wie viele Kunden ihr betreuen müsstet um auf mind. 2000€ Brutto im Monat zu kommen. Denn ihr habt neben den Betriebskosten wie Fahrzeuge und Materialien, weiter Kosten die vom Bruttoumsatz abgehen. Ihr müsst euere Sozialabgaben , Rente, KV,KP, Steuern wie EKst, UmSt, MwSt selbst bezahlen. Weiter benötigt Ihr diverse Versicherungen. Da bleibt von den 2000€ wenn ihr Glück habt gerade einmal die Hälfte über.
2. von den Bezugsberechtigten nach 45/87 b nehmen im ambulanten Bereich nicht ein mal 5 % diese Leistung in Anspruch. Denn diese Betreuungsgelder werden nicht bar an den Pflegebedürftigen ausgezahlt, sondern sind nur über zugelassene Einrichtungen mit den Kassen abrechenbar. ( Dafür ist dann eine Abtretungserklärung erforderlich) ansonsten ist die Rechnung vom Kunden vorzulegen und dann mit Zahlungsbeleg bei der Kasse vom Pflegebedürftigen zur Erstattung ein zu reichen.
Also ihr seht so einfach wie es euch in den Kursen ( KEINE Berufsausbildung) gesagt und erklärt wird ist es nicht.
LG
Zuletzt geändert von Griesuh am Do 29. Jul 2010, 07:52, insgesamt 1-mal geändert.


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Benutzer 1685 gelöscht

AW: Alltagsbegleiterin/Betreuungsassistentin

Beitrag von Benutzer 1685 gelöscht »

Hallo Fipsi,

das mag bei dir vielleicht so sein, aber du solltest es nicht verallgemeinern. Ich weiss aber, dass viele Pflegeheime lieber Pflegefachkräfte für diesen Bereich einsetzen, diese sind zwar etwas teurer, können aber zielorientierter arbeiten. Sie haben aufgrund ihrer PFK-Ausbildung einfach einen anderen Blickwinkel.

Sophie



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OOONicoleOOO76
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AW: Alltagsbegleiterin/Betreuungsassistentin

Beitrag von OOONicoleOOO76 »

Hallo Claudia,

ich habe Anfang diesen Jahres die Qualifizierungsmaßnahme zur Betreuungsassistentin nach § 87 b absolviert, die ich auch vom Arbeitsamt bezahlt bekommen habe.
Nur leider habe ich mit dieser Qualifizierung weiterhin keine Einstellung gefunden, und mache dies seither Ehrenamtlich, den es macht mir Spaß.

Seit Oktober bin ich in einer weiteren Qualifizierungsmaßnahme zur Pflege- und Seniorenassistentin nach § 87 b.
Hoffe, das ich nach dieser Qualifizierungsmaßnahme eine Einstellung bekomme.

Hast Du dich schon entschieden, was Du machen möchtest, oder machst Du bereits etwas?


Verwirrt nicht die verwirrten. ;)

Nicki
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AW: Alltagsbegleiterin/Betreuungsassistentin

Beitrag von Nicki »

hallo Nicole

wenn du weiterhin im netz nach einer 87b stelle suchen willst, gib eben dafür mal betreuungskräfte, ,87b stellen oder auch betreuungsassistentin ein.
Viell.findest du so etwas, ich habe schon viele stellen gelesen, wobei ich nicht suche.


lg Nicki


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Nicki
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Registriert: Mi 15. Dez 2004, 15:24

AW: Alltagsbegleiterin/Betreuungsassistentin

Beitrag von Nicki »

hi Fipsi...

kann deinen missmut nicht verstehen, wenn ein arbeitgeber für demente gelder bekommt, darf er deise nicht dafür ausgeben um andere löcher zu stopfen.

Dieses geld ist alleinig für die 87b kräfte da, damit man sie einstellt und sie bezahlen kann.


lg Nicki


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Griesuh
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Beitrag von Griesuh »

Hi so einfach das Geld einstecken ist nicht. Es gibt nicht einfach einen Pausbetrag von der Pflegekasse für die Pflegeeinrichtung für Betreuungsdienste.
Die Betreuungsdienste müssen für jeden einzelnen BW der Kasse nachgewiesen werden. Erst dann gibt es das Geld von der Pflegekasse.


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