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Notfall_Rechtslinie

Verfasst: Fr 31. Aug 2007, 22:31
von yanl
Guten Tag !

Ich bitte um Hilfe !!!!!

Meine Geschichte....
Ich arbeite in einem Wohnheim, wo unsere Bewohner Hilfe von uns bekommen und andere Bewohner mieten eine Wohnung. Früher arbeitete ich in der stationären Pflege, als examinierter Altenpfleger.
Eine BW. ist selbstständig, sie mietet eine Wohnung. Sie ist auf dem Balkon runtergefallen.
Beim Fallen hat sie sich stark am Kopf verletzt, weil sie an das Fenster stieß.
Die Wunde war offen und hat stark geblutet. Ich bekam per Funk Notruf.
Auf den Notruf traf ich auf die Schichtleiterin, die mir sagte, dass sie schon bei der Frau war, obwohl die Anwesenheitsleuchte rot war. Sie sagte mir, dass die Frau keine Hilfe braucht. Trotzdem bin ich dahin gegangen und
sehe folgendes Bild: das ganze Zimmer war voller Blut.
Die Frau hielt sich den Waschlappen an den Kopf, doch das Blut floss durch. Ich bin mit der BW. geblieben.
Später brachte die Schichtleiterin Verbandmaterial. Ich habe Druckverband gemacht. Die Bw. wurde in aller Eile gewaschen und die Schichtleiterin sagte mir, dass ich den Rollstuhl nehmen, und mit dem Rollstuhl die Frau ins KH begleiten muss, das KH liegt nicht weit von uns. Natürlich habe ich keine Zeit mit der S.L. zu diskutieren, nur sagte ich , dass es Rechtswidrig und Lebensgefährlich ist. Sie muss RTW anrufen, weil sich die BW. evt. im Schock befindet. Die S.L. sagte, dass es blöd ist. Ich war gezwungen die Frau selbst ins KH zu bringen.
Die durchgehenden Menschen waren überrascht, wie man eine blutige Frau durch die Strasse transportieren kann. Im KH. waren die Krankenpfleger auch überrascht. Die Wunde wurde im KH genäht und die Frau wurde mit dem Rollstuhl zurückgebracht.
Meine S.L. hat mir danach erklärt, dass diese Frau Privat versichert ist und um ein RTW/ KTW zu bestellen, muss sie erst selbst bezahlen und dazu noch ärztliche Verordnung haben.
Meine Frage:
-Ich möchte gern wissen :-> Was war von S.L. richtig oder falsch gemäss welcher §§, welcher Gesetze mit Begründung;
-Ob ein Unterschied zwischen stationäre Pflege und ambulante Pflege besteht;
-Und weitere Information bezüglich dieser Frage.

Ich bedanke mich im Voraus.

AW: Notfall_Rechtslinie

Verfasst: Sa 1. Sep 2007, 02:19
von Benutzer 1685 gelöscht
hallo Yanl.

das ist ein Notfall, dafür braucht man keinen ärztliche AO. Einfach bei der Rettungsleitstelle anrufen und einen RTW bestellen. Die Dame ist privat versichert ist, das macht keine Probleme. Natürlich bekommt sie die Rechnung geschickt, diese wird aber einfach an ihre Krankenkasse weitergeleitet, diese begleichen dann die Rechnung.

Du schreibst du arbeitest als ex. AP. Dann hätte ich mich an deiner Stelle geweigert, die Dame auf diesem Weg ins KH zu bringen. Schliesslich übernimmst du auf diesem Weg die volle Verantwortung.

Nein es besteht kein Unterschied zwischen ambulant und stationär in diesem Bereich.


sophie

AW: Notfall_Rechtslinie

Verfasst: Sa 1. Sep 2007, 09:49
von yanl
Guten Morgen !

Ich bedanke mich für deine Antwort !

- Ich möchte gern wissen :-> Was war von S.L. richtig oder falsch gemäss welcher §§, welcher Gesetze mit Begründung;

- wo kann ich die Information der Regelungen bezüglich der Verhältnisse : Privat Patient ->RTW / KTV ->
KK finden und in welchem Fall ist ärztlicher Anordnung nötig


Ich bedanke mich im Voraus

AW: Notfall_Rechtslinie

Verfasst: Sa 1. Sep 2007, 11:23
von Benutzer 1685 gelöscht
Hallo Yanl,

in dem Fall war es egal ob Kassen- oder Privatpatient, im Notfall kannst du immer die Rettungsleitstelle informieren. Notfall im Sinne von Sturz mit erkennbaren schwerwiegenden Folgen. In deinem Fall die Wunde am Kopf, könnte aber auch eine erkennbare Knochenveretzung sein (Oberschenkelhalsfraktur, Wirbelsäulenverletzung, etc).
Kein Notfall in dem Sinn wären abdominelle Schmerzen, ohne vorraussgegangenes akutes Ereignis. In diesem Fall musst du erst den Hausarzt verständigen, dieser entscheidet dann was zu tun ist.
Wo du das aufgeschrieben findest weiss ich nicht, habe bisher immer so gehandelt, es gab noch nie Probleme. Du kannst aber bei deiner Rettungsleitstelle anrufen und mit Hausärzten bei euch im Heim abklären.

Also wo welche Paragraphen stehen, da bin ich sicherlich die falsche Ansprechpartnerin, das kann dir Dirk viel besser beantworten. Aber: es muss bei euch im Haus doch eine Notfallrichtlinie geben???
Also du findest eine verunfallte Person: Du reagierst, wie du es in dem Erste Hilfe Kurs gelernt hast. Im Fall dass sie ansprechbar ist, fragst du nach Schmerzen. Schaust nach äusseren Verletzungszeichen. Kontrollierst die Vitalzeichen. Dann je nach Möglichkeit, lagere sie um, setze sie auf, dies würde ich immer mit einer 2. PK machen.Wichtig, bei Schmerzen in der Wirbelsäule, wenn möglich keine Bewegungsveränderung, und wenn notwendig, einen "en bloc" Lagerung.
Dann je nach Verletzung rufe einen Arzt an oder warte ab.

ich hoffe ich hab nix vergessen, oder mich nicht missverständlich ausgedrückt.
Sophie

AW: Notfall_Rechtslinie

Verfasst: Sa 1. Sep 2007, 12:00
von yanl
Vielen Dank !!!!

" Also wo welche Paragraphen stehen, da bin ich sicherlich die falsche Ansprechpartnerin, das kann dir Dirk viel besser beantworten. Aber: es muss bei euch im Haus doch eine Notfallrichtlinie geben??? "

Wie kann ich mit Dirk in verbindung setzen, um diese §§ zu erkennen ?

AW: Notfall_Rechtslinie

Verfasst: Sa 1. Sep 2007, 12:02
von yanl
Vielen Dank !!!!

[quote=""yanl""]
" Also wo welche Paragraphen stehen, da bin ich sicherlich die falsche Ansprechpartnerin, das kann dir Dirk viel besser beantworten. Aber: es muss bei euch im Haus doch eine Notfallrichtlinie geben??? "[/quote]

Wie kann ich mit Dirk in verbindung setzen, um diese §§ zu erkennen ?

AW: Notfall_Rechtslinie

Verfasst: Sa 1. Sep 2007, 13:36
von Suse2
Du gibst oben unter Suchen den Namen

Dirk Höffgen

ein und kannst du ih eine PN oder Email schicken

AW: Notfall_Rechtslinie

Verfasst: Sa 1. Sep 2007, 13:43
von Benutzer 1685 gelöscht
Hallo Yanl,

member.php?u=121

das ist der Link zu Dirk Höffken´s Profil.

wenn er nicht funktioniert, musst du in einfach kopieren.

Gruss sophie