Generalklausel
Verfasst: Fr 17. Aug 2007, 23:18
Hallo Alfa,
da für die Altenpflegeausbildung das Berufsbildungsgesetz (BBiG) und damit dessen § 16 keine Anwendung findet (vgl. § 28 AltPflG) lässt sich eine Pflicht zur Zeugniserteilung primär über § 630 BGB - als Generalklausel ableiten.
Und so sollte auch in dem Fall argumentiert werden. Selbst wenn der Arbeitgeber eine andere Rechtsauffassung vertritt (was nicht völlig neben der Sache ist), lohnt sich eine Auseinandersetzung für ihn wohl kaum.
Gruß Dirk
da für die Altenpflegeausbildung das Berufsbildungsgesetz (BBiG) und damit dessen § 16 keine Anwendung findet (vgl. § 28 AltPflG) lässt sich eine Pflicht zur Zeugniserteilung primär über § 630 BGB - als Generalklausel ableiten.
Und so sollte auch in dem Fall argumentiert werden. Selbst wenn der Arbeitgeber eine andere Rechtsauffassung vertritt (was nicht völlig neben der Sache ist), lohnt sich eine Auseinandersetzung für ihn wohl kaum.
Gruß Dirk