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I.V. Infusion - Rechtslage?

Verfasst: Mi 15. Aug 2007, 22:37
von Tish
Hallo,

ich hoffe ich bin hier richtig.

Meine Freundin ist examinierte Altenpflegerin und sie erzählte mir heute, dass ein Bewohner eine I.V. Injektion bekommen soll um Flüssigkeit und auch Nahrung zuzuführen.
Die PDL hat zu ihr gesagt, dass alle Examinierten das in der Schule gelernt hätten und verpflichtet sind das Anhängen der Flüssigkeut durchzuführen.
Meine Freundin hat das in der Schule früher aber eben nicht gelernt.

Wie kann sie sich denn jetzt rechtlich wirklich sicher absichern?
Muss der Arzt schriftlich bestätigen, dass er sie quasi richtig eingewiesen hat? Kann die PDL das auch machen und muss es ihr schriftlich geben?

Was passiert, wenn sie sich nichts schriftlich geben lässt und irgendetwas passiert? Dann ist die Anerkennung zur Altenpflegerin doch weg, oder?

Liebe Grüße

AW: I.V. Infusion - Rechtslage?

Verfasst: Mi 15. Aug 2007, 23:10
von lemuelreist
Hallo Tish!
Ich vermute, daß Du Dich in der Eile verschrieben hast, i.v. Infusion anstatt Injektion gemeint hast; Injektionen (von Medikamenten) sind ja eh indiskutabel.
Zu den i.v.-Infusionen: Wenn es auch nach den für Krhs. möglich ist, daß Ärzte dies an Pflegekräfte delegieren können (trotzdessen immer noch umstritten!), so ist dies für Pflegeheime noch nicht zugelassen, dies allein wegen der fehlenden Erreichbarkeit von Ärzten im Notfall.
Bzgl. Injektionen (bes. i.m.) muß sich der Arzt (HA) ja von der materiellen, also tatsächlichen Fertigkeit und dem Gefahrenbewußtsein der einzelnen Pflegekraft überzeugen (naja, ob er dies denn immer auch so handhabt...?).

Also: Wenn tatsächlich i.v.- Injektion gemeint sein sollte, muß Deine Freundin ablehnen - da braucht es auch keine rechtliche Absicherung. Zur i.v. Infusion muß der Arzt die vernachlässigbare Komplikationsgefahr berücksichtigen, dann wäre die Delegation möglich (ist rechtlich aber für Pflegeheime nicht erfasst!!!): Dies kann er aber gar nicht!
Mit der Langzeitpflege von früher in Krhs. untergebrachten Patienten stellt sich für die Pflegeheime eine ganz neue - und rechtlich ungeklärte Situation - und zukünftig zu beantwortende Frage dar. Wenn Deine Freundin jetzt erst einmal ablehnt, so liegt sie meiner Meinung voll in ihrem Remonstrationsrecht.

AW: I.V. Infusion - Rechtslage?

Verfasst: Do 16. Aug 2007, 00:25
von Tish
Hallo,

huch, tut mir leid! Ich meinte Infusion wie in der Überschrift. Wie schaut es denn da genau aus? Also die Infusion selbst soll vom Arzt gelegt werden und meine Freundin soll dann die Flüssigkeit wechseln. Ich glaube so hab ich´s richtig verstanden.
Was heisst "Krhs"?

Also es geht darum, dass der Bewohner nicht mehr isst und nicht trinkt und es erst einmal mit Infusionen in der Armvene probiert werden soll, bevor die PEG gelegt wird.

AW: I.V. Infusion - Rechtslage?

Verfasst: Do 16. Aug 2007, 02:02
von *Angie*
Also ich habe in Rechtskunde damals gelernt, dass ich als ex AP keine venösen Zugänge legen und i.v - Spritzen geben darf, aber in schon liegende venöse Zugänge (im Krankenhaus gelegte und verbliebene oder von anderem Arzt gelegte) durchaus etwas zuführen darf (Med. oder Infusionen), nachdem der Arzt mich eingeleitet hat, wie genau es zu machen ist.

Eine andere Information habe ich nicht und wo es rechtlich zu finden ist weiß ich leider auch nicht.

LG,A.

AW: I.V. Infusion - Rechtslage?

Verfasst: Do 16. Aug 2007, 06:11
von Frankfurt
Remonstrationsrecht ist das Zauberwort. :D
War ein Interresantes Wort, deshalb hab ichs behalten. Du hast bei allen Tätigkeinten das Recht diese nicht auszuführen wenn du a. das nicht gelernt hast b. du nicht angeleitet wurdest und c, du dir nicht sicher bist. E sgibt viele Examinierte die in der Schule Theoretisch gelernt haben i.m. zu Spritzen das aber noch nie in der Praxis gemacht haben, und ohne Anleitung dürfen sie das dann auch nicht. Sie hat eine Übernahme verantwortung wenn sie solche Tätigkeiten deligiert bekommt. Zumindest hab ich das so gelernt. :D :D

Gruß Frankfurt

AW: I.V. Infusion - Rechtslage?

Verfasst: Do 16. Aug 2007, 12:10
von Rasputin
Huhu

I.V. spritzen o.ä. war nie meiner thema Ausbildung. Es sei denn Zugänge sind schon vorhanden.

AW: I.V. Infusion - Rechtslage?

Verfasst: Do 16. Aug 2007, 12:40
von Teddy
Also ich hab gelernt, ich darf nix den Venen zuführen. Egal ob bereits ein zugang liegt oder nicht.
Ich hab in meiner Ausbildung nur s.c. Infusionen, s.c. und i.m. Injektionen gelen durchzuführen. I.v. war bei uns kein Thema und es wurde uns gesagt, wir als AP hätten davon die Finger zu lassen, es sei Arzt sache dies zu tun.


gruß Teddy

AW: I.V. Infusion - Rechtslage?

Verfasst: Do 16. Aug 2007, 14:09
von Christl
Meine Ausbildung is ja nun ganz frisch vorbei, und wir haben es gelernt. Ich darf also, wenn bereits Zugänge liegen, alles anhängen, was der Arzt verordnet. Wurde im Kh-Fremdpraktikum auch intensiv darauf geschult. Das einzigste, was ich dort nicht durfte waren Antibiosen anzuhängen, das ist nach wie vor Arztsache.

Christl

AW: I.V. Infusion - Rechtslage?

Verfasst: Do 16. Aug 2007, 16:26
von Benutzer 1685 gelöscht
Hallo

bei liegender Verweilkanüle bleibt ja immer noch zu bedenken, dass im Pflegeheim kein Arzt vor Ort ist. Das heisst, es richtet sich nach der Einrichtung und deren Vorgaben, ob solche Tätigkeiten durch PFK übernommen werden.

Sophie

Kurze Anmerkungen

Verfasst: Do 16. Aug 2007, 16:26
von Dirk Höffken
Hallo.

Von einer „herrschenden Lehre respektive Meinung“ und damit einer einheitlichen Rechtsauffassung kann derzeit überhaupt keine Rede sein!

Von meiner Seite wird, zum Teil in Einklang mit z.B. Herrn Prof. Böhme, eine weitgehende Übertragung von Ärzten auf Pflegefachkräfte vertreten. Die Übertragung kann mit wachsender Fachkompetenz erweitert werden. Eine andere Seite lehnt das ab. Wobei die Pflegeverbände hier hervorzuheben sind und damit wenig Courage zeigen.

Unverständlich ist ebenso die Angst vor Antibiotika.

Zur Ablehnung von Tätigkeiten: Wenn solche Aussagen in eine Diskussion eingeführt werden, muss man sich auch Gedanken über die Grenzen machen. Ansonsten kann eine Pflegefachkraft auch s.c. - Injektionen mit Hinweis auf die eigene Unsicherheit ohne Konsequenzen ablehnen. Beim verteilen des Essens kann dem Bewohner im übrigen das Tablett auf die Füße fallen. Ist eine Pflegefachkraft unsicher, kann sie das natürlich verweigern ;-) .

Und: Die Frage dessen was vergütet wird bzw. das was vertraglich vereinbarte Leistungen sind, schließe ich hier explizit aus!

Gruß Dirk

AW: I.V. Infusion - Rechtslage?

Verfasst: Sa 18. Aug 2007, 10:59
von Tish
Mal ein kleines Update. Meine Freundin hat nun mit dem Arzt gesprochen, er hat ihr alles genau erklärt, später auch noch mal nachgefragt und die Tätigkeiten wurden jetzt übernommen.

AW: I.V. Infusion - Rechtslage?

Verfasst: Sa 18. Aug 2007, 18:07
von Hohenstein
also bei uns im heim war eine Bew. die hatte vom HA einen Zugang gelegt bekommen und wir als Pflegekräfte haben die Infusion gewechselt.
im KH wird das ja tagtäglich gemacht und bei uns arbeiten auch Krankenschwestern. Und der Arzt hat sich auch versichert das wir das können und auch gelernt haben.

AW: I.V. Infusion - Rechtslage?

Verfasst: So 19. Aug 2007, 07:47
von Griesuh
Hallo, in Hessen ist das legen vom I.V. Zugängen eine ärztliche Aufgabe.
Examinierte Pflegekräfte dürfen bei liegendem Zugang Infusionen, auch mit Medikamenten anhängen.
Das zeigt sich auch deutlich in den Rahmenverträgen zu SGB V u. deren Leistungsbeschreibungen in der Anlage 2a.
Dort steht zu Infusionen: s.c Infussionen ist eine NICHT Verordnungsfähige Maßnahme.
I.V. Infusionen sind Verordnungsfähig.
Das bedeutet, im ambl. Bereich laut der Tätigkeitsbeschreibung:
legen des I.V. Zuganges ist Arztsache, Krankenschwester/pfleger, Kinderkrankenschwester/Pfleger, Altenpfleger/Inn dürfen bei liegendem I.V. Zugang Infusionen inkl. Medikamente anhängen u. überwachen.
Wie jedoch allgemein bekannt sein dürfte, andere Länder andere Sitten.
Ich weis nur, dass diese Reglung von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ist. Eine Bundeseinheitliche gesetzliche Regelung ist mir nicht bekannt.
Auf jedenfall hat jede PFK das Recht eine Tätigkeit bei persönlichen Unsicherheiten abzulehnen, was ohne Arbeitsrechtliche Folgen bleibt.

Keine Missverständnisse!

Verfasst: Mi 5. Sep 2007, 14:05
von Dirk Höffken
Hallo.
von remses
... „Ich stimme aber auch Dirk Höffken zu. Infusionen sollten zum pflegerischen Handwerk dazugehören. Wir tun uns selbst keinen Gefallen, wenn wir ständig demonstrieren, dass wir in drei Jahren ausbildung nur gelernt haben Urinbeutel zu leeren und Bettpfannen zu reinigen (o.k. etwas übertrieben, aber der Eindruck entsteht ja). Wir beschränken dadurch selbst unser Tätigkeitsfeld. Meine Meinung daher: Wenn gesetzlich erlaubt: dann bei unsicherheit fortbilden und lernen, damit auch diese Tätigkeiten durchgeführt werden können.“
Damit hier keine Missverständnisse aufkommen:

Mich stört das „nur“ in dem Zitat! Weder Urinbeutel ausleeren noch Bettpfannen zu reinigen, als Stellvertreter für andere Aufgaben, sind minderwertige Tätigkeiten.

Pflegefachkräften sollten sich aus meiner Sicht eigentlich um ihre primären Aufgaben kümmern und deren Qualität erhöhen. Sie sind nicht in erster Linie dafür da, um den Ärzten oder anderen Berufsgruppen unliebsame Aufgaben abzunehmen!

Leider wird die Pflege aus berufspolitischen Gründen nicht umhinkommen auch solche Aufgaben zu erledigen.

Gruß Dirk

AW: I.V. Infusion - Rechtslage?

Verfasst: Fr 7. Sep 2007, 04:29
von thorstein
Hallo,

weiss den jemand, ob der Umgang mit i.v.-Infusionen zum Curriculum der jetzt bundeseinheitlichen Altenpflegeausbildung gehört? Falls ja, sind AltenpflegerInnen zumindest dafür geschult und der Anspruch zur Durchführung auch in Heimen wird sich wohl durchsetzen.
Grüße

AW: I.V. Infusion - Rechtslage?

Verfasst: Fr 7. Sep 2007, 09:00
von Benutzer 1685 gelöscht
Hallo Dirk,

du führst an, dass die rechtliche Lage über das legen von Infussionen nicht eindeutig sei.


Ich bitte aber zu bedenken:

In Altenpflegeinrichtungen sind in den wenigsten Fällen Ärzte vor Ort. Der jeweilige HA würde bei einer Komplikation, die sich immer mal einstellen kann, zu lange brauchen. Deshalb lehenen wohl die meisten Einrichtungen i.v. Infusionen ab. Ich persönlich denke zu recht.
Unverständlich ist ebenso die Angst vor Antibiotika.
Aus meiner Sicht nicht, ich habe schon sehr viele allergische Reaktionen auf Antiobiotika gesehen. Ebenso habe ich schon etliche Nekrosen gesehen, die durch Antibiotikagabe entstanden sind (dort wo die Viggo liegt). Ich denke Vorsicht und umsichtiges Handeln ist durchaus weitsichtig.

Gruss Sophie