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Katheterspülung ohne Anordnung eines Arztes

Verfasst: Di 12. Jun 2007, 02:16
von Hanna
Habe eine Frage bez. eines suprab. Blasenkatheters: Pat. hat ständig Problemkeime auch nach Antibiotikabeh.. Im Rapportbuch Hinweis von Kollegen falls Urin nicht mehr abläuft Katheter spülen.
Kein Arzt wurde zu Rate gezogen ich ,im Nachtd. erreiche sowieso keinen mehr, auch meine Cheff -amb. Pflege- gibt ok, aber ich möchte eine solche Spülung ohne ärztl. Anordnung wegen Keimverschleppung nicht durchführen,sehe den Eingriff eher alsPflegefehler.
Frage ,bin ich mit meiner Weigerung im Recht, kann mir deshalb eine Abmahnung drohen.
Grüsse Hanna

AW: Katheterspülung ohne Anordnung eines Arztes

Verfasst: Di 12. Jun 2007, 12:44
von Benutzer 1685 gelöscht
Hallo Hanna,

sprech das Problem im Team doch offen an.

Also Katheterspülungen sind soweit mir bekannt als gefährliche Pflege einzustufen, wegen der oben genannten Keimeinbringung und -verschleppung.
Klärt doch mit dem beh. Arzt welche Massnahmen zu ergreifen sind, lasst euch eine schriftliche AO geben.

Sophie

AW: Katheterspülung ohne Anordnung eines Arztes

Verfasst: Di 12. Jun 2007, 16:21
von KleeneAnci
Hi Hanna,

auf alle Fälle eine ärztl. AO einholen... arbeite auch im amb. Dienst und wir würden/dürften nie einen DK spülen ohne ärztl. AO - würde die PDL auch gar nicht zustimmen... der zuständige Arzt muss informiert werden....

Wie Sophie schon schreibt - klär´ es mit Deinen Kollegen ab.

Gruß,
Anci

AW: Katheterspülung ohne Anordnung eines Arztes

Verfasst: Di 12. Jun 2007, 18:31
von *Angie*
... Ohne AVO ein klares NEIN! Aber wenns nicht abläuft und sich in die Nieren zurückstaut kanns auch lebensbedrohlich werden - daher würd ich in der NAcht und am Wochenende den ärztlichen Notdienst anrufen, der kann einem auch das okay geben oder kommt selber vorbei...

AW: Katheterspülung ohne Anordnung eines Arztes

Verfasst: Fr 15. Jun 2007, 21:10
von Janine22
hallo hanna
auf jedenfall muss die zustimmung des arzt (z.b. telefonisch) da sein
du hast schon recht was eine keimverschleppung betrifft
doch davon abgesehen arbeitest du ja bei soetwas eh steril.

Dieses musst du dann auch in deiner Akte des BW festhalten. Somit bist du abgesichert