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Auslegungsfrage

Verfasst: Di 1. Mai 2007, 22:46
von Dirk Höffken
Hallo finnja,

ich habe mir erlaubt deine Frage in das von mir moderierte Unterforum zu verschieben und beantworte die Frage wie folgt:

Insgesamt ist das eine typische Auslegungsfrage. Letztendlich wird eine Pflegefachkraft das Wechseln der Trachealkanüle unter den geschilderten Umständen aus juristischer Perspektive nicht verweigern können.

Gruß Dirk

AW: Delegation

Verfasst: Mi 2. Mai 2007, 21:18
von ilios1966
Hallo Dirk, ich dachte immer, dass jede examinierte Fachkraft Tätigkeiten ablehnen darf.Dir Gründe dafür können ja unterschiedlicher Art sein.
Letztendlich denke ich aber, dass es vernünftig,ja die Pflicht ist eine Tätigkeit abzulehnen wenn ich mir nicht sicher bin ob ich sie fachgerecht ausführen kann.
Ob eine erneute Unterweisung hilfreich ist oder andere Alternativen,dass kann nur die betroffene Person entscheiden.

lg ilios

Weisungsrecht

Verfasst: Mi 2. Mai 2007, 23:20
von Dirk Höffken
Hallo ilios,

das kann sie und sie muss es ggf. sogar. Deshalb sprach ich von einer Auslegungsfrage. Allerdings kann man die Ablehnung von Tätigkeiten nicht ins uferlose ausdehnen. Das Weisungsrecht des Arbeitgebers würde damit z.B. im Bereich der Behandlungspflege ins Leere laufen. Vielleicht wird es an einem Beispiel besser deutlich: Eine Pflegefachkraft fühlt sich auf einmal nicht mehr in der Lage s.c.-Injektionen zu verabreichen. Würde man diese Ablehnung aus juristischer Perspektive zulassen, wäre das Weisungsrecht des Arbeitgebers ad absurdum geführt.

Hier kann es natürlich nicht um einmalige Vorfälle gehen. Also wenn eine Pflegefachkraft sich nur an einem Tag wegen z.B. psychischer Belastungen nicht zum wechseln einer Trachealkanüle in der Lage sieht. Auf Dauer wird sie es ohne Konsequenzen nicht verweigern können.

Gruß Dirk

AW: Delegation

Verfasst: Mi 2. Mai 2007, 23:29
von waldelbe70
Hallo,

Also meine Lehrerin sagt, dass eine exam. AP auch imstande sein sollte, eine Trachealkanüle zu wechseln. Ich selbst habe es noch nicht gemacht, da wir auf unserer Etage so einen Fall noch nicht hatten.
Letztendlich gehört dies aber zur Behandlungspflege, die uns nicht bezahlt wird, sondern dem behandelnden Arzt?

Also kann ich verweigern? Fragezeichen, weil ich mir nicht sicher bin bei der TK - Handhabung.

Ich kenne nur den Fall mit iM - Injektionen. Eine Bew. sollte vom Arzt verordnet Aufbauspritzen bekommen und fast alle exam. Kräfte auf unserer Etage lehnten es ab, zu spritzen, selbst meine WBL. Ich fragte sie warum? Sie meinte, weil man in der Ausbildung kaum Erfahrung mit iM bekommt und man kann dabei viele Fehler machen. Der Arzt kann es zwar an Fachkräfte deligieren, aber wir müssen es nicht machen, denn es gehört zur Behandlungspflege, der Arzt kassiert.


LG die Waldelbe

AW: Delegation

Verfasst: Do 3. Mai 2007, 20:56
von ilios1966
Hallo,also ich hab zwar auch mein Examen,aaaber natürlich lange noch nicht alles gesehen oder gemacht.
Desweiteren denke ich,dass selbst wenn ich vor 5 Jahren sicher gewesen wäre bei eine i.m. Injektion,aber heute nicht mehr,weil 5 Jahre nicht mehr durchgeführt,dann würde ich das sehr wohl verweigern.
Es sollte alledings so sein,dass wenn solch eine Delegation erfolgt und wir sie auch durchführen sollen,dass dann eine Nachschulung erfolgen sollte um wieder Sicherheit zu erlangen.

Lg ilios

Nachfrage

Verfasst: Mo 14. Mai 2007, 23:31
von Dirk Höffken
Hallo finnja,

aus welchem Grund möchtest du die Tätigkeit nicht ausführen, hast du schon mit deinen Leitungskräften gesprochen und als was bzw. für welchen Bereich wurdest du eingestellt?


Mit freundlichen Grüßen

Dirk Höffken