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Einichtsrecht

Verfasst: Do 11. Jan 2007, 23:59
von Dirk Höffken
Hallo katifranz,

grundsätzlich hat der Patient/Bewohner bzw. sein Vertreter ein Recht auf Einsichtnahme und, bei Übernahme der Kosten, auch Kopien (max. 50 Cent/Kopie) seiner z.B. Krankenunterlagen. Eine Ausnahme wäre die Selbstgefährdung. Das Einsichtsrecht erstreckt sich zudem nicht auf den Teil der Dokumentation, der rein subjektive Eindrücke und Wahrnehmungen enthält.

Und nun gilt wieder:
Gibt es keine Regelung vor Ort, spricht im Prinzip nichts dagegen. Ist man unsicher die PDL fragen. Gibt es eine Regelung die es untersagt, haben die Pflegekräfte sich daran zu halten. Dann muss sich die PDL damit herumschlagen.


Mit freundlichen Grüßen

Dirk Höffken