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AW: Rechtliche Grundlagen für Medis austeilen (FSJ)

Verfasst: Mi 10. Jan 2007, 19:37
von flecki
@Dirk, schön dass du wieder da bist und gut gelandet. New York - mein Traumziel!

Ich hab mich gestern mit meiner GP-Leiterin bezüglich Medigabe unterhalten, sie wird es wie bisher machen und der FSJ erlauben die Medis auszuteilen und Insulin zu spritzen.
Sie hat ihr gezeigt wie s.c. gespritzt wird und ihr ein paar mal zugeschaut. Dasselbe bei den Medikamenten austeilen.
Sie darf sogar die Medis im Pflegeprogramm abzeichnen.
Die GP gab ihr unter anderem den Ratschlag lieber zu wenig als zu viel Insulin zu spritzen.
Es ist ihr einfach zu viel Zeit, bei jedem BW in den Speiseraum zu laufen und die Medis zu geben oder in die entsprechenden Zi und BZ messen/Insulin spritzen.

Hab ihr auch das kopiert und gegeben was du Psycho (mit viel Mühe und Zeit - danke) geschrieben hast, aber das interessiert sie nicht. So war es schon immer auf der Gruppe und so wird es auch bleiben.

Heute hatten wir Teamgespräch und alle anderen MA sind dafür dass die FSJ Medis und Insulin s.c. austeilen/spritzen darf. Das ist für sie einfach zuviel Arbeit/Zeit.

Und so denke ich, ich teile die Medis und Insulin s.c. selbst aus wenn ich mit Praktikanten zusammen arbeite.

eine nachdenkliche flecki :confused:

Rechtlicher Kontext

Verfasst: Mi 10. Jan 2007, 20:47
von Dirk Höffken
Hallo.
von flecki
... „Ich hab mich gestern mit meiner GP-Leiterin bezüglich Medigabe unterhalten, sie wird es wie bisher machen und der FSJ erlauben die Medis auszuteilen und Insulin zu spritzen.
Sie hat ihr gezeigt wie s.c. gespritzt wird und ihr ein paar mal zugeschaut. Dasselbe bei den Medikamenten austeilen.
Sie darf sogar die Medis im Pflegeprogramm abzeichnen.
Die GP gab ihr unter anderem den Ratschlag lieber zu wenig als zu viel Insulin zu spritzen.
Es ist ihr einfach zu viel Zeit, bei jedem BW in den Speiseraum zu laufen und die Medis zu geben oder in die entsprechenden Zi und BZ messen/Insulin spritzen.“ ...
Ob das zulässig ist hängt auf der mittleren Ebene von vertraglichen Vereinbarungen ab. Ein Beispiel aus einem Rahmenvertrag:

§ 8
Berechtigung zur Abgabe der Leistungen

(1) Berechtigt zur Leistungserbringung nach diesem Vertrag sind Personen mit folgender
Berufsbezeichnung:
a) Häusliche Krankenpflege (Behandlungspflege) *)
− Krankenschwester, Krankenpfleger, Kinderkrankenschwester oder Kinderkrankenpfleger
− examinierte Altenpfleger/in
− Krankenpflegehelfer/in mit abgeschlossener 1-jähriger Ausbildung
− Arzthelfer/in mit abgeschlossener Berufsausbildung, soweit sie über eine dem
Leistungsspektrum der Behandlungspflege entsprechende 3-jährige Berufspraxis
verfügen.
Die Leistungserbringer stellen sicher, daß Leistungen nach diesem Vertrag, die besonderen
krankenpflegerischen Sachverstand fordern, wie z.B. Infusionen, Krankenpflege
für Beatmungspatienten etc., ausschließlich durch examinierte Krankenpflegefachkräfte

Existiert eine derartige Regelung handelt die GP-Leiterin vertragswidrig. Ebenso können diese Handlungen z.B. aufgrund einer entsprechenden Dienstanweisung nicht korrekt sein. Das ist eine Aufgabe der Pflegedienstleitung!

Grundsätzlich plädiere ich für eine stärkere Einbindung von Hilfskräften in die Behandlungspflege.

Bei der Durchsicht der Links von psycho stößt man u.a. auf diese Aussage:

Nach § 11 Abs. 1 Ziffer 10 HeimG darf ein Heim nur betrieben werden, wenn der Träger und die Leitung sicherstellen, dass Arzneimittel bewohnerbezogen und ordnungsgemäßaufbewahrt und die in der Pflege tätigen Mitarbeiter/-innen mindestens einmal im Jahr über den sachgerechten Umgang mit Arzneimitteln beraten werden.

Wer Lust hat, kann sich mal an die Interpretation heranwagen.


Mit freundlichen Grüßen

Dirk Höffken

AW: Rechtliche Grundlagen für Medis austeilen (FSJ)

Verfasst: Do 11. Jan 2007, 18:41
von flecki
Ha, wies d Teifl so will (schwäbische Mundart) komm ich heute in ein BW-Zimmer und die Dame schläft wie ein Murmeltier.
Sie ist sonst morgens um 6:30 Uhr putzmunter. War etwas komisch. Naja dachte mir nichts dabei und ließ sie noch schlafen. Beim dritten Mal als ich etwas lauter ins Zimmer kam (schlief um7:30 Uhr immer noch) wachte sie endlich auf aber erkannte mich nicht.
Kein Fieber, normaler BD und Puls.
Ich dachte mir gleich, dass da etwas nicht stimmte. Sie war sehr kraftlos, total mallade, kiecherte immerzu - total anders.

Ich vermutete, dass sie in der Nacht die falschen Tabletten bekommen hat. Gegen später (sie musste auf der Gruppe heute bleiben, denn sie konnte den Rolli nicht richtig lenken und fuhr immer gegen die Tür) erzählte sie dann, die Nachtwache hätte sich heute nacht gewundert, dass sie eine ganze Tabl. (Nachtmedizin)bekäme. Ihr selbst ist es auch aufgefallen.

Wahrscheinlich wurden die Tabl. mit den Tabl. einer anderen BW verwechselt die Beruhigungstabl. (Medi weiss ich grad nicht) erhält.

Und wenn ich jetzt noch daran denke dass nicht ausgebildete MA Tabl. verteilen dürfen........

Medikamente & Pflegeassistenten

Verfasst: Do 11. Jan 2007, 20:59
von Dirk Höffken
Hallo.
von flecki
... „Und wenn ich jetzt noch daran denke dass nicht ausgebildete MA Tabl. verteilen dürfen........“
10 Tablettendispenser mit Namen und Zimmernummer – Zehn Bewohner bzw. Patienten. Jeder durchschnittlich intelligente und des Lesens kundige Mensch ist in der Lage diese Aufgabe zu bewältigen. Ist er dazu nicht in der Lage, stellt sich die Frage was die Ausbildung ausrichten soll. Richtet sie tatsächlich etwas aus, stellt sich die Frage, ob die richtigen Leute den Beruf erlernen.


Mit freundlichen Grüßen

Dirk Höffken

AW: Rechtliche Grundlagen für Medis austeilen (FSJ)

Verfasst: Fr 12. Jan 2007, 01:13
von psycho
off-topik
Vielen Dank!

Der Dichter Walt Whitman soll vor langer Zeit einmal gesagt haben „Ein Spaziergang über die Brooklyn Bridge sei die beste und wirkungsvollste Medizin, die meine Seele bisher genossen hat.“

Leider konnte ich dies diesmal nicht testen. Aber er hat Recht!!!

Der Verlauf der vier Tage machte mir den Abschied von New York City noch schwerer, als er mir sowieso schon fiel. Ich hatte schon Sehnsucht nach New York, bevor ich die Stadt überhaupt verlassen musste. Beim Abschied flossen sogar Tränen.

Man weiß erst was man vermisst, wenn man gehen muss. Und ich weiß jetzt mit letzter Sicherheit, das es nur einen Ort gibt an dem ich wirklich glücklich werden kann und damit gibt es nur noch ein einziges Ziel für das Jahr 2007, dem ich alle meine Kraft widmen werde:


New York City!!!


Gruß Dirk


das freut mich zu hören.
ich drück dir beide daumen, dass sich dein wunsch erfüllt
und du den big apple baldigst wiedersiehst und ihn dann als dein neues zuhause betrachten kannst.

viele grüße

AW: Rechtliche Grundlagen für Medis austeilen (FSJ)

Verfasst: Mi 31. Jan 2007, 23:17
von flecki
Hi,

bei einem Gespräch mit der FSJ stellte sich heraus, dass die eine PDL ihr erlaubt hat, die gerichteten Medikamente vom Medikamententablett zu nehmen und den Bewohnern zu verabreichen. Auch darf sie es im PC- Pflegeprogramm abzeichnen.

Der andere PDL sagt, dass die FSJ`ler keine Medis austeilen dürfen.

Nicht mal die PDLs sind sich untereinander einig, wer, was machen darf!

AW: Rechtliche Grundlagen für Medis austeilen (FSJ)

Verfasst: Sa 3. Feb 2007, 05:24
von psycho
tja,

dann sollte mal eine teamsitzung folgen in der, hausintern, geklärt wird
wie zu verfahren ist.

AW: Rechtliche Grundlagen für Medis austeilen (FSJ)

Verfasst: Sa 24. Feb 2007, 18:50
von Kromi
[quote=""flecki""]
Ich vermutete, dass sie in der Nacht die falschen Tabletten bekommen hat. Gegen später (sie musste auf der Gruppe heute bleiben, denn sie konnte den Rolli nicht richtig lenken und fuhr immer gegen die Tür) erzählte sie dann, die Nachtwache hätte sich heute nacht gewundert, dass sie eine ganze Tabl. (Nachtmedizin)bekäme. Ihr selbst ist es auch aufgefallen.
[/quote]

Die Nachtwache ist doch mit dem Klammerbeutel gepudert :eek: ...... wenn sie sich schon wundert, warum die Bewohnerin eine ganze Tablette erhält, dann wäre es vielleicht folgerichtig gewesen, wenn sie vielleicht mal in der Doku nachgelesen hätte, was die Bewohnerin nun richtig bekommt und was nicht :confused:

AW: Rechtliche Grundlagen für Medis austeilen (FSJ)

Verfasst: Sa 24. Feb 2007, 23:27
von flecki
Hallo Kromi,

danke für deinen Denkanstoss. Wir haben immer die Schuld nur bei uns gesucht, haben uns aber gar nicht überlegt, so wie du es sagtest, eigentlich hätte die NW in der Doku nachlesen müssen wer welche Medis bekommt.

LB
flecki

AW: Rechtliche Grundlagen für Medis austeilen (FSJ)

Verfasst: Mi 18. Jul 2007, 21:07
von Benutzer 1685 gelöscht
hallo Juli,
sonst dürfte ich jetzt, nach 3 monaten immer noch nur waschen, ankleiden und essen reichen...
was ist daran so schlimm, ich arbeite seit 15 Jahren in der Pflege und das ist immer noch eine meiner Lieblingstätigkeiten.
Achte mal darauf, wie du deine BW versorgst, wie du sie berührst, anfasst.... das macht den Unterschied aus.

Hallo Flecki,
Heute z.B. habe ich mit einer Schülerin 1. Jahr zusammen gearbeitet. Zum Mittagessen, wir haben das Tablettsystem, stellt sie die Medikamente noch im Speisewagen auf die BW-Tablette (die GP hat ihr erlaubt die Medis auszuteilen). Dummerweise nimmt sie von jedem Mittagessentablett die entsprechenden Namenskärtchen herunter.
das wäre bei uns nicht möglich. Wir zeichnen doch Medikamente reichen ab. Bei uns werden die Medikamente von der PFK direkt an den BW dar- oder verabreicht. Das heisst, ich laufe auch zu denen im Zimmer und dar- oder verabreiche sie. So sind Verwechslungen minimiert. Tabletts können doch immer mal vertauscht werden. Oder neue Praktikanten vertauschen die Namen auch mit Essenskarten drauf.

Risikomanagement

Verfasst: Mi 18. Jul 2007, 22:19
von Dirk Höffken
Hallo.
von Kati123
... „Achja, wegen der Azubis:
Ich habe während meiner Ausbildung IMMER unter Aufsicht Medikamente gestellt, verteilt und verabreicht. Ich durfte zwar alleine los zum Bewohner, aber meine Mentorin hat vorher immer in den Medibecher geschaut, ob alles i.O. war. Das habe ich so übernommen und fahre ganz gut damit, denn es kam schon häufiger mal vor, dass die Tabletten von der Nachtwache nicht richtig gestellt wurden, oder dass mal was verwechselt wurde. Wir sind ja alle nur Menschen. Doppelt kontrolliert hält besser sage ich mir immer :o )“ ...
Mittlerweile mehr ein Thema für doedl als Qualitätsmanagerin.

Diese vermeintliche Lösung beim Richten von Medikamenten zeigt deutlich wie viel Energie auf Nebentätigkeiten die Pflege verschwendet. Die Fehlerrate bei solch relativ einfachen Tätigkeiten ist Untersuchungen zufolge gering. Sie steigt jedoch z.B. mit der Störhäufigkeit. Insoweit ist die Kontrolle u.a. aus ökonomischer Perspektive kaum nachvollziehbar.

Nehmen wir ein Beispiel:

Digitoxin mit den Dosierungen 0,05 mg, 0,07 mg und 0,1 mg eines Herstellers unterscheiden sich nur durch einen „Eindruck“ auf einer Seite der Tabletten. Nehmen wir an, 10 Bewohner eines Wohnbereichs bekommen Digitoxin in unterschiedlichen Dosierungen. Eine Pflegekraft stellt, eine weitere Pflegekraft kontrolliert. Die kontrollierende Pflegekraft benötigt für diese Tätigkeit mindestens 5 Minuten. Dabei muss die kontrollierende Pflegekraft aus Sicherheitsgründen jedes mal in der Kurve nachschauen. 5 Minuten sind also absolutes Minimum! Allein für diese eine Tablette werden somit in der Woche im Minimum 7 * 5 also 35 Minuten verwendet.

35 Minuten pro Woche, die den Bewohnern fehlen

35 Minuten pro Woche, die der Arbeitgeber teuer bezahlen muss

35 Minuten pro Woche, die für andere Tätigkeiten verwendet werden können

35 Minuten pro Woche, die kaum (wenn überhaupt) mehr Sicherheit für den Bewohner bringen

Ein Fehler ist im oben verwendeten Zitat unübersehbar:

Aus welchem Grund stellt die Nachtwache Tabletten?

Eine Tätigkeit, die Konzentration benötigt und nicht zwingend in der Nacht erledigt werden muss, sollte in den Tagdienst verlegt werden.

Risikomanagement ist das Schlagwort! Nicht ständige Kontrolle!

Gruß Dirk

AW: Rechtliche Grundlagen für Medis austeilen (FSJ)

Verfasst: So 22. Jul 2007, 07:57
von Benutzer 1685 gelöscht
Hallo Kati,

ich muss Dirk recht geben, und wenn du mal überlegst, dass die Zeit die du mit Medikamentenkontrolle verbringst deinen BW abgeht.....das ist doch das was dir wichtig ist, wie du schreibst.....
Ich arbeite auf einem WB mit 39 Bewohnern. Wenn ich alle Medikamente nachkontrollieren wollen würde, hätte ich sie wohl schneller selber gerichtet.

Zum Richten der Medis in der Nacht hat Dirk auch schon genügend gesagt. Bei uns wird am WE für eine Woche vorgerichtet. Da die Apotheke bei uns alle Quartal kontrolliert und bei den gerichteten Medis noch nie Probleme aufgetaucht sind, ist es wohl eine gute Lösung.

Gruss Sophie

AW: Rechtliche Grundlagen für Medis austeilen (FSJ)

Verfasst: So 22. Jul 2007, 12:08
von Dirk Höffken
Hallo Kati,

schau dir (wir können uns hier ruhig duzen ;-) ) bei Gelegenheit mal die Dokumentation des SWR
Die Angst-Industrie
Warum wir Risiken maßlos überschätzen
an.

Vermutlich wird dir dann klarer, was ich vermitteln möchte.

Sicherheit steigt nicht proportional zur Kontrolldichte.

Gruß Dirk