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AW: ALG 1 und ALG2/Hartz IV

Verfasst: Mi 15. Nov 2006, 20:04
von ronja19650
Soweit mir bekannt ist, ist es so wie du sagst.
ALG 1 bekommt wer in den letzten 3 Jahren mndestens 12 Monate am Stück sozialversicherungspflichtig gearbeitet hat. Es richtet sich nach dem Verdienst der letzten 12 Monate und ich glaube man bekommt 68 % des durchschnittlichen Nettoerdienstes dieser 12 Monate Monate. ALG 2 und Hartz sind meines wissens nach das gleiche.

Geb aber keine Garantie darauf, grob gesehen müsste es aber stimmen ;)

AW: ALG 1 und ALG2/Hartz IV

Verfasst: Mi 15. Nov 2006, 22:10
von *Angie*
Hallo Tobi,

also kurz: ALG I errechnet sich aus dem Bemessungsentgeld. Das ist das Bruttoentgeld abzüglich des Solidaritätszuschlags, der Lohnsteuer und des Sozialversicherungsbeitrags = Nettobemessungsentgelt. Dass wird n bissel kompliziert berechnet, bis man einen täglichen Leistungssatz errechnet hat, der dann auf einen Monat wieder hochgerechnet wird.

Der Leistungssatz beträgt : 67% des Nettogehaltes bei Personen mit Kindern
60% des Nettogehaltes bei Personen ohne Kindern

Der Leistungszeitraum errechnet sich danach, wie lange man eingezahlt hat,
maximal aber 18 Monate.

Zu Hartz 4:
Hartz 4 heißt so,weil die Zusammenführung der früheren Arbeitslosenhilfe
und der Sozialhilfe zum heutigen ALG II der 4. Schritt einer Reform nach Peter Hartz ist. Diese Schritte sollen den Arbeitsmarkt gesunden lassen, also die Arbeitslosenzahl rapide reduzieren.....

Hartz 1+2 traten ab 1.1.2003 in Kraft
Hartz 3 ab 1.1.2004 und
Hartz 4 ab 1.1.2005

Nach Hartz 4 bekommt man Arbeitslosengeld II und dieses wird nach Bedürftigkeit errechnet und gezahlt.

Fazit: Auch der Manager, der 30 Jahre Berufstätig war und arbeitslos wird, wird nach dem Ende seines ALG 1-Bezuges (spätestens also nach 18 Monaten) in ALG II rutschen.

Sozialhilfe gibt es entgegen einiger irrigen Annahmen auch immer noch, aber nur noch für chronisch Kranke, die wirklich nicht mehr arbeiten können und die keine oder eine zu geringe Rente erhalten. Auch für Rentner mit zu kleiner Rente gibt es Sozialhilfe unter dem Begriff "Grundsicherung".In dem Bewußtsein, dassdie meisten älteren Menschen niemals Sozialhilfe beantragen würden, wurde der Begriff "Grundsicherung" als Deckungsbegriff ins Leben gerufen.

Hoffe, Du hast nun alle Infos, die Du benötigst...?

Schönen Tag noch,A.