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Herdplatte: Fahrlässige Körperverletzung?

Verfasst: Mo 30. Okt 2006, 15:30
von Dirk Höffken
Hallo,

zufällig bin ich gerade auf einen Artikel von SPIEGEL ONLINEgestoßen. An dem Artikel ist schön zu sehen, wie u.a. Pflegepersonal unverhofft mit Straf- und Haftungsrecht in Berührung kommt.

30.Oktober 2006

DRAMA IN DER PSYCHIATRIE

Patient auf Herdplatte halb verbrannt

Schrecklicher Fund in einer Klinikküche in Sachsen-Anhalt: Pfleger eines Krankenhauses in Naumburg haben einen schwer verletzten Patienten vor einem angeschalteten Herd gefunden. Einem Zeitungsbericht zufolge lag der 77-Jährige minutenlang mit Kopf und Armen auf dem heißen Kochfeld.

Naumburg - Zum Hergang des Vorfalls, der sich bereits vor zwei Wochen ereignete, gibt es bislang nur wenige offizielle Details. Der Rentner habe sich wegen schwerer Depressionen in der psychiatrischen Abteilung des Klinikums Burgenlandkreis in Naumburg behandeln lassen, sagte der Geschäftsführer des Krankenhauses, Gerd Holland, SPIEGEL ONLINE.

Die diensthabende Schwester gab an, der Mann sei ihr am frühen Morgen des 17. Oktober aufgeregt erschienen. Ein Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie habe ihm daraufhin ein Beruhigungsmittel verabreicht. Danach habe der Patient auf eigenen Wunsch einige Hilfsarbeiten verrichtet, sagte Holland.

"Bei der Schichtübergabe des Pflegepersonals wurde der Patient in der Therapie-Küche vor dem eingeschalteten Herd gefunden", sagt Holland. "Er war schwer verletzt, aber bei Bewusstsein. Es wurde sofort eine notärztliche Behandlung eingeleitet und die Überweisung an eine Spezialklinik veranlasst."

Weitere Details wollte der Geschäftsführer nicht bestätigen. Die Tochter des Rentners erstattete bei der Polizei in Merseburg Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung.

Die "Bild"-Zeitung berichtet, Stirn, Nase und Kinn des Mannes seien nach dem Zwischenfall verkohlt. Sein linker Unterarm und die Hälfte der rechten Hand hätten amputiert werden müssen, berichtet das Blatt. Der Patient liege seither im Koma. Den Angaben der Zeitung zufolge soll der Mann bewusstlos 15 Minuten auf dem heißen Ceran-Feld des Herdes gelegen haben, ohne dass es jemand bemerkte.

Ein Selbstmordversuch komme nach Angaben der Tochter nicht in Frage, heißt es in der "Bild". "Unsinn. Er hat sich doch so darauf gefreut, dass er bald wieder nach Hause kommt", wird die Frau zitiert.

jjc


Mit freundlichen Grüßen

Dirk Höffken

AW: Herdplatte: Fahrlässige Körperverletzung?

Verfasst: Mo 30. Okt 2006, 17:53
von Purzelfahrer
Ein sehr interessanter Text.

Aber anscheinend weiß die Bildzeitung wieder mehr als der Spiegel.

Das die Tochter Anzeige gegen die Pflegekräfte erstattet hat finde ich richtig.
Wenn die nicht daran Schuld sind, wird das bestimmt durch irgend welche "Gutachter" festgestellt werden.
Aber wenn daran jemand die Schuld trägt, sollte er auch die Verantwortung dafür tragen müssen.
Schade ist aber auch, das alle betroffenen (auch die Pflegekräfte) mental richtig fertig sein müssen, und durch die Anzeige erst recht alles aufgewühlt wird.

Zum Schluss, toller Text, regt so richtig zum Nachdenken an.

Gruß Purzelfahrer

AW: Herdplatte: Fahrlässige Körperverletzung?

Verfasst: Mo 30. Okt 2006, 17:59
von Benutzer 1685 gelöscht
Hallo Dirk,

kann gut sein, dass der/die Pfleger/in vor Gericht kommen. Meine PDL hat uns auch ein Urteil zukommen lassen.

Der Fall im kurzen: Eine PK ging mit einer schwer sturzgefährdeten BW ins Bad. Sie lies den BW Waschbecken stehen, um den Toilettenstuhl aus dem Zimmer zu holen. (einige Meter). Der BW stürzte, zog sich schwere Kopfverletzungen sowie einen Oberschenkelhalsbruch zu. Er verstarb an den Unfallfolgen.
Angeklagt wurde die PK wegen fahrlässiger Körperverletzung mit Todesfolge und wurde auch für schuldig befunden.
Geldstrafe 25.000 Euro

Begründung: Die PK war ausreichend qualifiziert um die Gefahren einschätzen zu können. Der Träger hatte genug Personal zur Verfügung gestellt.
Die PK hätte den BW mitnehmen können um den Stuhl zu holen, oder ihn aufs Bett setzen können. Es war ja bekannt, dass er sturzgefährdet ist.


Ich weiss momentan nicht auswendig welches Gericht das Urteil gesprochen hat, aber ich werde es übermorgen nachreichen.

Gruss Sophie

Weniger Bewertung – Mehr Gedankenspiel

Verfasst: Mo 30. Okt 2006, 20:16
von Dirk Höffken
Hallo,

mir geht es hier weniger um eine juristische Bewertung, sondern vielmehr um ein Gedankenspiel. Jede Pflegekraft kann in eine solche oder ähnliche Situation geraten! Somit sollte sich jede Pflegekraft überlegen was zu tun ist, wenn die Geschäftsführung, der Chefarzt, die Pflegedienstleitung, die Angehörigen, Polizei und Staatsanwaltschaft, u.s.w. wissen wollen was genau passiert ist.


Mit freundlichen Grüßen

Dirk Höffken

AW: Herdplatte: Fahrlässige Körperverletzung?

Verfasst: Mo 30. Okt 2006, 21:18
von Apfel
Hallo!

Das darf man sich besser nicht bildlich vorstellen.Schrecklich!!!!
Ich hätte gerne gewußt welches und wieviel Beruhigungsmittel der Patient bekommen hat. Er hätte vieleicht auf die Hitze des Kochfeldes reagieren können.

Offensichtlich müßte für eine optimale Betreuung der Patienten ein besserer Pflegeschlüssel her.

Man kann jedenfalls nie aufmerksam genug sein ,denn als PK steht man irgendwie sowieso schon mit einem Bein im Gefängnis.


LG, Apfel.

AW: Herdplatte: Fahrlässige Körperverletzung?

Verfasst: Di 31. Okt 2006, 09:22
von Benutzer 1685 gelöscht
Hallo Dirk,

hab ich dich richtig verstanden???

Sollte nicht vielmehr vorher über Konsequenzen nachgedacht werden? Beide Fälle malen für mich ein Bild von Gedankenlosigkeit. (Sorry für die harten Worte).

Sophie

AW: Herdplatte: Fahrlässige Körperverletzung?

Verfasst: Di 31. Okt 2006, 10:17
von doedl
Hallo Alle

welcher Fahrlässigkeit sollten sich die Pflegekräfte denn schuldig gemacht haben?

Es gab eine Therapieküche mit Herd- da hätte der Träger eine Zeitschaltuhr einbauen können, oder eine Sperre (meinetwegen mit Code oder Schlüssel), um Verletzungsgefahren auszuschließen.

Wo steht, dass jeder Patient 24 Stunden beaufsichtigt werden muss?? Gerade für den Altenheimbereich gibt es klare Urteile, dass dies weder personell noch organisatorisch machbar ist.

Das Beispiel von Sophie ist eine andere Rechtslage- während der Pflegezeiten darf halt absolut nichts passieren. Wenn zudem noch bekannt ist, dass ein Bewohner stark sturzgefährdet ist, darf ich ihn während der Pflege keine Sekunde aus den Augen lassen.

Die grundlegende Frage bei der Verbrennung wird sein:

war es voraussehbar, dass der Patient bewußtlos wird?

Um das beurteilen zu können, haben wir hier viel zu wenig Fakten auf dem Tisch

Gruß Doedl

Unverhofft kommt oft

Verfasst: Di 31. Okt 2006, 12:47
von Dirk Höffken
Hallo Sophie.
von sophie
„Hallo Dirk,

hab ich dich richtig verstanden???

Sollte nicht vielmehr vorher über Konsequenzen nachgedacht werden? Beide Fälle malen für mich ein Bild von Gedankenlosigkeit. (Sorry für die harten Worte).

Sophie“
Ja, du hast mich richtig verstanden! Es geht, zumindest mir, nur um das Verhalten nach solchen oder ähnlichen Vorfällen. Die Darstellung soll weniger der juristischen Bewertung und möglichen präventiven Maßnahmen des Falles dienen.

Warum? Weil das meines Wissens im Rechtskundeunterricht der Pflegefachberufe nicht vorkommt und von praktischer Konsequenz ist. Mag sich nun z.B. der Bewohner bzw. Patient Verbrennungen auf dem Herd, eine Schenkelhalsfraktur beim Sturz aus dem Bett oder das Pflegepersonal des Diebstahls beschuldigen. Das kommt nur selten vor? Mag sein! Die Kollegen aus obigen Artikel dürften wohl genauso gedacht haben. Unverhofft kommt eben doch oft.


Wer unschuldig vor Gericht steht, ist in größter Gefahr.

Kurt Tucholsky



Mit freundlichen Grüßen

Dirk Höffken

AW: Herdplatte: Fahrlässige Körperverletzung?

Verfasst: Di 31. Okt 2006, 20:30
von Nateroles
Das ist wieder ein schwieriger Fall.