Hallo ihr,
Ich bin seit 1.9.06 in einem anderen Heim. War zuvor in Bayern in einem Heim und jetzt bin ich in Baden-Württemberg. Jetzt möchte ich mal wissen ob es in Baden-Württemberg andere Gesetze gibt als in Bayern.
Gesetze in Bayern und Baden-Württemberg
AW: Gesetze in Bayern und Baden-Württemberg
Hallo Sabrina,
ich bin zwar nicht aus dieser ecke, aber was sollten denn da für andere Gesetze sein? also ich meine auf was beziehst du das ganze?
gruß Teddy
ich bin zwar nicht aus dieser ecke, aber was sollten denn da für andere Gesetze sein? also ich meine auf was beziehst du das ganze?
gruß Teddy
AW: Gesetze in Bayern und Baden-Württemberg
Hallo Sabrina,
Die zwei größten Gesetzeswerke (einschl. ihrer Rechtsverordnungen und Richtlinien etc.) - SGB XI (Soziale Pflegeversicherung) und Heimgesetz, die gegenwärtig in der stationären Altenpflege in Deutschland relevant sind, gelten bundesweit. Somit gibt es in der Beziehung keine Unterschiede zwischen Bayern und Baden-Württemberg.
Jens
Die zwei größten Gesetzeswerke (einschl. ihrer Rechtsverordnungen und Richtlinien etc.) - SGB XI (Soziale Pflegeversicherung) und Heimgesetz, die gegenwärtig in der stationären Altenpflege in Deutschland relevant sind, gelten bundesweit. Somit gibt es in der Beziehung keine Unterschiede zwischen Bayern und Baden-Württemberg.
Jens
AW: Gesetze in Bayern und Baden-Württemberg
Mir geht es darum, das bei mir im Heim (Baden-Württemberg) schon Nachts die Bewohner gewaschen werden, auch die Medikamente werden Nachts gestellt und die Tropfen werden Abends um 22.00 Uhr für die Frühschicht gerichtet. Meine Alte Stationsleitung sagt dass das rechtlich nicht erlaubt ist, jetzt wollte ich mich erkundigen wie das ist.
AW: Gesetze in Bayern und Baden-Württemberg
Hallo Sabrina,
das was du da schilderst hat aber nichts mit Gesetzen von Bayern oder BaWü zu tun.
Sondern so wie es ein heim handhabt.
Es is von Heim zu Heim, selbst in der gleichen Stadt unterschiedlich.
Auch wenn es evtl. nicht immer unbedingt richtig is..........
Ich habe dir mal in der Forumssuche was rausgesucht, was dir evtl etwas weiter helfen kann und zu dem thema passt.
Nachts waschen:
showthread.php?t=5882&highlight=nachts+waschen
Tropfen richten:
showthread.php?t=6197&highlight=tropfen
showthread.php?t=3928&highlight=tropfen
gruß Teddy
das was du da schilderst hat aber nichts mit Gesetzen von Bayern oder BaWü zu tun.
Sondern so wie es ein heim handhabt.
Es is von Heim zu Heim, selbst in der gleichen Stadt unterschiedlich.
Auch wenn es evtl. nicht immer unbedingt richtig is..........
Ich habe dir mal in der Forumssuche was rausgesucht, was dir evtl etwas weiter helfen kann und zu dem thema passt.
Nachts waschen:
showthread.php?t=5882&highlight=nachts+waschen
Tropfen richten:
showthread.php?t=6197&highlight=tropfen
showthread.php?t=3928&highlight=tropfen
gruß Teddy
AW: Gesetze in Bayern und Baden-Württemberg
Danke für die Info, jetzt weiß ich halt auch nicht was ich machen soll. Ich finde das ja auch menschenunwürdig nachts um 3.00 oder 4.00 uhr die Bewohner zu waschen, aber was nun.
- doedl
- Beiträge: 6411
- Registriert: Sa 11. Aug 2001, 19:12
- Beruf: Pflegedinosaurier
- Einsatz Bereich: Geschäftsführung Sozialstation
- Interessen: Mauern, Verputzen, Betonieren, grins
AW: Gesetze in Bayern und Baden-Württemberg
Hi Sabrina
was Du beschreibst, ist die jeweilige Auslegung des Heimgesetzes, der Heimpersonalverordnung und der MDK Richtlinien für die Begutachtung der Pflegequalität in einem Bundesland.
Es gibt kein "Gesetz", welches das Waschen von Bewohnern in der Nacht verbieten würde, aber sehr wohl die Ansichten des MDK/Heimaufsicht zum Thema.
Der einzige rechtliche Unterschied, der mir bekannt ist, ist der rechtfertigende Notstand, der in Bayern auf 24 Stunden begrenzt ist, in Baden Württemberg auf 48 Stunden.
Gruß Doedl
was Du beschreibst, ist die jeweilige Auslegung des Heimgesetzes, der Heimpersonalverordnung und der MDK Richtlinien für die Begutachtung der Pflegequalität in einem Bundesland.
Es gibt kein "Gesetz", welches das Waschen von Bewohnern in der Nacht verbieten würde, aber sehr wohl die Ansichten des MDK/Heimaufsicht zum Thema.
Der einzige rechtliche Unterschied, der mir bekannt ist, ist der rechtfertigende Notstand, der in Bayern auf 24 Stunden begrenzt ist, in Baden Württemberg auf 48 Stunden.
Gruß Doedl
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