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AW: Elternunterhalt - Petition für klare Gesetze und Gerechtigkeit

Verfasst: So 5. Nov 2006, 15:45
von doedl
Hallooo Marianne

vielen Dank für Deine Tabelle- könntest die noch etwas erklären? Ist für mich erstmal nicht so ganz verständlich.

Du machst dir ja viel Mühe- find ich toll

Gruß Doedl

AW: Elternunterhalt - Petition für klare Gesetze und Gerechtigkeit

Verfasst: Mi 3. Okt 2007, 04:10
von Marianne
Hallo zusammen,

auch wenn das Thema die meisten von euch vielleicht nicht persönlich betrifft, möchte ich es doch noch mal gerne hervorkramen.

Meine Petition ist nachwievor "im Rennen", d.h. sie ist noch in Bearbeitung im Petitionsausschuss des Bundestags und man kann sich der Petition immer noch anschließen.
"Gut Ding braucht Weile!" :)

Mir ist bewusst, dass die Pflegekräfte in einem Pflegeheim in der Regel nicht wissen, wie der Heimaufenthalt des einzelnen Bewohners finanziert wird. Das finde ich auch gut so!
Aber unterhaltspflichtige Kinder sehen das vielleicht anders ...
Wer nichts zuzahlen muss, sieht eher und freut sich darüber, wie gut es seinen Eltern im Heim geht, kommt öfter zu Besuch, engagiert sich mehr.
Wer kräftig zur Kasse gebeten wird, will für sein Geld "Leistung sehen", wird eher Mängel finden ...

Insofern berührt das Thema Elternunterhalt m.E. auch die Pflegekräfte.
Sie müssen sich ja nicht nur mit den Heimbewohnern, sondern auch mit deren Angehörigen "herumschlagen" - was sicher manchmal ganz schön nervig sein kann!

Insofern wären finanziell möglichst unbelastete Angehörige wohl auch ein Gewinn für das Arbeitsklima im Heim.
Könnte zumindest ich mir vorstellen.

Liebe Grüße
Marianne

AW: Elternunterhalt - Petition für klare Gesetze und Gerechtigkeit

Verfasst: Mi 3. Okt 2007, 04:45
von -Felicitas-
vbcnvbc

AW: Elternunterhalt - Petition für klare Gesetze und Gerechtigkeit

Verfasst: Di 9. Okt 2007, 04:00
von Marianne
Hallo FeliX,

deine Meinung kann ich nur zu gut verstehen.
Ich dachte genau so.
Bis ich mich intensiv mit der Theorie und Praxis des Elternunterhalts auseinandersetzte.

FeliX,
damit wir vom Gleichen sprechen:
Wie definierst du "reich"?
Wie definierst du "schmalen Geldbeutel"?
Wo würdest du da die Einkommensgrenzen ansetzen?
Wieviel Elternunterhalt hältst du für zumutbar - bezogen auf das Einkommen?
Soll auch der Ehegatte des Elternunterhaltspflichtigen (Schwiegerkind) mit seinem Einkommen haften?

Ich bin gespannt auf deine Antworten.

LG
Marianne

AW: Elternunterhalt - Petition für klare Gesetze und Gerechtigkeit

Verfasst: Do 11. Okt 2007, 05:01
von Marianne
[quote=""GastLinade""]Hallöchen,

@ Marianne, bei all dem lesen is mir grad abhanden gekommen wer deiner Meinung nach nun den Differenzbetrag der Heimunterbringung bezahlen soll, nachdem die 2 Kinder von Fr. Schmidt nun jeder ihre 46 € gezahlt haben, und sagen wir mal noch immer ca. 700€ (mal so dahin gesagt) ungedeckt sind.
Das Sozialamt und damit jeder Steuerzahler? [/quote]

Hallo Linade,
meiner Meinung nach gibt es keinen Differenzbetrag, den vielleicht "wir alle" bezahlen müssten.
Im Jahr 2004 wurden gerade mal ca. 30 Mio € bundesweit(!) über den Elternunterhalt "eingetrieben". Mit sehr viel Verwaltungsaufwand musste aber die eventelle Unterhaltspflicht aller eventuell unterhaltspflichtigen Kinder überprüft werden. Nach meinen - sehr vorsichtigen - Berechnungen übersteigt der Verwaltungsaufwand hierfür die Einnahmen aus dem Elternunterhalt. Gerichtskosten sind dabei noch gar nicht eingerechnet. (Sozialämter zahlen keine Gerichtskosten für ihre oft aussichtslosen Klagen.)

46€ im Monat ...
ich denke, die würde fast jedes Kind für seine Eltern zahlen.
Allein schon, um damit den absoluten "Finanzstriptease" vor dem Sozialamt zu vermeiden!
Hätte man mir gesagt: "Frau F., bitte beteiligen Sie sich mit 46€ monatlich an den Pflegekosten Ihrer Mutter!" ...
Ich hätte ohne Wenn und Aber gezahlt - es gäbe weder mein Forum zum Elternunterhalt noch meine Petition!

Ich bin überzeugt davon, dass die Einnahmen der Sozialhilfeträger aus dem Elternunterhalt wesentlich höher wären, wenn es dafür simple Berechnungsregeln gäbe - zB die 46€, die auch Eltern für pflegebedürftige Kinder zahlen.
Ich sehe aber nicht ein, warum ein Elternunterhaltspflichtiger nur den Verwaltungsaufwand der Sozialhilfeträger finanzieren soll, ohne dass im Endeffekt auch nur ein Cent wirklich bei den Pflegebedürftigen ankommt!

Ich bin durchaus der Meinung, dass man seinen guten(!) Eltern im Alter auch Pflege schuldet.
Wer ein wirklich gutes Verhältnis zu Vater und/oder Mutter hat, wird - wenn irgendwie möglich - die Pflege selbst übernehmen.
Häufig ist das persönliche Verhältnis zwischen Eltern und Kindern aber leider nicht so optimal ...
trotzdem wird häufig zuhause "gepflegt" - aus vertraglicher oder moralischer Pflicht.
Natürlich ohne "kontrollierende" ambulante Pflegedienste - sondern für Pflegegeld.

Ich bitte, mich nicht falsch zu verstehen:
Es gibt sicher viele Eltern/Kinder/Ehegatten, die ihre Angehörigen absolut mustergültig versorgen und pflegen. Sie haben meinen höchsten Respekt!
Ich halte aber den allgemeinen Schluss "Häusliche Pflege in der Familie = optimale Pflege!" für absolut unzutreffend.
Der vor kurzem so heiß diskutierte MDK-Bericht enthält leider keinerlei Aussagen zur Situation in rein häuslichen Pflegesituationen.
Auch das wäre mal interressant.
Aber bislang gibt es wohl kein gesetzliches Instrumentarium, um dieser Frage nachzugehen. Ist wohl - vorsichtshalber - auch nicht erwünscht ...

Ob jemand einen Angehörigen selbst pflegt oder auch nicht, darf m.E. auf keinen Fall von finanziellen Erwägungen oder gar Druck abhängen. Der Leidtragende wäre wohl immer der Pflegebedürftige.

Sorry, Linade,
bin wohl ein wenig vom Thema abgekommen... :smile

LG
Marianne

AW: Elternunterhalt - Petition für klare Gesetze und Gerechtigkeit

Verfasst: Do 11. Okt 2007, 09:39
von -Felicitas-
fgjfgh

AW: Elternunterhalt - Petition für klare Gesetze und Gerechtigkeit

Verfasst: Mi 17. Okt 2007, 02:53
von Marianne
[quote=""GastLinade""]
Zumutbarkeit: Persönlich sag ich mal, finde ich 1400€ + mind.50% des darüberhinaus gehenden Betrages als zumutbar zum leben, staffelt sich ja mit steigendem Einkommen automatisch.

Was ich auch etwas kritischer sehe , ist die "Haftung des Schwiegerkindes", allerdings gibt s sowas ähnliches ja auch beim Kindesunterhalt.
[/quote]

Hallo Linade,

ob 1400€ + 50% darüber für einen Unverheirateten, der vielleicht noch für eine eigene Immobilie oder andere größere Anschaffungen Rücklagen bilden will/muss, wirklich so großzügig bemessen sind, darüber kann man lange diskutieren ...
Laut Stat. Bundesamt hatte im Jahr 2005 ein alleinstehender Durchschnittsverdiener 1800€ monatlich an "ausgabefähigem Einkommen und Einnahmen" zur Verfügung. Davon sind erst mal Miete, Telefon, GEZ, Versicherungen und viele andere "Fixkosten" zu zahlen - sowie 200€ Elternunterhalt.
Sind bei einem Einkommen von 1800€ wirklich 200€ weniger nicht "spürbar" - wie der BGH so gerne behauptet? :confused:

Besonders problematisch beim Elternunterhalt ist in der Tat die verdeckte Schwiegerkindhaftung.
Dazu zur Verdeutlichung ein paar Berechnungsbeispiele:

A ist jeweils elterunterhaltspflichtig, B ist sein Ehegatte.

a)
Einkommen A: 1400€
Einkommen B: 1400€
Elternunterhalt: 88€
Wäre A unverheiratet: 0€ Elternunterhalt!

b)
Einkommen A: 1050€
Einkommen B: 1400€
Elternunterhalt: 0€

c)
Einkommen A: 1000€
Einkommen B: 1800€
Elternunterhalt: 63€
Wäre A unverheiratet: 0€ Elternunterhalt!


d)
Einkommen A: 800€
Einkommen B: 2000€
Elternunterhalt: 50€
Wäre A unverheiratet: 0€ Elternunterhalt!

e)
Einkommen A: 800€
Einkommen B: 2400€
Elternunterhalt: 94€
Wäre A unverheiratet: 0€ Elternunterhalt!

f)
Einkommen A: 600€
Einkommen B: 2600€
Elternunterhalt: 71€
Wäre A unverheiratet: 0€ Elternunterhalt!

g)
Einkommen A: 500€
Einkommen B: 3000€
Elternunterhalt: 75€
Wäre A unverheiratet: 0€ Elternunterhalt!

h)
Einkommen A: 1500€
Einkommen B: 2500€
Elternunterhalt: 291€
Wäre A unverheiratet: 50€ Elternunterhalt!

i)
Einkommen A: 1800€
Einkommen B: 2500€
Elternunterhalt: 388€
Wäre A unverheiratet: 200€ Elternunterhalt!

j)
Einkommen A: 2000€
Einkommen B: 2000€
Elternunterhalt: 388€
Wäre A unverheiratet: 300€ Elternunterhalt!

k)
Einkommen A: 1800€
Einkommen B: 1800€
Elternunterhalt: 288€
Wäre A unverheiratet: 200€ Elternunterhalt!

l)
Einkommen A: 0€
Einkommen B: 4000€
Elternunterhalt: 100€ (Hälfte des "Taschengelds")

Ach ja, der Trick, mit der Steuerklassenkombination III/V das Netto-Einkommen möglichst niedrig zu halten, funktioniert übrigens nicht; das Nettoeinkommen des Elternunterhaltspflichtigen wird fiktiv nach Steuerklasse IV berechnet plus anteiligem/hälftigem Splittingvorteil. :eek:

LG
Marianne

AW: Elternunterhalt - Petition für klare Gesetze und Gerechtigkeit

Verfasst: Mi 17. Okt 2007, 09:06
von Benutzer 1685 gelöscht
Hallo Marianne,
46€ im Monat ...
ich denke, die würde fast jedes Kind für seine Eltern zahlen.
Allein schon, um damit den absoluten "Finanzstriptease" vor dem Sozialamt zu vermeiden!
Hätte man mir gesagt: "Frau F., bitte beteiligen Sie sich mit 46€ monatlich an den Pflegekosten Ihrer Mutter!" ...
Ich hätte ohne Wenn und Aber gezahlt - es gäbe weder mein Forum zum Elternunterhalt noch meine Petition!
Du darfst nicht von dir auf andere schliessen. Ich kann dir berichten, dass es Angehörige gibt, die nichtmal die 30 Euro für ein Einzelzimmer zahlen wollen.
meiner Meinung nach gibt es keinen Differenzbetrag, den vielleicht "wir alle" bezahlen müssten.
Im Jahr 2004 wurden gerade mal ca. 30 Mio € bundesweit(!) über den Elternunterhalt "eingetrieben". Mit sehr viel Verwaltungsaufwand musste aber die eventelle Unterhaltspflicht aller eventuell unterhaltspflichtigen Kinder überprüft werden. Nach meinen - sehr vorsichtigen - Berechnungen übersteigt der Verwaltungsaufwand hierfür die Einnahmen aus dem Elternunterhalt. Gerichtskosten sind dabei noch gar nicht eingerechnet. (Sozialämter zahlen keine Gerichtskosten für ihre oft aussichtslosen Klagen.)
du solltest hierbei dann aber auch bitte bedenken, dass dann nicht mehr du das Pflegeheim für deine Eltern aussuchst sondern das Sozialamt. Und die suchen immer das Billigste aus, übernehmen die Mehrkosten für andere Häuser nicht.
Wer nichts zuzahlen muss, sieht eher und freut sich darüber, wie gut es seinen Eltern im Heim geht, kommt öfter zu Besuch, engagiert sich mehr.
Wer kräftig zur Kasse gebeten wird, will für sein Geld "Leistung sehen", wird eher Mängel finden ...

Insofern berührt das Thema Elternunterhalt m.E. auch die Pflegekräfte.
Sie müssen sich ja nicht nur mit den Heimbewohnern, sondern auch mit deren Angehörigen "herumschlagen" - was sicher manchmal ganz schön nervig sein kann!

Insofern wären finanziell möglichst unbelastete Angehörige wohl auch ein Gewinn für das Arbeitsklima im Heim.
Könnte zumindest ich mir vorstellen.
auch das ist ein Trugschluss. Im übrigen nehmen gute Heime Rückmeldungen immer entgegen (ausserdem gibt es regelmässig eine Kundenbefragung). Nörgelnde Anghörige, die teilweise sehr unangenehm werden können, gibt es auf beiden Seiten. (Sozialamt/Selbstzahler).


ich weiss im übrigen nicht, weshalb der Staat (also wir) für die Pflege von Fr. M. aufkommen sollten wenn ihr Sohn/ ihre Tochter ein Jahreseinkommen von 40 000 Euro hat. Oder wie stellst du dir das vor???
Sonnige Grüsse
Sophie

AW: Elternunterhalt - Petition für klare Gesetze und Gerechtigkeit

Verfasst: Mi 17. Okt 2007, 13:37
von Marianne
Hallo Sophie,

danke für deinen Beitrag. :)

[quote=""sophie""]
du solltest hierbei dann aber auch bitte bedenken, dass dann nicht mehr du das Pflegeheim für deine Eltern aussuchst sondern das Sozialamt. Und die suchen immer das Billigste aus, übernehmen die Mehrkosten für andere Häuser nicht. [/quote]

Die Sozialhilfeträger sind verpflichtet, die Heimkosten zu übernehmen, wenn mit dem Heimträger eine Vereinbarung nach § 75 Abs. 3 SGB XII abgeschlossen wurde. Und dies trifft keineswegs nur auf die billigsten Heime zu. Das Heim, also seinen Aufenthaltsort bestimmt immer der Pflegebedürftige bzw. dessen Betreuuer - nicht das Sozialamt!

[quote=""sophie""]
Insofern wären finanziell möglichst unbelastete Angehörige wohl auch ein Gewinn für das Arbeitsklima im Heim.
Könnte zumindest ich mir vorstellen.
auch das ist ein Trugschluss.
...
Nörgelnde Angehörige, die teilweise sehr unangenehm werden können, gibt es auf beiden Seiten. (Sozialamt/Selbstzahler).
[/quote]

Ich habe hier meinen persönlichen Eindruck wiedergegeben, den ich seit drei Jahren im Pflegeheim meiner Mutter auch durch den Kontakt mit anderen Angehörigen gewonnen habe. Mir war und ist klar, dass meine eigenen Erfahrungen nicht unbedingt repräsentativ sein müssen. Ich sagte ja: "Könnte zumindest ich mir vorstellen."

[quote=""sophie""]
ich weiss im übrigen nicht, weshalb der Staat (also wir) für die Pflege von Fr. M. aufkommen sollten wenn ihr Sohn/ ihre Tochter ein Jahreseinkommen von 40 000 Euro hat. Oder wie stellst du dir das vor???
[/quote]

Sophie, dann müssen wir aber auch die Frage stellen, warum die Solidargemeinschaft (also auch wieder du und ich mit unserem "schmalen Geldbeutel") die Pflegeversicherungsleistungen eines einkommensstarken und/oder vermögenden Pflegebedürftigen übernehmen soll, der die Pflegekosten locker selbst zahlen könnte. Er kann den dadurch ersparten Betrag für ein etwas luxuriöseres Heim ausgeben, auf die hohe Kante legen, an seine Angehörigen verschenken. Die von der Solidargemeinschaft erbrachten Pflegeversicherungsleistungen erhöhen also spätestens die Freude der Erben.

Professor Bernd Raffelhüschen formuliert es so:
Die Einführung der Pflegeversicherung war ein Fehler. Wer hat denn dadurch gewonnen? Die Mittelschicht, denn die muss nicht mehr ihr Haus verkaufen. Finanziell Bedürftige haben auch früher Leistungen erhalten. Das umlagefinanzierte System muss umgebaut werden. Es ist nicht nachhaltig.
Ich denke, über die Finanzierung der Pflege muss grundlegend nachgedacht werden. Mutlose "Reförmchen" lösen das wachsende Problem nicht.

LG
Marianne

AW: Elternunterhalt - Petition für klare Gesetze und Gerechtigkeit

Verfasst: Mi 17. Okt 2007, 22:38
von Benutzer 1685 gelöscht
Hallo Marianne,
Die Sozialhilfeträger sind verpflichtet, die Heimkosten zu übernehmen, wenn mit dem Heimträger eine Vereinbarung nach § 75 Abs. 3 SGB XII abgeschlossen wurde. Und dies trifft keineswegs nur auf die billigsten Heime zu. Das Heim, also seinen Aufenthaltsort bestimmt immer der Pflegebedürftige bzw. dessen Betreuuer - nicht das Sozialamt!
auch hier liegst du falsch, es werden die billigsten Häuser im Umkreis genommen. Ist ein Haus aufgrund von mehr Personal oder höheren Hotel/Investitionskosten teurer werden die Kosten vom Sozialhilfeträger nicht übernommen, zumindest in RLP.
Ich denke, über die Finanzierung der Pflege muss grundlegend nachgedacht werden. Mutlose "Reförmchen" lösen das wachsende Problem nicht.
hier gebe ich dir recht, wobei ich denke ich, an andere Reformen denke als du.

Gute Nacht
Sophie

AW: Elternunterhalt - Petition für klare Gesetze und Gerechtigkeit

Verfasst: Do 18. Okt 2007, 02:17
von Marianne
Hallo Sophie,

[quote=""sophie""]
auch hier liegst du falsch, es werden die billigsten Häuser im Umkreis genommen. Ist ein Haus aufgrund von mehr Personal oder höheren Hotel/Investitionskosten teurer werden die Kosten vom Sozialhilfeträger nicht übernommen, zumindest in RLP.
[/quote]

Moment mal, WER nimmt die billigsten Häuser im Umkreis?
Die Auswahl des Heimes trifft der Pflegebedürftige, den Heimvertrag schließt er - nicht das Sozialamt!
Ich fürchte, diesmal liegst du falsch.
Wählt der Pflegebedürftige ein - sagen wir mal - mittelpreisiges Heim mit Vereinbarung nach § 75 SGB XII, kann sich das Sozialamt auf den Kopf stellen und mit den Ohren wackeln ... das Sozialamt MUSS zahlen!
Ich kann mir absolut nicht vorstellen, dass Heime in mittlerer Preislage freiwillig auf die Vereinbarung mit dem Sozialhilfeträger verzichten. Was würden sie dann mit anfänglichen Selbstzahlern machen, wenn nach ein paar Jahren das Vermögen aufgebraucht ist? Rausschmeissen, weil das Sozialamt die Mehrkosten nicht zahlt?
Ist das tatsächlich die Praxis in RLP???
Sorry, Sophie, aber das kann ich dir so nicht glauben.
Natürlich kenne ich die Praxis in RLP nicht, es mag durchaus landesspezifische Besonderheiten geben ... aber generell spricht das Bundesrecht(insbes. SGB XII) dagegen!
Laut Sozialgerichtsrechtsprechung tun sich Sozialämter verdammt schwer damit, den zwangsweisen Umzug eines gut eingelebten, alten Pflegebedürftigen in ein kostengünstigeres Heim durchzusetzen. Mir fällt auf Anhieb kein Urteil ein, in dem das Sozialamt damit durchgekommen wäre.
In Bayern - zumindest im ländlichen Bereich - unterscheiden sich die Preise der Heime nur unwesentlich. Und alle mir bekannten Heime haben eine Vereinbarung nach § 75 SGB XII mit dem Sozialhilfeträger. Der Pflegebedürftige kann also wirklich selbst auswählen.
Sophie, sooo falsch liege ich also nicht - zumindest was Bayern angeht. ;)

[quote=""sophie""]
hier gebe ich dir recht, wobei ich denke ich, an andere Reformen denke als du.
[/quote]

Wer weiß, Sophie?
Vielleicht sollten wir darüber reden ...
aber nicht in diesem eh schon ellenlangen Thread. :)

Ich sehe die Pflegeproblematik momentan aus der Sicht des potentiell Unterhaltspflichtigen, aber auch als - möglicherweise schon in naher Zukunft - selbst Pflegebedürftige. Insofern beschäftige ich(46) mich sicher wesentlich mehr mit dem Thema Pflege als meine AltersgenossInnen.
Ich habe das große Glück, meine pflegebedürftige Mutter in einem sehr guten Pflegeheim zu wissen, in dem sie sich seit drei Jahren wirklich wohl fühlt.
Meine Mutter(81, Pflegestufe 2) ist wohl eine Heimbewohnerin, wie sie sich jede/r PflegerIn nur wünschen kann: geistig noch ziemlich fit, relativ anspruchslos und dankbar für jeden "Service" und jede Abwechslung, immer freundlich.
Was sie "ausstrahlt", bekommt sie auch von den PflegerInnen reichlich zurück. ;)
Sicher ist das auch auf ihre grundsätzlich positive Einstellung gegenüber dem Heim zurückzuführen; sie wurde nicht ins ach, so furchtbare Heim abgeschoben, sie hat sich selbst für das Heim ihrer Wahl entschieden.

Natürlich verschließe ich nicht die Augen davor, dass es in Heimen auch "verheerende Zustände" gibt, die mit allen Mitteln bekämpft werden müssen.
Aber was mir wirklich weh tut, ist das Bild, das derzeit allgemein in den meisten Medien verbreitet wird: Dass Pflegeheime im wahrsten Sinne des Wortes das Allerletzte sind! Sozusagen die Höchststrafe, die letzte Folterkammer für jeden Alten.
Wenn ich dann an die "Engel" denke, die meiner Mutter das Leben so angenehm wie möglich machen, deren Berufsstand in der Öffentlichkeit aber derart in den Dreck gezogen wird ... :mad: :mad: :mad:

Was ich eigentlich sagen will?

Ich denke, ich kann das Thema Pflege durchaus sachlich aus verschiedenen Perspektiven sehen.
Ich freue mich daher auf jede weitere Diskussion mit euch - egal um was es geht.

LG
Marianne

AW: Elternunterhalt - Petition für klare Gesetze und Gerechtigkeit

Verfasst: Di 23. Okt 2007, 04:13
von Marianne
Hallo Felicitas,

[quote=""-Felicitas-""]
Nur, weil es jetzt leider immer noch keine "Düseldorfer Tabelle", wie es sie für den Kindesunterhalt gibt, für den Elternunterhalt gibt und es deswegen häufig Rechtsstreite aufgrund der geforderten Höhe gibt, heisst das nicht, dass das immer so bleiben wird und dass man allein deswegen den Elternunterhalt abschaffen sollte.[/quote]

Eine "Düsseldorfer Tabelle" speziell für den Elternunterhalt wird, kann und muss es wohl nie geben. Steht das für den Unterhalt relevante Einkommen des Unterhaltspflichtigen fest, kann man (muss aber nicht) die 1400€+50%-Regel anwenden. Das eigentliche Problem beim Elternunterhalt ist, wie sich das unterhaltsrelevante Einkommen im Detail berechnet.
Z.B.: Was ist wichtiger? Die Kosten für die Nachhilfestunden des eigenen Sohnes oder der Elternunterhalt?


[quote=""-Felicitas-""]
Was Dein Argument mit "guten(!) Eltern" angeht, so kann ich nur sagen: Auch für "schlechte(!) Kinder" müssen die Eltern bezahlen. Ebenso für einen sich nachher als "schlechten(!) Ehepartner" abzeichnenden Ex.[/quote]

Felicitas,
hier hast du mich möglicherweise missverstanden.
Ich wollte damit sagen: Wenn man ein gutes, inniges Verhältnis zu seinen Eltern hat, kann man auch die schwierige Aufgabe in Angriff nehmen und bewältigen, seine Eltern selbst zu pflegen.
Aber wenn das Verhältnis nicht so gut ist, wenn man nur pflegt, weil man muss (aus welchen Gründen auch immer) ...
ich fürchte, da kommt häufig nicht die optimale Pflege heraus.
Aber häusliche Pflege wird nach meinem Wissensstand ja nicht wirklich kontrolliert ...

Zu deinem Argument Unterhalt für "schlechte" Kinder:
Nach der Rechtsprechung kann sogar ein minderjähriger 16-Jähriger seinen Unterhaltsanspruch gegenüber seinen Eltern verlieren, wenn er sich weigert, eine Ausbildung zu machen oder zu arbeiten.
So weit sollte es meiner Meinung nach allerdings gar nicht erst kommen, wenn Eltern ihre Erziehungsaufgabe ernst nehmen. Eltern können sehr wohl die Entwicklung der Kinder beeinflussen - nicht aber Kinder das Verhalten ihrer Eltern.

Auf das Thema "Unterhalt für den/die schlechte/n Ex" möchte ich hier nicht näher eingehen ... Das steht auf einem ganz anderen Blatt und hat mit Elternunterhalt überhaupt nichts zu tun. (Abgesehen davon, dass so manchen Betroffenen beide Unterhaltspflichten treffen.)

Felicitas, ich verstehe inzwischen, dass so mancher Probleme mit dem Gedanken hat, dass sich Gutverdiener mit nichts oder mit max. 46€ im Monat von ihrer Elternunterhaltspflicht "freikaufen" könnten.
Ich bitte aber zu bedenken: Dies gilt nur für Sozialhilfefälle, also nur für Fälle, in denen Pflegebedürftige ihr Vermögen bereits für die Heimkosten ausgegeben haben, ihre Rente nicht für die Heimkosten reicht.
Deren Kinder leisten aber - sofern sie für Elternunterhalt als leistungsfähig angesehen werden - bereits mit Steuern und Sozialabgaben einen nicht unerheblichen Beitrag zur Solidargemeinschaft und insbes. zum Generationenvertrag.
Felicitas, sag mir bitte, warum soll Sohn X die Pflegekosten tragen
a) von Kinderlosen und
b) von Eltern, die wegen schwerer Verfehlungen gegenüber ihren Kindern ihren eigenen Unterhaltsanspruch verwirkt haben???
Aber für die Mutter/den Vater, die/der in bescheidenen Verhältnissen, aber durch gute Erziehung dazu beigetragen hat, dass aus X ein heute leistungsfähiger Steuerzahler wurde, hat die Solidargemeinschaft nichts übrig???

Sorry, dafür fehlt mir das Verständnis.
(Zur Erinnerung: Bei der Frage "Elternunterhalt - Ja oder Nein" geht es um lediglich ca. 30 Mio Euro pro Jahr - bundesweit! Einnahmen, die m.E. nicht mal den Verwaltungs- und Justizaufwand decken.)

LG
Marianne

AW: Elternunterhalt - Petition für klare Gesetze und Gerechtigkeit

Verfasst: Di 23. Okt 2007, 16:53
von Benutzer 1685 gelöscht
Hallo Marianne,
Die Auswahl des Heimes trifft der Pflegebedürftige, den Heimvertrag schließt er - nicht das Sozialamt!
Ich fürchte, diesmal liegst du falsch.
Wie soll der Pflegebedürftige sich ein Heim aussuchen, wenn er nicht die Kohle hat um es zu bezahlen. Wer bestellt zahlt, also sucht der aus der zahlt.

Ich habe dir eine PN geschickt.

Sophie