AW: Elternunterhalt - Petition für klare Gesetze und Gerechtigkeit
Verfasst: Mo 18. Sep 2006, 09:38
Hallo Marianne
Ihre Ansicht kann ich nun garnicht teilen.
Wir haben in vielen Heimen einen hohen Anteil an Sozialhilfeempfängern- zwischen 30 und 45 %, je nach Region; also Kosten, die von der öffentlichen Hand beglichen werden müssen (und durch die Steuerzahler refinanziert werden).
In der BRD herrscht das sogenannte Subsidiaritätsprinzip- also tritt der Staat erst dann in die Verpflichtung, wenn z. B. familiäre Unterstützung nicht einzuholen ist. Das wohl völlig zu Recht!
Sie plädieren für einen Pauschalbetrag- mit einer angemessenen Einkommensgrenze für die Kinder; was bedeutet, dass auch bei Ihrer Version die Einkommensverhältnisse überprüft werden müssen.
Für mich ist nicht nachzuvollziehen, wo dann Verwaltungskosten eingespart werden können?
Es erscheint mir auch nicht sozialverträglich, dass ein Arbeiter mit einem Nettoverdienst von 1250 Euro genau so 46 Euro für seine Mutter zahlen soll, wie ein Manager mit einem Nettoverdienst von 5000 oder mehr Euro...??
Das BSG hat sehr klare Entscheidungen zum Unterhalt getroffen- überall nachzulesen. Dass Sozialämter versuchen, die Kosten für stationäre Pflege bei vermögenden Angehörigen einzuholen, scheint mir bei leeren Kassen durchaus legitim. Fühlen sich Angehörige übervorteilt, so bleibt ihnen jederzeit der Weg der Klage offen.
Die Kosten für stationäre Pflege einfach der "Allgemeinheit" überantworten zu wollen, ist mir zu einfach- die "Alten" haben nicht nur ihren Beitrag zu unserer Volkswirtschaft geleistet, sondern auch in ihre Kinder investiert. Wäre es also nicht angebracht, dass jedes Kind auch seinen Anteil für die Eltern übernimmt?
Gruß Doedl
Ihre Ansicht kann ich nun garnicht teilen.
Wir haben in vielen Heimen einen hohen Anteil an Sozialhilfeempfängern- zwischen 30 und 45 %, je nach Region; also Kosten, die von der öffentlichen Hand beglichen werden müssen (und durch die Steuerzahler refinanziert werden).
In der BRD herrscht das sogenannte Subsidiaritätsprinzip- also tritt der Staat erst dann in die Verpflichtung, wenn z. B. familiäre Unterstützung nicht einzuholen ist. Das wohl völlig zu Recht!
Sie plädieren für einen Pauschalbetrag- mit einer angemessenen Einkommensgrenze für die Kinder; was bedeutet, dass auch bei Ihrer Version die Einkommensverhältnisse überprüft werden müssen.
Für mich ist nicht nachzuvollziehen, wo dann Verwaltungskosten eingespart werden können?
Es erscheint mir auch nicht sozialverträglich, dass ein Arbeiter mit einem Nettoverdienst von 1250 Euro genau so 46 Euro für seine Mutter zahlen soll, wie ein Manager mit einem Nettoverdienst von 5000 oder mehr Euro...??
Das BSG hat sehr klare Entscheidungen zum Unterhalt getroffen- überall nachzulesen. Dass Sozialämter versuchen, die Kosten für stationäre Pflege bei vermögenden Angehörigen einzuholen, scheint mir bei leeren Kassen durchaus legitim. Fühlen sich Angehörige übervorteilt, so bleibt ihnen jederzeit der Weg der Klage offen.
Die Kosten für stationäre Pflege einfach der "Allgemeinheit" überantworten zu wollen, ist mir zu einfach- die "Alten" haben nicht nur ihren Beitrag zu unserer Volkswirtschaft geleistet, sondern auch in ihre Kinder investiert. Wäre es also nicht angebracht, dass jedes Kind auch seinen Anteil für die Eltern übernimmt?
Gruß Doedl