Unterschiede bei der Haftung
Verfasst: Mi 30. Aug 2006, 23:24
Hallo Tanja,
im Bereich der Haftung wird (grob) unterschieden zwischen:
1. Strafrechtlicher Haftung
2. Zivilrechtlicher Haftung
a) Haftung aus Vertrag (Trifft erst mal nur den Träger)
b) Haftung aus Delikt gemäß der §§ 823ff BGB
Ob ihr nach Haftungsgrundsätzen etwas „passieren“ kann, hängt wesentlich von den Folgen ab. Die Anforderungen an die Pflegekraft unterscheiden sich zudem im Straf- und Zivilrecht. Aus pflegefachlicher Perspektive ist es sicher korrekt den Fehler zu dokumentieren. Jeder macht mal etwas falsch! Aus juristischer Perspektive (Verteidigung) wäre eine Lücke in der Dokumentation, sowohl für einen Straf- als auch einen Zivilprozess, in diesem Fall wohl besser. Wobei ich diesem Weg nicht propagieren möchte!
Nicht ausschließen lassen sich, auch ohne Folgen, arbeitsrechtliche Konsequenzen.
Gruß Dirk
im Bereich der Haftung wird (grob) unterschieden zwischen:
1. Strafrechtlicher Haftung
2. Zivilrechtlicher Haftung
a) Haftung aus Vertrag (Trifft erst mal nur den Träger)
b) Haftung aus Delikt gemäß der §§ 823ff BGB
Ob ihr nach Haftungsgrundsätzen etwas „passieren“ kann, hängt wesentlich von den Folgen ab. Die Anforderungen an die Pflegekraft unterscheiden sich zudem im Straf- und Zivilrecht. Aus pflegefachlicher Perspektive ist es sicher korrekt den Fehler zu dokumentieren. Jeder macht mal etwas falsch! Aus juristischer Perspektive (Verteidigung) wäre eine Lücke in der Dokumentation, sowohl für einen Straf- als auch einen Zivilprozess, in diesem Fall wohl besser. Wobei ich diesem Weg nicht propagieren möchte!
Nicht ausschließen lassen sich, auch ohne Folgen, arbeitsrechtliche Konsequenzen.
Gruß Dirk