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AW: Oberschenkelhalsbruch nach Sturz - Verantwortung?!

Verfasst: Mo 14. Aug 2006, 13:51
von doedl
Hallo Gast

grundsätzlich gehört ein Sturz- auch im Altenheim- zum Lebensrisiko; die Fürsorgepflicht eines Altenheims besteht nicht in einer 24- Stunden Überwachung.

Passiert der Sturz während der pflegerischen Arbeit am Bewohner, so kann mit Recht das Heim bzw. die Pflegekraft haftbar gemacht werden.

Sind die Umstände, unter denen ein Sturz passiert, bekannt, so ändert sich die juristische Lage: es muss nachgewiesen werden, dass geeignete Maßnahmen zur Reduzierung des Sturzrisikos ergriffen wurden.

In Eurem Fall: war bekannt, dass der Bewohner bereits schonmal aus dem Bett gefallen ist? Wenn ja, wurden Maßnahmen zur Verhinderung eines weiteren Sturzes ergriffen?

Gruß Doedl

AW: Oberschenkelhalsbruch nach Sturz - Verantwortung?!

Verfasst: Mo 14. Aug 2006, 19:18
von ilios1966
Hallo,ich sehe es auch so,daß wenn der BW vorher schon gestürzt ist,daß dokumentiert sein muß was die PK unternommen haben um das Sturzrisiko zu mindern.Wichtig ist,daß es dokumentiert ist wenn es stattgefunden hat.

Ansonsten wie hier schon erwähnt,hat ein Heim nicht die Pflicht 24 zu "überwachen".

Lg ilios

AW: Oberschenkelhalsbruch nach Sturz - Verantwortung?!

Verfasst: Di 15. Aug 2006, 14:02
von Vanessa
Hallo,
wir hatten auch mal einen Sturz einer Bewohnerin - Oberschenkelhalsfraktur -

Bewohnerin hat Alzheimer ist aber mobil.Bewohnerin hatte Protektorenhose, zog sie sich mindestens 10x pro Schicht aus.Natürlich haben wir das alles dokumentiert, Gespräche mit der Betreuerin geführt etc.Alles in unserer Macht stehende Probiert.Dann eines Tages ist Bewohnerin beim ausziehen der Hose gestürzt(wie oben erwähnt-Oberschenkelhalsfraktur).Und jetzt ratet mal wer die kosten bezahlen musste - Unser Haus - Mit der Begründung, das Bewohnerin keine Protektorenhose an hatte.Die Dokumentation hatte die Krankenkasse nicht interessiert. Denen wäre es doch am liebsten gewesen wenn wir die Hose mit Sekundenkleber fest kleben würden.

Die Idee mit der Matratze vorm Bett ist nicht immer eine gute Idee!.Das haben wir auch schon gemacht aber da ist der Bewohner über die Matratz gestürzt, ist aber zum Glück nicht viel passiert.

Liebe Grüße Vanessa

AW: Oberschenkelhalsbruch nach Sturz - Verantwortung?!

Verfasst: Di 15. Aug 2006, 20:12
von ilios1966
Hallo,eine Protektorenhose ist natürlich nicht das Allheilmittel.Wenn ein BW diese Hose nicht akzeptiert und bei dem Versuch sie auszuziehen stürzen könnte,dann muß auf diese Hose natürlich verzichtet werden,weil das Sturzrisiko nicht minimiert sondern erhöht wird.
Auch hier ist es wichtig dies zu dokumentieren.

Wie das in eurem Fall dann nun rechtlich aussieht kann ich leider auch nicht sagen.

Lg ilios

AW: Oberschenkelhalsbruch nach Sturz - Verantwortung?!

Verfasst: Mi 16. Aug 2006, 18:15
von Vanessa
Hallo,
ich kann dir aber sagen wie es rechtlich aussieht.Unser Heim musste die kompletten kosten tragen(op,KH-Aufenthalt und Rea).
Begründung: Bew. hatte keine Protektorenhose an!!!!!!!!


Liebe Grüße Vanessa

AW: Oberschenkelhalsbruch nach Sturz - Verantwortung?!

Verfasst: Mi 16. Aug 2006, 19:06
von ilios1966
Hallo,das mag ja so sein,aber es gibt die Möglichkeit Einspruch zu erheben!!!
Das obliegt dann dem Heimbetreiber.

Lg ilios

Gerichtsentscheidungen

Verfasst: Do 17. Aug 2006, 19:49
von Dirk Höffken
Hallo.

Doedl hat den Sachverhalt ja schon kurz und knapp auf den Punkt gebracht, so dass ich nur noch zwei Gerichtsentscheidungen nachschieben möchte. Letztendlich handelt es sich um gefestigte Rechtssprechung.

Heim haftet nicht für Sturzverletzungen eines Bewohners

Allein der Umstand, dass ein Bewohner im Bereich eines Pflegeheims stürzt und sich dabei verletzt, rechtfertigt nicht die Annahme einer schuldhaften Pflichtverletzung des Pflegepersonals. Erst wenn für das Personal ein konkreter Anlass besteht, einen Bewohner in seinem Bett zu fixieren, Bettgitter anzubringen oder sonstige Maßnahmen zu ergreifen, muss die Heimleitung tätig werden. Aber auch dann besteht nur die Verpflichtung zu solchen Maßnahmen, die mit einem vernünftigen finanziellen und personellen Aufwand zu verwirklichen sind und die Würde des Heimbewohners berücksichtigen.

Da dem Pflegepersonal keinerlei Versäumnisse nachgewiesen werden konnten, wies der Bundesgerichtshof die Klage der Krankenkasse ab, die von dem Heim den Ersatz der Behandlungskosten nach einem Sturz ihres Versicherungsnehmers aus dem Bett verlangt hatte.

Hinweis: Die Anbringung von Bettgittern oder anderer Schutzvorrichtungen bedarf als unterbringungsähnliche Maßnahme der Genehmigung des zuständigen Vormundschaftsgerichts.

Urteil des BGH vom 28.04.2005
III ZR 399/04
Pressemitteilung des BGH


Sturz im Pflegeheim

Stürzt ein Pflegeheimpatient, der unter Demenz, Schwindelgefühlen und Fallsucht leidet, auf dem Weg zur Toilette und zieht er sich dabei Verletzungen zu, ist es Sache des Heimträgers nachzuweisen, dass der Sturz nicht auf einem Fehlverhalten des mit der Pflege und Betreuung des Patienten betrauten Personals beruht. Kann der Heimträger diesen Nachweis nicht erbringen, haftet er dem Patienten bzw. dessen Erben auf Schadensersatz.

Ist dem Heimpersonal bekannt, dass der Patient unter Fallsucht leidet, geht die vertragliche Nebenpflicht des Pflegeheims insbesondere auch gerade dahin, den Patienten vor unerwarteten Stürzen zu bewahren.

Urteil des OLG Dresden vom 21.07.1999
6 U 882/99


Gruß Dirk

AW: Oberschenkelhalsbruch nach Sturz - Verantwortung?!

Verfasst: Mi 30. Aug 2006, 09:00
von doedl
Hallo Alle

im Anhang ein Urteil des Oberlandesgerichtes Dresden, welches fordert, dass der anerkannte Stand wissenschaftlicher Erkenntnis (also der Expertenstandard zur Sturzprophylaxe) anzuwenden ist, es nicht nur mit verbalen Aufforderungen - läuten Sie bitte etc...- getan ist, sondern u. U. die erforderlichen Maßnahmen demonstriert werden sollen oder Angehörige zur "Meinungsfindung"- also Überreden des Bewohners, hinzu gezogen werden müssen.

Hier das Urteil:


Gruß Doedl