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AW: recht

Verfasst: Mo 19. Jun 2006, 18:21
von Teddy
Eine Definition des Begriffs Recht kann von zwei grundsätzlich verschiedenen Ansätzen ausgehen:

einem formalen Rechtsverständnis, das auf Entstehung und Wirkungsweise abstellt, oder
einem mehr inhaltlichen Verständnis, das sich damit befasst, welche Bewertungen dem Recht zu Grunde liegen, ob es einen gerechten Interessenausgleich findet und bestimmten Werten (Vernunft, Gerechtigkeit, Rechtssicherheit) entspricht oder entsprechen soll.
Im formalen Sinn bezeichnet der Begriff Recht die Summe der geltenden Rechtsnormen (geschriebene und ungeschriebene). Rechtsnormen wiederum sind Regeln für das Verhalten einzelner Menschen oder menschlicher Gemeinschaften, die dazu dienen, deren Zusammenleben zu ordnen und Konflikte zu lösen, und deren Einhaltung durch organisierten Zwang durchgesetzt werden kann.

Ein auf das inhaltliche Verständnis gerichteter Aphorismus zur Kunst der Schaffung von Rechtsnormen ist aus der Antike überliefert und steht am Beginn der Digesten: „Ius est ars boni et aequi.“ (lat. „Recht ist die Kunst des Guten und des Gerechten.&#8220 ;)

Über diese Kernbedeutung hinaus lassen sich die vielen Facetten des Rechtsbegriffs kaum anders als in einer Begriffsabgrenzung (meist in Begriffspaaren) darstellen:


(Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Recht)

Recht & Gesetz

Verfasst: Di 20. Jun 2006, 12:49
von Dirk Höffken
Hallo Gast.
@Gast
„Ist das die richtige Definition von Recht: Recht ist ein in einer Gesellschaft geltenes System garantierter Verhaltensregeln.“
Das wäre eher die Definition des Begriffes Gesetz.

Über den Begriff Recht und die verwandte Gerechtigkeit streiten sich die Gelehrten seit Jahrhunderten.

Einen kurzen Überblick findest du in „Was ist Gerechtigkeit?“ von Hans Kelsen (Reclam – Oktober 2000, 2,60 &#8364 ;)

Man glaubte früher, daß die Gerechtigkeit nicht aus dem Gesetz kommen sollte, sondern das Gesetz aus der Gerechtigkeit. - Joseph Joubert, (1754 - 1824), französischer Moralist


Gruß Dirk