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Haftung/Rechtgrundlage Altenpflegehilfe

Verfasst: So 18. Jun 2006, 11:07
von Nimue
Hallo ihr lieben! :)

Kann mir jemand von Euch einen link schicken wo gesetzlich geregelt ist, was APH's machen dürfen und was nicht? Z.B. Pflegeplanung, Spritzen etc.? Oder kann mir jemand von Euch das Gesetz nennen mit Paragraph und Absatz usw.?
Vielen lieben Dank im vorraus!!!
LG
Nimue

AW: Haftung/Rechtgrundlage Altenpflegehilfe

Verfasst: So 18. Jun 2006, 11:41
von ~Ben~
Hallo Nimue,

soweit ich weiß, gibt es keine genauen gesetzliche Regelungen darüber.

Es liegt im Zuständigkeits- und Ermessensbereich des jeweiligen Heims, was APH´s dürfen und was nicht.

Gruß
Ben

AW: Haftung/Rechtgrundlage Altenpflegehilfe

Verfasst: So 18. Jun 2006, 18:04
von ferdi
Hallo,
doch es gibt Regeln darüber. Für Heime im Landespflegegesetz, für Pflegedienste im Versorgungsvertrag mit den Krankenkassen.

Lass Dir vom Arbeitgeber eine Stellenbeschreibung geben. Da steht genau drin was Du darfst. Dazu ist er verpflichtet.

ferdi

AW: Haftung/Rechtgrundlage Altenpflegehilfe

Verfasst: So 18. Jun 2006, 18:59
von ~Ben~
Hallo ferdi,

deine Aussage deckt sich nicht mit der meiner Dozenten. Hast du einen Link?

Gruß
Ben