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Behandlungspflege abzeichnen die ich nicht gemacht habe?

Verfasst: So 21. Mai 2006, 11:21
von Hülsi
Hallo, ich habe da mal eine Frage...

unsere PDL hat gesagt, es gäbe jetzt eine neue Regelung, nach der nur noch examiniertes Personal die Behandlungspflege abzeichnen darf, d.h. Schüler oder APH oder KPH führt es unter U. durch und ich bzw. meine AP Kollegin zeichne die Tätigkeit ab.... ist das überhaupt zulässig, ich denke, das ich doch eigentlich nichts abzeichnen darf, was ich nicht gemacht habe... was ist wenn dem Bew. etwas passiert....dann steht dort mein HZ obwohl jemand anderes die Tätigkeit durchgeführt hat... ausserdem müsste ich im Nachtdienst nicht nur meine 43 Dokus abzeichnen, sondern auch noch einen Teil des anderen WB der von der Helferin übernommen wurde (SKgabe,Nachtmedikamente...)
eine ratlose Hülsi

AW: Behandlungspflege abzeichnen ?!

Verfasst: So 21. Mai 2006, 12:05
von menina
Hallo,

ich zeichne grundsätzlich nur das ab, was ich auch gemacht habe.
Schliesslich bestätige ich durch das abzeichnen meine Verantwortlichkeit. Wenn etwas verkehrt gemacht wurde und dadurch jemand zu Schaden kommt, ist immer derjenige dessen Kürzel da steht in Erklärungsnot.
Mit meiner Einstellung mache ich mir zwar keine Freunde, aber das nehm ich in Kauf.

AW: Behandlungspflege abzeichnen ?!

Verfasst: So 21. Mai 2006, 13:01
von Benutzer 1685 gelöscht
Hallo,

also bei uns ist es auch so, dass die Behandlungspflege nur von PFK abgezeichnet werden darf. Deshalb führe ich die auch durch. Ausnahme sind ATS und die dürfen auch von APH/KPH abgezeichnet werden. Bei Schülern je nach Ausbildungsstand. Natürlich darf eine Schülerin im 3 Jahr ATS, BZ, RR und Insulininjektionen abzeichnen.
Medigabe ist bei uns so, dass der SD die Nachtmedikation um 20.30 Uhr austeilt und das auch abzeichnet.
Im Nachtdienst, wenn ich die einzige PFK im Haus bin, dann zeichne ich auch das ab was ich mache. Bedarfsmedikation, Infusionen, Absaugen etc.

Ich zeichne nix ab was ich nicht gemacht habe.
Aber diese Regelung ist nicht neu, die gibt es schon ne ganze weile

Gruss Sophie

AW: Behandlungspflege abzeichnen ?!

Verfasst: So 21. Mai 2006, 16:58
von johannes
Hallo,

ich denke, hier geht es um ein grundsätzliches Problem. Wenn eine Pflegekraft zur Fachkraft ausgebildet wurde und elementare Vorschriften nicht kennt, sollte sie ihr Lehrgeld zurückgeben. Eine Ausbildung wird nicht dazu gemacht, ein Zeugnis zu erhalten, das einen bestimmten Notenschlüssel aufweist, sondern um für eine Tätigkeit qualifiziert zu werden. Das scheint mir manchmal in der Altenpflege noch nicht angekommen zu sein.

Auch scheinen viele der Meinung zu sein, daß andere das Wissen haben sollen, das sie zur Ausübung ihrer Tätigkeit benötigen. Diese Meinung ist definitiv falsch. Jeder Arbeitnehmer ist für sich verpflichtet, sich auf dem neuesten Stand des Wissens für seinen Arbeitsplatz zu halten. Dazu gehört auch, sich mit den einschlägigen Erkenntnissen und Gesetzen vertraut zu machen.

Des weiteren ist es nicht verboten, selbständig zu denken und die Aussagen eines anderen zu hinterfragen.

Auf diesen Fall angewandt:

Die Rechtsvorschrift besagt eindeutig, daß Behandlungspflege in der stationären Pflege ausschließlich von Fachkräften durchgeführt werden darf. Dies ist zu dokumentieren. Wer Fachkraft ist, ist eindeutig im Gesetz, bzw. dessen Durchführungsverordnung deklariert.

Wenn die PDL eine Behauptung aufstellt, die der aktuellen Rechtslage widerspricht - darüber sollte ja zumindest jede Fachkraft das nötige Hintergrundwissen haben - ist es durchaus legitim, diese PDL nach ihren Quellen zu befragen und sich diese schriftlich vorlegen zu lassen. Man hat nun mal nicht etwas nur auf Grund von Hörensagen zu akzeptieren, wenn die offizielle Rechtslage sich anders darstellt.

Wenn eine Auszubildende im Rahmen ihres Ausbildungskonzeptes behandlungspflegerische Maßnahmen durchführen muß, hat sie diese auch abzuzeichnen. Ohne Mentorin ist es ihr aber verwehrt, solche Maßnahmen durchzuführen! Wird sie von einer Mentorin begleitet, angeleitet oder überprüft, hat diese die Maßnahme ebenfalls abzuzeichnen mit dem entsprechenden Hinweis.

Bitte sachte!

Verfasst: Mo 22. Mai 2006, 12:59
von Dirk Höffken
Off-Topic:

Hallo Johannes.

[quote]@johannes
... „Eine Ausbildung wird nicht dazu gemacht, ein Zeugnis zu erhalten, das einen bestimmten Notenschlüssel aufweist, sondern um für eine Tätigkeit qualifiziert zu werden. Das scheint mir manchmal in der Altenpflege noch nicht angekommen zu sein.“ ...[/quote]
[align=center]Wie es Euch gefällt (2. Akt, 7. Szene) von William Shakespeare

Jacques.


Die ganze Welt ist Bühne
Und alle Fraun und Männer bloße Spieler.
Sie treten auf und geben wieder ab,
Sein Leben lang spielt einer manche Rollen
Durch sieben Akte hin. Zuerst das Kind,
Das in der Wärtrin Armen greint und sprudelt;
Der weinerliche Bube, der mit Bündel
Und glattem Morgenantlitz wie die Schnecke
Ungern zur Schule kriecht; dann der Verliebte,
Der wie ein Ofen seufzt, mit Jammerlied
Auf seiner Liebsten Braun; dann der Soldat,
Voll toller Flüch und wie ein Pardel bärtig,
Auf Ehre eifersüchtig, schnell zu Händeln,
Bis in die Mündung der Kanone suchend
Die Seifenblase Ruhm. Und dann der Richter
Im runden Bauche, mit Kapaun gestopft,
Mit strengem Blick und regelrechtem Bart,
Voll weiser Sprüch und Allerweltssentenzen
Spielt seine Rolle so. Das sechste Alter
Macht den besockten, hagern Pantalon,
Brill auf der Nase, Beutel an der Seite;
Die jugendliche Hose, wohl geschont,
'ne Welt zu weit für die verschrumpften Lenden;
Die tiefe Männerstimme, umgewandelt
Zum kindischen Diskante, pfeift und quäkt
In seinem Ton. Der letzte Akt, mit dem
Die seltsam wechselnde Geschichte schließt,
Ist zweite Kindheit, gänzliches Vergessen,
Ohn Augen, ohne Zahn, Geschmack und alles.


(übersetzt von A.W. Schlegel)[/align]
[quote]@johannes
... „Die Rechtsvorschrift besagt eindeutig, daß Behandlungspflege in der stationären Pflege ausschließlich von Fachkräften durchgeführt werden darf. Dies ist zu dokumentieren. Wer Fachkraft ist, ist eindeutig im Gesetz, bzw. dessen Durchführungsverordnung deklariert.“ ...[/quote]
Rechtsvorschriften sind selten eindeutig. Schon gut daran zu erkennen, das die Kommentare den Umfang der zugehörigen Gesetze meist weit übertreffen, so hat z.B. der Palandt (Kurzkommentar zum BGB – Standartwerk, ohne welches ein Jurist kaum auskommt) 2859 Seiten.

Du sprichst von Rechtsvorschriften ohne diese konkret zu benennen. Somit bleibt deiner Aussage eine Behauptung.

Also bitte sachte!


Gruß Dirk

AW: Behandlungspflege abzeichnen die ich nicht gemacht habe?

Verfasst: Mi 24. Mai 2006, 21:17
von bommel
Hallo!
Ich habe gerade mal im Internet und in meinem Rechtskundebuch nachgesehen, wie es nun mit der Behandlungspflege aussieht. An keiner Stelle wird davon gesprochen, dass die Behandlungspflege ausschließlich von Pflegefachkräften durchgeführt werden darf! Vielmehr wird überall von geschultem Personal gesprochen. Im Rechtskundebuch von Klie wird sogar erwähnt, dass eine Fachkraft z.B. die s.c.- Injektion an eine Pflegekraft deligieren kann.Es muss nur Sichergestellt sein, dass die Pflegekraft diese Fachgerecht durchführen kann. Allerdinds steht in vielen Standards, dass die Behandlungspflege von Fachkräften durchgeführt wird. Das liegt aber wohl vielmehr daran, dass nur wenige Pflegekräfte entsprechend geschult sind. Und machen wir uns doch mal nichts vor, es gibt bestimmt auch viele Fachkräfte die nicht einsehen warum eine " Hilfskraft " ( so werden sie leider häufig genannt) die selben Arbeiten machen dürfen wie sie. Wie höre ich es so oft: Warum habe ich drei Jahre gelernt, wenn die das auch machen darf! Versteht mich nicht falsch, dass ist nicht meine Meinung!!! Im Gegenteil, ich bin froh wenn eine Pflegekraft sich mit solchen Dingen auskennt!!! Wenn wir nämlich nur zu zweit im Dienst sind, möchte ich mich auf meine Kollegin verlassen können! Was ist nämlich wenn mal ein Notfall passiert? Auch eine ungelernte Pflegekraft muss reagieren können.
Was ich allerdings nicht ok finde ist, dass tatsächlich ein anderer die Behandlungspflege abzeichnet. Bei uns im Haus ist das strengstens verboten. Und mal abgesehen davon, was ist wenn ein Fehler unterlaufen ist? Derjenige der abgezeichnet hat, hält auch den Kopf dafür hin.
Gruß Bommel

AW: Behandlungspflege abzeichnen die ich nicht gemacht habe?

Verfasst: Mi 24. Mai 2006, 21:51
von Benutzer 1685 gelöscht
Hallo,

meiner Info nach darf ein Schüler Behandlungspflege ausführen und auch abzeichnen wenn der die Theorie kennt und auch in der Praxis Anleitung hatte und sich die Fachkraft davon überzeugt hat, dass der Schüler es kann. Wann sollen sie es denn lernen, nach dem Examen?


Gruss sophie

AW: Behandlungspflege abzeichnen die ich nicht gemacht habe?

Verfasst: Do 25. Mai 2006, 10:07
von t-rex
Liebe Leute,
bei uns gilt auch grundsätzlich, Behandlungspflege darf und wird nur von ex Ap durchgeführt, bzw von Schülern mit Anleitung. Wie sollen sie es denn auch sonst lernen.
Kompressionsstrümpfe an und ausziehen, oder Kompressionsverbände abnehmen dürfen bei uns auch Schüler, wenn sie in der Theorie bereits das Thema behandelt haben und in der Praxis die Anleitung dafür haben. Grundsätzlich zeichne ich nur ab, was ich auch abgearbeitet habe, schließlich werde ich auch zur Verantwortung gezogen.

:hehe ein etwasmüder t-rex :evil:

AW: Behandlungspflege abzeichnen die ich nicht gemacht habe?

Verfasst: Do 25. Mai 2006, 20:40
von ferdi
Unsere PDL hat gesagt...
das ist in jedem Fall Urkundenfälschung.

Da jedes Bundesland sein eigenes Landespflegegesetz hat kann ich nur für NRW sprechen.
Stationär dürfen nur AP´s und KP´s Behandlungspflege durchführen.
Ambulant dürfen APH´s, KPH´s und Arzthelferinnen Behandlungspflege der Stufe I durchführen.
In beiden Fällen muß bei SchülerInnen die im Rahmen ihrer Ausbildung Behandlungspflege ausführen die daneben stehende Pflegefachkraft mit unterzeichnen.

Hallo Hülsi,
was Deine PDL da verlangt ist Urkundenfälschung zum Zweck der Bereicherung und somit Betrug an den Krankenkassen.

Bedenke immer bevor Du etwas unterzeichnest, mit deinem Kürzel stehst Du auch für eventuelle Fehler ein.

ferdi

AW: Behandlungspflege abzeichnen die ich nicht gemacht habe?

Verfasst: Fr 26. Mai 2006, 21:50
von ilios1966
Hallo,ich bin absolut der gleichen Meinung wie bommel!!
Ich hab es auch erlebt als Hilfskraft dazustehen und keinen Schimmer zu haben was abgeht wenn ein Notfall passiert.Ist schon ein paar Jährchen her...Gottseidank hat dann die WBL gewechselt und die hat immer gesagt,ich muß mich auf jeden verlassen können.Ihr kennt die BW besser als jede exe die kommt um " nur " medis zu verabreichen.Was ist mit Nebenwirkungen die auftreten können? die müßt auch ihr einordnen können und ggf.reagieren können.
Ihr habe ich es zu verdanken,dass ich endlich die Ausbildung gemacht habe.
Lieber Gruß ilios

AW: Behandlungspflege abzeichnen die ich nicht gemacht habe?

Verfasst: So 28. Mai 2006, 22:13
von Hülsi
Danke für die vielen Antworten !
Wir (einige Kolleginnen und ich) haben beschlossen, nur das abzuzeichnen, was wir selbst gemacht haben, bzw beim Schüler gesehen haben und warten ab, was passiert, ich werde auf Rückfragen antworten, das ich erst Dinge abzeichnen werde, die ich nicht getan habe, wenn ich einen Gesetzestext in den Händen halte, der mir dies vorschreibt.... also schaun wir mal....
Hülsi