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AW: nur 2 *1 wochenstunde

Verfasst: Do 2. Mär 2006, 20:43
von Cenny
Hallo,
Pflegstufe I beinhaltet:
Zeitlicher Mindestaufwand: 90 Minuten täglich (im Wochendurchschnitt); hierbei müssen auf die Grundpflege mehr als 45 Minuten entfallen. Der Rest geht auf kann auf hauswirtschaftliche Tätigkeiten, Zubereiten von Nahrung drauf gehen.

Ich würde mal den PD kontaktieren, es muss doch ein Vorgespräch stattgefunden haben, wo geklärt wurde, was gewünscht und getan werden soll, normaler Weise wird dieses Erstgepräch mit Angehörigen zusammen gemacht, eigentlich geht dieser ganzen Sache auch ein Kostenvoranschlag mit Leistung vorraus.

AW: nur 2 *1 wochenstunde

Verfasst: Fr 3. Mär 2006, 14:32
von doedl
Hallo Alle

tut mir leid, aber Eure Rechnung stimmt nicht- der Pflegedienst wird nicht nach Zeit bezahlt, sondern nach Leistungen. Diese Leistungen sind in einem Leistungskatalog definiert und werden genau so von der Pflegekasse bezahlt. Darunter fallen z. B. die Körperpflege, hauswirtschaftliche Versorgung.

Gibt es eine anderslautende Vereinbarung, so muss diese im Pflegevertrag, der mit dem Pflegedienst geschlossen wurde, auch definiert sein. Gibt es keinen Pflegevertrag- hm- dann würde ich mir das mal sehr genau anschauen.

Die Pflegeeinstufung hat aber nichts mit der Zeit zu tun, die ein Pflegedienst bei einem Pflegebedürftigen verbringen muss (schön wäre es ja!!), sondern sagt nur etwas über die Hilfsbedürftigkeit aus. Die zugrunde gelegten Zeiten sind "Laienzeiten". Ergo- hat jemand Pflegestufe 1 muss der Pflegedienst keine 90 Minuten am Tag dort zubringen.

Gruß Doedl

AW: nur 2 *1 wochenstunde

Verfasst: Fr 3. Mär 2006, 18:27
von Cenny
Hallo,
da hast du sicherlich Recht, aber mit einmal die Woche Wasser holen, kann das wohl auch nicht sein, oder siehst du das anders?

AW: nur 2 *1 wochenstunde

Verfasst: Fr 3. Mär 2006, 19:16
von doedl
Nein Cenny,

natürlich nicht..... drum eben Vertrag anschauen.

Gruß Doedl

AW: nur 2 *1 wochenstunde

Verfasst: So 5. Mär 2006, 21:33
von ferdi
@ dödel,

die Antwort von Gast 19:44 Uhr ist richtig.
Die Leistungen eines Pflegedienstes richten sich sehr wohl nach Zeitvorgaben.
Große Grundpflege morgens 30 Min.,
kleine Grundpflege abends 15 Min. = 45 Min. Grundpflege.
Die restlichen 45 Min. können für andere Leistungen, wie Einkaufen einmal wöchendlich, Toilettengang 2,5 Min. mittags ect. aufgebraucht werden.

Die Laienzeiten legt der MDK bei der Begutachtung zu Grunde.

ferdi

AW: nur 2 *1 wochenstunde

Verfasst: Mo 6. Mär 2006, 00:28
von johannes
Aber, aber, ferdi,

1. Eigennamen, dazu gehören auch nick-names sollte man in ihrer Schreibweise beachten und respektieren.

2. Der Pflegedienst erhält für erbrachte Leistungen auf der Grundlage von Pflegestufe 1 € 360 im Monat. Daß die erbrachte Leistung in einem realistischen Verhältnis zur Vergütung stehen muß, ist wohl selbstverständlich. Doedl hat schon Recht, daß die Kriterien für die Einstufung in eine Pflegestufe keinen Anspruch auf eine entsprechende Zeit gegenüber dem Pflegedienst bedingt. Du solltest Dich vielleicht doch besser erst mit der Rechtslage vertraut machen, ehe Du Dein Statement abgibst.

3. Zur Klarstellung:

Zunächst ist jeder Pflegebedürftige verpflichtet, sich selbst in seiner Lebenssituation zu helfen. Im zweiten Schritt sind, sofern vorhanden, seine Angehörigen - moralisch - verpflichtet, den Pflegebedürftigen in seiner Lebenssituation unentgeltlich zu unterstützen. Erst im dritten Schritt hat ein Pflegebedürftiger mit Einführung der Pflegeversicherung einen Rechtsanspruch auf weitergehende Unterstützung von der Allgemeinheit, wenn er bestimmte Voraussetzungen erfüllt.

Im Pflegeversicherungsgesetz werden nun unter anderem die Zeiten geregelt, nach denen ein Pflegebedürftiger Anspruch auf Unterstützung in seiner Versorgung gegen die Allgemeinheit geltend machen kann. Diese Unterstützung kann in Sachleistungen erfolgen, die z. B. ein Pflegedienst erbringt oder in Geldleistung, die es ihm ermöglicht, in Eigenregie beschaffte Hilfen sächlicher oder personeller Art zu bezahlen. In jedem Fall handelt es sich also um Unterstützungen!

4. um noch einmal auf die € 360 zu sprechen zu kommen: hast Du schon einmal über Deine Aussage nachgedacht? Du meinst, der Pflegedienst müßte täglich 90 min. Zeit zur Verfügung stellen. Na, dann rechne mal auf der Grundlage von 30 Tagen im Monat. An- und Abfahrt je 3 km (kürzere Entfernung könnte man ja zu Fuß zurücklegen), wobei € 0,56/km anfallen. Kostensatz eines Mitarbeiters (soll Fachkraft sein in NRW) pro Std. € 14,95 incl. Abgaben (Stundenbrutto für den Mitarbeiter € 12,45). Kannst Du Dich erinnern, daß Du für Mitarbeiter in verschiedenen Foren schon höhere Vergütungen gefordert hast??????

1,5 Std. x 30 = 45 Std.

€ 360 : 45 Std. = € 8,00/Std. = € 12,00 für einen Einsatz.

Dem stehen folgende Kosten gegenüber, wenn ich weitere Kosten ausklammere, die jedoch vorhanden sind:

Fahrtkosten 6 km x € 0,56 = € 3,36
Personalkosten € 14,95 x 1,5 Std. = € 22,425 (€ 22,43)
Gesamtkosten € 25,79

Es stehen den vorhandenen Mitteln von € 12,00 für jeden Einsatz Kosten in Höhe von € 25,79 gegenüber. Nun sag einmal:

Bist Du bereit, für einen Bruttolohn von € 4,80/Stunde (Rechenweg: € 12,00 (vorhandenes Geld) - € 3,36 (unvermeidbare Sachkosten) = € 8,64 : 1,5 Std. = € 5,76 - Arbeitgeberanteil Sozialversicherung € 0,96 = brutto € 4,80/Stunde - solltest Du einen Rechenfehler entdecken, sag es bitte), somit für einen Nettolohn von € 3,12 zu arbeiten?

Das halte ich für ein Gerücht.

Wir leben in einem reichen Land, wollen immer und überall hohe Löhne und dabei niedrige Kosten! Diesen Spagat wird niemand meistern!

Du siehst, der alte Spruch gilt immer noch: Vor öffnen des Mundwerks Gehirn einschalten!

AW: nur 2 *1 wochenstunde

Verfasst: Mo 6. Mär 2006, 07:45
von Cenny
:) ich hab mich nun nochmals schlau gelesen (hatte vorher wohl zu schnell gelesen und das wichtigste dabei überlesen, aber aus Fehlern lernt man wenn man sie dann sieht und kann mich den Aussagen von doedl und johannes nur anschließen.

Die gleiche Rechnung ging bei mir auch nicht auf. Selten wird auf Verlustbasis gearbeitet.

Nichts desto trotz, ist einmal die Woche nen Wasserkasten holen nicht realistisch und nicht begründbar

AW: nur 2 *1 wochenstunde

Verfasst: Mo 6. Mär 2006, 08:57
von Bene
danke doedl, dass du das mit den laienzeiten ergänzt hast.
Das Gespräch mit dem PD stelle ich mir schwierig vor, gerade wenn es von einem Laien geführt wird. Vielleicht können dir folgende Fragestellungen hilfreich sein:
- Welche Leistungen werden tatsächlich ausgeführt (eigene Wahrnehmung)
- Welche Leistungen werden abgerechnet (Dokumentationsystem, liegt meist in der Wohnung des Pflegebedürftigen)
- Wie werden die Leistungen begründet (Pflegeplan ist im Dokusystem)

Sollten sich die Leistungen tatsächlich NUR auf 2 Stunden die Woche belaufen, stellen sich mir folgende Fragen
- Wenn es "nur" um den Einkauf geht, warum kannst du das nicht erledigen, du kontrollierst es ja auch
- Wie kommt es zur Pflegeeinstufung (die 90 min müssen begründet sein)?
- Hast du überlegt, wenn du es nicht selbst leisten kannst, einen Hauswirtschaftsdienst (Kirchen-Ziwi) oder ähnliches mit den anfallenden Aufgaben zu betreuen.

Evtl. klingen meine Worte sehr spitz, aber mach dich darauf gefasst, dass der PD nicht sehr erbaut ist, wenn du "einfach so" seine Leistungen in Frage stellst. Wenn du jemanden im Bekanntenkreis hast, der sich genau damit auskennt (Pflegefachkraft am besten), solltest du vll. zusammen mit dieser Person die Lage ergründen. Vieles bleibt Laien leider im Verborgenen.
Acho: Ich gehe davon aus das du Laie bist, da kein Berufsfeld angegeben wurde.

AW: nur 2 *1 wochenstunde Betreuung durch Pflegedienst

Verfasst: Mi 8. Mär 2006, 16:04
von doedl
Ahso, hab ich vergessen....

fragt bei der Pflegekasse nach, die die Rechnungen des Pflegedienstes bezahlt. Bin mal gespannt, was die für Augen machen, gggg

Gruß Doedl

Antwort zu dem tema 2 Stunden pro Woche durch den pflegedienst

Verfasst: Mo 31. Jul 2006, 16:47
von Griesuh
Hallo an alle hier:
Ich weis, der Urbeitrag vom 2.3.06 liegt schon einige Tage zurück. Dennoch kann ich ihn leider nicht unbeantwortet lassen:

Eure Angaben beruhen leider nur auf einem halbwissen über die
Abrechnungsmodalitäten mit den Pflege - u. Krankekassen eines Pflegedienstes (PD).
Meine Angaben beziehen sich auf Hessen.
Andere Bundesländer können andere Abrechnungmodalitäten und Preise haben.
Bezug zu diesem Tema:
Pflegestufe 1 = Sachleistung von 384 € mtl.
Die Leistungen des PD werden nicht nach Stunden berechnet sondern nach erbrachten Leistungen.
(Anmerkung: die ermittelten Zeiten im Gutachten durch den MDK sind nicht gleich zu setzten mit den erbrachten Zeiteistungen durch einen PD)
So gibt es in Hessen für eine Kleine Pflege 9,49 €, egal ob du eine Stunde oder nur ne halbe Stunde benötigst. Und auch unabhängig der Höhe der Pflegestufe.
Von der Sachleistung gehen auch noch die Hausbesuchspauschalen ab.
Einzig die hauswirtschaftiche Versorgung wird nach Stunden abgerechnet. So kostet der 5 Min. Takt 1,24 € = 14,88 € die Stunde HW.
Von diesen 384 € gehen an Werktagen 4,76 € , an SA/SO u. Feiertagen 9,52 € für jeden Hausbesuch als Hausbesuchpauschale ab.
Das bedeutet bei 31 Tagen = 8 x 9,52 = 76,16 € für SA/SO und 23 x 4,76 € = 109,48 € für Werktage, insgesamt also 185,64 € für die Hausbesuchspauschale.
384 € Sachleistung - 185,64 Hausbesuchspauschale = 198,36 € bleiben noch für Pflegeleistungen.
Bei 31 Tagen x 9,49 € für kl. Pflege = 294,19 € mtl. für die Pflege.
Ergibt folgende mtl. Kosten: 185,64 Hausbesuchspauschale
+ 294, 19 € Pflegekosten, insgesamt ergibt dies 479,83 € mtl. Das bedeutet, dass der Pflegebedürftige noch 95,83 € privat zuzahlen muss.
So werden die Kosten für den PD ermittelt. Der PD rechnet mit der kasse die 384 € ab, der Kunde zahlt den rest privat, zuzüglich der Investitionskosten.
So, nicht sofort wieder bis unter die Decke springen.
Diese Angaben sind gültig für Hessen.
Andere Bundesländer, andere Preise, andere Leistungskomplexe.
Jedoch ist die Abrechnungsmodalität überall gleich.
So ergibt sich die subjektiv empfundene zu geringe Pflegezeit bzw. zu geringe HW Zeit für den Kunden.

Grüße Griesuh, PDL mit eigenem Pflegedienst

AW: nur 2 *1 wochenstunde Betreuung durch Pflegedienst

Verfasst: Mi 9. Aug 2006, 19:36
von doedl
Hallo Griesuh,

danke für Deine Ausführungen- leider besteht viel Unwissen über die Abrechnungsarten von ambulanten Diensten. Viele verwechseln die bei der Pflegeeinstufung zugrunde gelegten Zeiten mit dem "was ihnen zusteht".

Hoffe nun wirds etwas lichter im Dunkel.

Gruß Doedl